Warten wir mal ab, bis wirklich gedrosselt wird und eine Drossel (Schwalbe) macht noch keinen Winter (Sommer) oder so... (hoffentlich)
Beiträge von beesdo77
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Hmm? Pornodreh.
Wo werden wohl eure Autos demnächst (mit Nummernschild) auftauchen?
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Beim Hausfriedensbruch muß kein Schaden nachgewiesen/entstanden sein. Dies ist nicht Zivilrecht. Selbst ein "Fuß in die Tür gestellt" kann den Tatbestand des Hausfriedensbruch erfüllen.
Wir können eigentlich froh sein, dass das Hausrecht nicht wie früher bestand hat:
ZitatInsbesondere schloss das Hausrecht im Mittelalter die Tötung der beim Ehebruch ertappten Ehefrau ein, das Verheiraten der Töchter und bei Notlagen den Verkauf der Hausgenossen.
Quelle: wikipedia -
Zitat
Original geschrieben von Anja Terchova
Eigentlich waere dieser Thread doch eher was fuer Kleinkram - es ist jedenfalls fuer mich Kleinkram.
:top:
ZitatDenke das deshalb eher etwas anderes dokumentiert worden ist.
Spielt keine Rolle!
ZitatIn der Oeffentlichkeit kann man es auch nicht verhindern, und ob nun die Fotos auf einem Parkplatz oder in der Tiefgarage gemacht werden, ist im Prinzip doch egal.
Diese Tiefgarage ist wohl nicht öffentlich, da Stellplätze vermietet sind und wohl nur Hausbewohner zutritt haben.
ZitatHausfriedensbruch wird bei einer Tiefgarage wohl eh nicht in Frage kommen, weil eine Tiefgarage ja kein richtiges Haus ist. Sondern eher ein Parkplatz mit Waenden und Dach.
Der Begriff "Hausfriedensbruch" ist nicht unbedingt an ein Haus gebunden. Auch Privatwege, Grundstücke etc. fallen darunter.
JHV: Ja, auf öffentlichen Straßen, Parkplätzen etc. aber im selben Artikel steht auch:
ZitatFalls sich der Gegenstand in privaten Räumen (Wohnung, Museum...) befindet, kann unter Berufung auf Hausrecht das Fotografieren untersagt oder kostenpflichtig gemacht werden.
Wichtig ist, daß die Garage/Stellfläche zusammen mit der Mietwohnung angemietet wurden, denn nur dann fallen diese gemeinsam unter dem besonderen Schutz der "Wohnung". -
Wieso Gemeinschaftsflächen?
ZitatOriginal geschrieben von Marion
[...] aber ist es erlaubt, von angemieteten Stellplätzen Sachen der Mieter einfach umzuräumen etc.? Auf meinem Stellplatz haben die hinter meinem Auto irgendeinen Krempel stehen lassen, den sie anscheinend von einem anderen Stellplatz 'entwendet' hatten.
Wenn ich mit einer Mietwohnung zusammen noch Keller/Garage/Stellplatz miete, dann habe ich auch dafür das Hausrecht.http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Keller.htm
Zitat[...] kann unter Berufung auf Hausrecht das Fotografieren untersagt oder kostenpflichtig gemacht werden.
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Hausfriedensbruch!
Nicht die Hausverwaltung muß zustimmen, sondern der Mieter!Edit:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htmEdit2:
Gehört die Garage zur Wohnung?
http://www.badische-zeitung.de…ur-wohnung--40304042.html -
Zitat
Original geschrieben von mofarapper
Edit: der von dir verlinkte Speedport für 25€ von Telekom kann so in Betrieb genommen werden, oder ?
Also kein weiterer Stick erforderlich wie beim Sharing Dock?Dnke euch
Einfach SIM rein. Kein Stick nötig. Bin mit meinem Speedport HSPA voll zufrieden!
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Chris
Alles klar. Für Außenstehende war dies ja nicht so zu erkennen. -
O.K.
Danke für die schnelle Antwort! -
Zitat
Original geschrieben von Mondhandy
Außerdem gibt es einen neuen "BEST-Tarif" mit noch günstigeren Preisen für einige Länder.Kann ich leider nicht nutzen, da ich mich am 26.6. angemeldet habe und es nur für Neukunden ab dem 1.7. gilt.

Mal eine Frage. Wie lange dauert es etwa, bis die jeweils 5€ aus einer Freundschaftswerbung aufgebucht sind?