Strafrechtlich sehe ich hier keinerlei Relevanz. Und zivilrechtlich wird es geprüft werden, wenn, ja wenn Frau D. dies anstrebt... Das anwaltliche Schreiben erreicht im Moment nur das, was es erreichen soll. Deine Mutter verunsichern! Und zum Rest, klappern gehört zum Geschäft.
Der Vorschlag der Portierung kam von Vodafone. Offensichtlich sah man hier die Möglichkeit, eine, durch Kündigung, frei gewordene Nummer zu schalten. Also wird der Antrag gestellt und wie im Fall Deiner Mutter, durch die abgehende Gesellschaft bestätigt. Es lag also offensichtlich kein anderer Antrag der Portierung mit Beendigung des Vertrages vor!
Im Übrigen gehört ja die Nummer auch der Bundesnetzagentur, also weder der Telekom, noch Frau D. oder K. bzw. Vodafone...
Wie gesagt, sollte wirklich Strafanzeige gestellt werden, wird diese durch die StA mit Sicherheit eingestellt. Wird ein Zivilverfahren eingeleitet, würde ich das auf mich zukommen lassen. Ob das Deine Mutter allerdings auch so locker sieht, sei mal dahingestellt.
migolf