Lies dir bei den TT Regeln mal den Punkt:
"Warum darf ich... "
"...keine Fragen zu Softwareupdates stellen, die ich selber machen möchte?"
genau durch.
Alles klar..
?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Lies dir bei den TT Regeln mal den Punkt:
"Warum darf ich... "
"...keine Fragen zu Softwareupdates stellen, die ich selber machen möchte?"
genau durch.
Alles klar..
?
ZitatOriginal geschrieben von Merlin
Wenn ich es recht verstanden habe, kam diese Auskunft aber nicht vom dem Shop, sondern von einer WebSite, die sich intensiv mit den Chinageräten beschäftigt.
Korrekt! Habe aber bis jetzt noch keine Rückmeldung.
Den Shop selbst habe ich auch eine ausführliche Mail mit genauer Schilderung der Beanstandungen gesendet, mal gespannt auf deren Reaktion.
Nochmal kurz nachgehakt: was sagt dies hier genau aus?:
Vielleicht interessant ist folgendes Feedback welches wir erhielten nachdem wir unser Fall einem Betreiber einer Seite zukommen ließen der sich solche Geräte widmet und auch testet.
Hier in Auschnitte das Statement:
"...zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass es uns Leid tut, dass Sie Probleme mit dem Zoll bekommen haben und schlechte Erfahrungen bei Ihrem Kauf gemacht haben. Wir schreiben unsere Seite nach bestem Wissen und Gewissen und haben das Doogee DG100 selbst bestellt und getestet. Der Zoll hat es in unserem Fall selbst abgesegnet.
Wir sind nun gerade selbst verwirrt über die Aussagen, die der Zoll Ihnen gegenüber gemacht hat. Ich kann Ihnen nur versichern, dass wir bereits begonnen haben, uns über den Sachverhalt zu informieren. Wir werden uns morgen auch telefonisch an den Zoll wenden, um Genaueres herauszufinden. Die Gründe, die der Zoll für den Einbehalt des Gerätes genannt hat, überraschen uns sehr. Die Richtlinien der Bundesnetzagentur beispielsweise wurde von einer Institution der EU abgelöst, womit ihre Richtlinien nach unserem Kenntnisstand keine Gültigkeit mehr besitzen. Vielleicht wusste dies der Zollbeamte nicht.
Wie gesagt, ich kann Ihnen jetzt leider nur versichern, dass wir uns genauer über die Sache informieren und Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten werden. Es tut uns aufrichtig Leid, dass Sie solche Probleme bekommen haben."
mit freundlichen Grüßen
Apropos Netzagentur - was ist denn von dieser Expertise zu halten (Link ein paar Posts vorher)? Was genau sagt das aus,
immerhin ist da auch was von "Bundesnetzagenur" sowie ein Siegel / Stempel zu erkennen, evtl Bestätigung dass das Teil doch
in Deutschland in Betrieb genommen werden darf?
Ja danke, werde ihn mal kontaktieren, vielleicht kann er was dazu sagen. Ist übrigens noch aktiv im Werbeforum unterwegs.
auch ich hab so das Gefühl dass hier nach dem Motto Chinahandy = bestimmt Plagiat = verboten pauschalisiert wurde. Mir gehts auch weniger um die 70.-€ ( kriegt Tochter halt dann von uns wieder
) - mir gehts schlicht und ergreifend ums Prinzip bzw vor allem ob dieser Blö - äh, ich meine der nette Hr vom Zoll mit seinen Behauptungen so Recht hat.
1.) MUSS eine Deutschsprachige BA dabei sein - explizit ja oder nein?
2.) Stimmt die Aussage - da nicht in Deutschland vertrieben wird grundsätzlich nicht erlaubt?!
Anders formuliert - generell alle - auch wenn kein Plagiat - Chinatelefone verboten wenn kein "offizielles Angebot und Vertrieb"?
3.) Kann der vom Zoll einfach so behaupten dass die Imeinummern "eh gefälscht sind"?
4.) Und zuletzt zwecks BNA - wie ist das deiner bzw auch der anderen Mitleser Meinung nach zu interpretieren :http://www.doogee.cc/en/gb/te_details.asp?id=144 ?
ZitatOriginal geschrieben von A1234
Die BDA muss in einer leicht verständlichen europäischen Sprache verfasst sein.
Somit ist das auch wieder erledigt.
Das heisst im Klartext - es MUSS eine beliegen und eine nur in Englisch ist K.O. Kriterium??
Imei waren ja aufgebracht unter dem Akkudeckel - ebenso wie CE Zeichen - aber lt. dem vom Zoll - ..."drucken die einfach was auf, und die Imeinummern wären auch nicht echt..."
Ich hab so`n Hals momentan... :mad:
Es geht mir ja auch u.a um die Aussage - ohne Bedienungsanleitung in Deutsch keine Chance sowie "generell" wenn nicht in D vetrieben = verboten. Das kann doch nicht sein :confused:
Natürlich nicht.
Shop ist Everbuying. com und bei dem Handy handelt es sich um ein Doogee Collo DG 100
Hallo an alle,
ich wende mich an euch hier mit einer dringenden Frage, bitte nur Antworten die belegbar wären und keine Vermutungen.
Fakt: unsere Tochter hatte sich über einen Shop ein Handy aus China von ihrem Geburtstagsgeld gekauft ( abgewickelt habens natürlich wir da sie nicht volljährig).
Das Gerät hat umgerechnet 70.-€ gekostet, ist kein Plagiat und es gibt in Netz auch zahlreiche
Berichte und Tests darüber. So - nun ist das Gerät vom Zoll festgehalten worden weil keine Rechnung aussen angebracht war. Als ich nun (mit Rechnung) das Gerät abholen wollte wurde ich gleich gefragt - "..ist da ein Telefon drin..?" Auf meine Bestätigung hin wurde mir erklärt dass angeblich :1.) Derartige (Chinahandys) in D grundsätzlich nicht erlaubt sind wenn sie nicht hier vertrieben werden.
2.) es MUSS eine deutsche Bedienungsanleitung beiliegen (eine beiliegende Englische wurde nicht anerkannt)
3.) das Gerät wäre - ZITAT: "von der Bundesnetzagentur nicht geprüft und sowohl die IMEI als auch die CE Zeichen wären Fälschungen.. - die drucken halt einfach was drauf..."
So - hab das Gerät erstmal beim Zoll gelassen (müssen) mit der Option mich spätestens am Montag zu melden ob die Annahme verweigert wird.
Wer kann mir sagen inwieweit die Aussagen stimmen bzw was nicht stimmt?