ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Ich bin davon überzeugt, dass er im Recht ist. Der Netlock stellt in diesem Fall einen Sachmangel dar. Nur eine Vodafone-Rechnung zu erwähnen reicht da nicht.
Es wurde keine Rechnung erwähnt. Der TE hat sie bekommen.
Wer sagt denn, dass der Verkäufer wissen muss das ein Netlock vorliegt.
Das Gerät ist funktionsfähig und kann genutzt werden. Das der TE es nicht kann,
weil er im falschen Netz unterwegs ist, ist nicht das Problem des Verkäufers. Er hat
keine Tatsachen verschwiegen. Wahrscheinlich hat er sich noch nicht einmal etwas dabei
gedacht, weil er es als bekannt vorausgesetzt hat.




