Für alles, was sich problemlos verschicken lässt und was man nicht unbedingt vor Ort angesehen haben muss, darf der Einzelhandel gerne aussterben. Ich stelle mir das so Ausstellungs-Center vor in die man nur geht, um die Geräte mal in die Hand zu nehmen. Die Kosten dafür darf der Hersteller übernehmen, kaufen tut man das Gerät ja, nur nicht direkt dort, sondern zuhause online.
Letztlich macht man im MM oder Saturn ja heute schon das gleiche: Man schaut sich die Geräte an und bestellt sie später zum günstigsten Online-Preis. Im Grunde bin ich der Meinung, dass die meisten Verkäufer eh einen bescheidenen Job haben, der so gut es geht abgeschafft werden sollte. Sollen sie was anderes machen oder gar nichts.
Um einen Eindruck von den Geräte zu bekommen reichen aber eigentlich schon die Youtube-Reviews.
derAL
Also wenn ich mir das so durchlese...
ZitatNach einem 3/4 Jahr ging der Bildschirm nicht mehr an, trotz pfleglicher Handhabung. Beim Verkäufer angerufen. Beweislastumkehr.
Nahezu jeder Hersteller gewährt doch 2 Jahre Garantie. Den Laptop hätte auch der Hersteller kostenfrei repariert.
Ich bestelle auch Unmengen online, meist allerdings nur Klein-Elektronik (Smartphones, Laptops, Rechner-Hardware, etc...)
Nehmen wir mal die drei Punkte: 14-tägiges Rückgaberecht, Gewährleistung, Garantie.
Das Rückgaberecht nutze ich möglichst nie, erst recht nicht bei Nicht-Gefallen. Ich weiß ja, dass dem Verkäufer dadurch Kosten entstehen, die insgesamt auch wieder an die Kunden weitergegeben werden. Ich kann mich auch nicht daran erinnern mal defekte Ware oder Ware mit irgendwelchen Verarbeitungsfehlern geliefert bekommen zu haben, ich kann da immer nur über die Mängel-Threads bei neuen iPhone-Releases lachen.
Und mit der Kombination aus Gewährleistung und Garantie habe ich noch nie Probleme bekommen. Erstmal versuche ich sowieso immer die Garantie direkt über den Hersteller in Anspruch zu nehmen, der Shop macht häufig ja auch nichts anderes als der Geräte weiterzuschicken. Von daher ist mir wieder auch kein Fall bekannt in dem ich den Verkäufer mal zur Gewährleistung heranziehen musste.