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Wie sieht es denn mit einem Willkommensangebot für eine Allnet-Flat (business oder professional o. ä.) + Smartphone oder Tablet (Android - evtl. auch Winphone
aus? Sehr gerne auch per pn.
aggy
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Wie sieht es denn mit einem Willkommensangebot für eine Allnet-Flat (business oder professional o. ä.) + Smartphone oder Tablet (Android - evtl. auch Winphone
aus? Sehr gerne auch per pn.
aggy
Hallo,
wie sieht es mit dem Galaxy Note 10.1 aus? Dazu ein Nexus 4, ein LG 4X, ein HTC oder ein S3? Ein gutes aktuelles Smartphone halt, günstig in der Zuzahlung ...
aggy
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
. Und es ist ein Märchen, das die Gegenseite immer die Kosten übernehmen muss.
Da hast Du wieder mal eine vielen unbekannte, kostbare Wahrheit enthüllt: Wenn die Gegenseite gewinnt (z. B.), dann muss sie nicht die Kosten übernehmen ...
Der BVB hat vermutlich das glücklichste Los gezogen (in 4 Wochen wissen wir mehr) - aber danach halte ich Juve für das machbarste Los. Ich glaube, Gala und PSG wären den Bayern unangenehmer gewesen.
Ich weiß von einem konkreten Fall, wo über ebay Diebesgut angeboten wurde. Da haben sich auf die Anzeige hin Zivilfahnder aufgemacht, sich freundlich nach dem Angebot erkundigt und ob sie es denn besichtigen dürfen - und dann den Kerl festgenommen und die Sachen einkassiert. Die Dummen sterben nicht aus - das ist ein Teil der polizeilichen Erfolgsquote
Ich würde das machen mit der Anzeige und dem Hinweis auf ebay.
aggy
1. 76 - Telekommunikationsleistungen
2. eigtl. alle
Schreib einfach die ersten beiden + 'und weitere'
3. Konzernadresse ist richtig - nicht sein EIgenheim ![]()
4. Datum des Zugangs der Rückforderung
5. ja, wenn Du den Zugang beweisen kannst, sonst ab Zugang des Mahnbescheides
6. ja
7. (nicht gefragt) ' bei im Falle des Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des gerichtlichen verfahrens' - weil: was soll sonst passieren?
Übrigens musst DU Dir bei der vermuteten Höhe des Restguthabens keinen Anwalt nehmen ... Aber Du solltest Dich vorher gut beraten haben. Bloss weil das Konzerne sind, sind die nicht unangreifbar. Meine Frau hat auch schon Prozesse von kleinen Leuten gegen Telekom, o2, VF und am liebsten gegen md gewonnen. Aber Dir sollte klar sein, dass Du, wenn Du verlierst, den Anwalt der Gegenseite zu zahlen haben wirst.
Vllt solltest Du daher zunächst die bei der Bundesnetzagentur gebildete Schlichtungsstelle einschalten - da entstehen zunächst einmal keine aussergerichtlichen Kosten wie Anwaltskosten etc. Je nachdem, in welchem Bundesland Du wohnst, kann die Einschaltung dieser Stelle eh vorgeschrieben sein ...
aggy
na ja - bei der Welt ist es 10 €/mtl = 240 € ges. günstiger
Bei der taz ist das nexus 7 210 € günstiger als das mini bei der sz.
Speichere Dir die Webseite oder drucke sie aus, und korrigiere auf dem ausgedruckten Vertrag handschriftlich den Endpreis - entweder akzeptieren die es, dann ist ok - oder sie tun es nicht: Dann war es nicht koscher!
aggy
Das ist - soweit ich sehen kann - nicht richtig. Das Digi-Abo für Studis kostet ohne iPad 14,90 - also 240 € weniger als mit iPad. Der Mehrpreis für das iPad mini beläuft sich also auf 250 € bzw. 350 € (4G).