Gibt es für Euromillions eigentlich günstigere Anbieter als jaxx und für Eurojackpot und Lotto günstigere als tipp24?
Beiträge von aggy
-
-
Und Augsburg stellt den HSV vor Probleme - das hätte ich nicht erwartet!
-
-
Da wir nicht abschätzen können, wie sich dein Mobiltelefonverhalten entwickeln wird, können wir es auch nicht abschätzen. Nach allem, was ich aus eigenem Verhalten und von Schilderungen anderer weiß.
Wenn Du das Highspeedvolumen vorzugsweise, dazu brauchst, um unterwegs Mails zu checken, mal zu navigieren, ein Restaurant zu recherchieren oder ein, zwei Fotos weiterzuschicken, dann sollte das wohl reichen. Sobald Du allerdings anfängst in einem gewissen Umfang Dateien herunterzuladen, die mehr als nur Textdateien sind, kann es eng werden.
aggy
-
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Timba69
Lies doch mal genau, bitte. Ich sage, wenn der TE absichtlich einen MB beantragt, obwohl er weis, das der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, dann wird er die Kosten der Gegenseite tragen. Das ist in der Praxis nun mal so.
Und wenn der TE nicht schuldhaft, also glaubend im Recht zu sein, den MB beantragt, dann wird sich spätestens beim Widerspruch von VF ergeben, das die Sache teurer wird, wie gedacht.
Scheinbar ist dir das, wie dem TE, nicht klar.
Mir ist klar, dass Du nicht das geringste bisschen von dem verstehst, was Du schreibst.
Zwischen dem Fall, dass der TE weiss, dass sein Anspruch nicht gerechtfertigt ist und dem Fall, dass der glaubt, sein Anspruch sei berechtigt, er ist es aber nicht wirklich, ist nämlich im Ergebnis kein Unterschied: Der TE wird den auf den Widerspruch gegen den MB folgenden Prozess verlieren und hat zu den Gerichtskosten, die er vorschüssig schon bezahlt haben wird noch die Anwaltskosten der Gegenseite nach dem Streitwert zu bezahlen... Daran ändern Deine pseudojuristischen Floskeln wie *schuldhaft* überhaupt nichts.
-
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Ich sage nur, das WENN er absichtlich (unabsichtlich) schuldhaft (damit ist die "Verursachung" in zivilrechtlicher Hinsicht gemeint) den Mahnbescheid beantragt und dieser rechtlich wirksam wird, VF diesen widerspricht und es in in der Verhandlung, die dann folgt (folgen muss, wahrscheinlich zwangsläufig, ich kenne die Motivation des TE nicht?) so auch geklärt wird, wird der TE alle Auslagen, auch die der Gegenseite, zahlen. So einfach ist das.
Der Fall, dass jemand unabsichtlich einen Mahnbescheid beantragt hat, der dürfte in der Rechtsgeschichte so selten vorkommen, dass ich darüber wohl nichts in der Literatur finden werde ...
Und auch das was Du danach schreibst, das ist einfach so krude ...
-
Zitat
Original geschrieben von cellphones
Diese Angst habe bzw. hatte ich auch,
Kann diese Angst gut nachvollziehen - aber in der Welt der Elektronik kann man sich ja nicht einmal umdrehen, ohne dass eine neue Modellgeneration auf den Markt gekommen ist ... -
Ich hab eh keine Ahnung, aber das muss mich ja nicht hindern, mal mitzutippen

-
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Ein sinnvolles Posting wäre toll.Welch wahres Wort Du so gelassen aussprichst ... Kann man noch mehr davon haben?
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Oder es wird festgestellt, das der TE schuldhaft bei der Beantragung des MB/VB gehandelt hat. Und dann? Wird es teuer.Dann erläutere doch mal bitte, wer Deiner Meinung nach feststellt, dass der TE bei der Beantragung des MB schuldhaft gehandelt hat, und, viel interessanter - warum es dann teuer wird!
Ich bin sehr neugierig und ich lerne gerne dazu.
aggy
-
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Oder es wird festgestellt, das der TE schuldhaft bei der Beantragung des MB/VB gehandelt hat. Und dann? Wird es teuer.Ganz genau: Dann muß der TE eine Strafsteuer bezahlen, bis zu drei Anwälte von VF aushalten, und noch viel mehr ....

Bloss: Nach dem Wenigen, was ich so weiss, wird das (vermutlich) Amtsgericht gar nicht feststellen, ob der TE schuldhaft gehandelt hat oder nicht. Es wird feststellen, ob sein Anspruch berechtigt ist oder nicht. Und danach trifft es eine Kostenentscheidung. U, U, wird auch ein Vergleich geschlossen - das ist allerdings angesichts der vermutlich geringen Summe, um die es wohl geht, wenig wahrscheinlich ...