Beiträge von aggy

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    . Und es ist ein Märchen, das die Gegenseite immer die Kosten übernehmen muss.


    Da hast Du wieder mal eine vielen unbekannte, kostbare Wahrheit enthüllt: Wenn die Gegenseite gewinnt (z. B.), dann muss sie nicht die Kosten übernehmen ...

    Ich weiß von einem konkreten Fall, wo über ebay Diebesgut angeboten wurde. Da haben sich auf die Anzeige hin Zivilfahnder aufgemacht, sich freundlich nach dem Angebot erkundigt und ob sie es denn besichtigen dürfen - und dann den Kerl festgenommen und die Sachen einkassiert. Die Dummen sterben nicht aus - das ist ein Teil der polizeilichen Erfolgsquote :D Ich würde das machen mit der Anzeige und dem Hinweis auf ebay.


    aggy

    1. 76 - Telekommunikationsleistungen


    2. eigtl. alle :D Schreib einfach die ersten beiden + 'und weitere'


    3. Konzernadresse ist richtig - nicht sein EIgenheim :D


    4. Datum des Zugangs der Rückforderung


    5. ja, wenn Du den Zugang beweisen kannst, sonst ab Zugang des Mahnbescheides


    6. ja


    7. (nicht gefragt) ' bei im Falle des Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des gerichtlichen verfahrens' - weil: was soll sonst passieren?


    Übrigens musst DU Dir bei der vermuteten Höhe des Restguthabens keinen Anwalt nehmen ... Aber Du solltest Dich vorher gut beraten haben. Bloss weil das Konzerne sind, sind die nicht unangreifbar. Meine Frau hat auch schon Prozesse von kleinen Leuten gegen Telekom, o2, VF und am liebsten gegen md gewonnen. Aber Dir sollte klar sein, dass Du, wenn Du verlierst, den Anwalt der Gegenseite zu zahlen haben wirst.


    Vllt solltest Du daher zunächst die bei der Bundesnetzagentur gebildete Schlichtungsstelle einschalten - da entstehen zunächst einmal keine aussergerichtlichen Kosten wie Anwaltskosten etc. Je nachdem, in welchem Bundesland Du wohnst, kann die Einschaltung dieser Stelle eh vorgeschrieben sein ...


    aggy

    Speichere Dir die Webseite oder drucke sie aus, und korrigiere auf dem ausgedruckten Vertrag handschriftlich den Endpreis - entweder akzeptieren die es, dann ist ok - oder sie tun es nicht: Dann war es nicht koscher!


    aggy