Beiträge von beesdo77

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ..., so dass demnächst vielleicht sogar "chinesische Verhältnisse" drohen. :rolleyes:

    Wäre dies nicht die Lösung. Solange nicht innerchinesische Themen berührt werden wird wohl von der chinesischen Suchmaschine BAIDU nicht zensiert. Ein Vergleich mit deinem Suchbegriff bestätigt meine Vermutung. Eine Bildersuche mit BAIDU bringt Ergebnisse, welche Google &Co so bei mir nicht bringen
    http://image.baidu.com/i?tn=ba…nipples&ie=utf-8&ie=utf-8

    also immer schön Baidu verwenden. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    ... dass man ein Gesetz beschließt, welches eine 3% Hürde für eben genannte Wahl vorsieht. ...

    Beruhte einfach aus einer falschen Lageeinschätzung, denn eine 1,5% Hürde hätte es auch getan und vlt. wäre eine so niedrige (ja kaum sichtbare) Hürde beim BVG einfach so durchgerutscht. ;)

    kein EVN per Mail?


    Moin,


    mir ist heute aufgefallen, das ich seit 05.06.2014 kein Einzelverbindungsnachweis mehr per E-Mail bekomme, bei keinem meiner vielen Karten! Vorher kam regelmäßig für alle Karten diese E-Mails bei mir an. Eine suche hier im EDEKA-Thread ergab nur diesen Hinweis, welcher aber nur nebenbei geäußert wurde :


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5310666#post5310666

    Zitat

    Original geschrieben von rolandodu am 23.07.2014 19:59 Uhr
    ... Ich habe in diesem Monat keinen EVN bekommen. Muss ich mal nachgehen. Früher wurde aber jede Verbindung, auch jede Datenverbindung angezeigt, sodass das Ding unendlich lang war.

    Nun die Frage.
    Hat von euch jemand ein EVN seit dem Juni 2014 per Mail zugeschickt bekommen?


    Gruss Beesdo

    Vieles wurde hier schon richtig geäußert und besonders wichtig ist eine Fristsetzung. Ergänzend möchte ich hier noch anmerken, dass auch der Mieter, nach schriftlicher Androhung, den Mangel auch selbst bzw. durch eine Fachfirma beseitigen kann, wobei die Kosten erst einmal vom Mieter getragen werden müssen, diese jedoch dann dem Vermieter in Rechnung gestellt werden können. In Anbetracht des bevorstehenden Winters und der erhöhten Heizkosten durch das undichte Fenster einer Überlegung wert.
    Sehe gerade dass dies deine erste Wohnung ist, dann ist wohl dafür kein Geld mehr übrig um in Vorleistung zugehen, aber ich würde dem Vermieter dies trotzdem androhen.


    Wenn ich mir die Gebühren meines Mieterbundes ansehe, Jahresgebühr 66 EUR bei Mindestlaufzeit von 2 Jahren und dann noch 5 EUR (A4-Seite) wenn der Mieterbund schriftlich tätig wird, finde ich die durchaus nicht günstig.
    http://www.mieterbund-nl.de/in…k=1&uk=12&klick=3&tiefe=0

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Dann haben die ab Vier Quatsch erzählt!
    Das "Einwurfeinschreiben" beweist schon seit langjähriger Rechtssprechung rein gar nichts.

    Zugangsnachweis durch Einwurfeinschreiben
    Bundesgerichtshof lässt den Nachweis des Einwurfes durch die Deutsche Post genügen. (Urteil vom 25.01.2012 - VIII ZR 95/11)


    http://vertraege-vom-anwalt.de…urch-einwurfeinschreiben/



    Eheleute o. ä. sind als Zeugen gleichwertig!*




    Kanefire:
    Das die Küchenmöbel beschädigt sind ist ohne Zweifel zu sehen.
    Meiner Meinung nach hat hier aber der Vermieter die Beweispflicht, dass dies durch unsachgemäßen Gebrauch des Mieters entstand. Nicht der Mieter hat hier die Beweislast zutragen.


    EDIT: Sternchenanmerkung hinzugefügt.
    [small]
    * haben aber zusätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht! [/small]

    Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    ...
    c) dann gäb's eben noch den zustellungsauftrag per gerichtsvollzieher (mW um die zehn sch...euros), der den vorteil hätte, daß sowohl der briefinhalt als auch der zugang bewiesen ist und der empfang nicht verweigert werden kann.

    Mit Kanonen auf Spatzen ...


    Zitat

    Original geschrieben von Kanefire
    ...
    zum Einschreiben: Der Vermieter wohnt 2 Strassen weiter. Unter Zeugen werde ich das dort direkt einwerfen.

    :top:

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Ansonsten hat dir mostwanted den momentan richtigen Tipp gegeben (am besten per Brief mit Rückschein),

    Rückschein ist nicht erforderlich, ein EinwurfEinschreiben tut es auch. Ein Beweis was in den Brief ist und ob der Vermieter ihn auch gelesen und verstanden hat bringt keiner von beiden, aber das der Brief in Zugriffsbereich des Vermieters gelangt ist, bringt auch das EinwurfEinschreiben.* Hat auch den Vorteil, dass der Empfänger die Annahme des Briefes nicht verweigern kann und dieser dann zurück kommt! (Eigene schlechte Erfahrung mit meinem Vermieter)


    *[small]Dieser Tipp wurde mal bei der Sendung "Hier ab Vier" des MDR in Sachen Mietrecht von Gilbert Häfner (damals Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, jetzt Abteilungsleiter im Sächsischen Staatsministerium der Justiz) gegeben.[/small]

    Zitat

    Original geschrieben von Mozart40 am 08.11.2014 17:59 Uhr
    ... Ob Ex oder nicht, spielt da fast keine Rolle.

    So, wirklich? Dann will ich dir das nochmal deutlich machen!

    Zitat

    Original geschrieben von Beesdo77 am 08.11.2014 16:43 Uhr
    [small]
    Untreue, Beleidigung, Volksverhetzung; Hitler-Treue-Aussagen vor der Kamera; Waffen im Landtag --> Klaus-Jürgen Menzel Ex NPD-Mitglied,[/small] Ex Grünen-Mitglied[small], Ex...[/small]

    UND?

    Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Und wieso überrascht dich das?




    Gruß Kai

    Ist wie Weihnachten, da weiß ich auch immer was ich geschenkt bekomme und mach dann auch auf überrascht und glücklich. ;)