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@ supercracker:
Lies mal § 46 des Telekommunikationsgesetzes.
Du hast einen Anspruch gegenüber BASE auf sofortige Reaktvierung der Nummer. Laut TKG darf BASE erst abschalten, wenn die vertraglichen UND technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen. Die Leistungspflicht für das abgebende Unternehmen endet er mit der erfolgreichen Portierung. Ein neues Vertragsverhältnis oder eine Vertragsverlängerung werden damit nicht begründet. BASE darf dir für die vorübergehend wieder aktivierte Nummer auch nur 50 % der bisherigen Grundgebühren berechnen - und zwar taggenau.
An deiner Stelle würde ich BASE Feuer unterm Hintern machen. Weise auf § 46 Abs. 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 TKG hin und drohe mit Klage. Erwähne deine Beschwerde bei der BNetzA. Mach ihnen klar, dass du deine Rechte kennst. Mit Freundlichkeit kommt man da nicht weit. Deren Interesse an einer Reaktivierung könnte nicht geringer sein. Die haben deine Nummer noch.
Dein Ansprechpartner ist BASE.
Congstar kann (zugegebenermaßen aufgrund eigenen Verschuldens) dir im Moment die Nummer nicht schalten.
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Supercracker schreibt ja, BASE wolle/könne seine Nummer nicht vorübergehend bis zur tatsächlichen Portierung reaktivieren.
Die einzige Möglichkeit wäre - wie von anderen bereits beschrieben - eine Beschwerde bei der BNetzA bzw. der einstweilige Rechtsschutz auf dem juristischen Weg.
Aber das kann ja nicht die Lösung sein.
Der Kunde ist nämlich faktisch schutzlos.
Für Reaktivierungen bei gescheiterten Portierungen scheint es wohl auch keinen automatisierten Prozess bei den Anbietern zu geben, zumindest nicht bei BASE. Es ist unglaublich. Das TKG gilt in dieser Form schon seit Mai und die Anbieter stellen sich partout nicht darauf ein.
Ohne Sanktionen wird es nie vernünftig funktionieren.
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Wie man sieht, sind die Kunden bei technischen Problemen komplett den Anbietern ausgeliefert.
Aus diesem Grund hätte man in die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes einen Schadensersatzanspruch für Kunden bei Portierungsverzögerungen aufnehmen müssen.
Wenn die Unterbrechung mehr als die gesetzlich erlaubten 24 Stunden andauert, könnte dem Kunden zum Beispiel ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 50 Euro pro Tag der Nichterreichbarkeit eingeräumt werden, falls er nicht sogar einen höheren Schaden nachweist.
Im Bereich der Fluggastrechte hat man Ausgleichszahlungen ja auch erfolgreich eingeführt.
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Teltarif berichtet von einer Aktion: wer zwischen 05.12. und 12.12. einen Complete-Tarif im stationären Handel abschließt, bekommt die SpeedOption LTE für 12 Monate gratis.
Ist 24mobile.de auch stationärer Handel im Sinne dieser Aktion?
Falls ja, gilt die Aktion auch für Combi Cards?
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Teltarif berichtet von einer Aktion : wer zwischen 05.12. und 12.12. einen Complete-Tarif im stationären Handel abschließt, bekommt die SpeedOption LTE für 12 Monate gratis.
Ist talkthisway.de auch stationärer Handel im Sinne dieser Aktion?
Falls ja, gilt die Aktion auch für Combi Cards?
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Am 01.12. um 23:40 hat der User Buuge hier hier geschrieben, eine Rufnummer sei nach einer Portierung von der Telekom weg erst einmal für drei Monate für eingehende Portierungen hin zur Telekom gesperrt.
Ist das wahr?
Mein Plan war nämlich: die Nummer des auslaufenden Telekom-Vertrages zu simyo portieren und nach wenigen Tagen zurück in einen Telekom-Laufzeitvertrag portieren. So will ich von den attraktiven Neukundenkonditionen profitieren. Bei Vodafone, BASE und O2 hat so etwas immer geklappt.
Ich möchte nur wissen, ob die Telekom hier tatsächlich Probleme machen könnte. Bitte fangt keine Diskussion über das moralische Für und Wider an.
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@ 0170:
Vodafone? Ich dachte, die Firma heißt Vodafone D2 GmbH. Die haben die Bezeichnung "D2" also sogar im Namen. So steht es jedenfalls in ihrem Impressum.
Also kann man doch jedenfalls das Netz dieser Firma als D2-Netz bezeichnen, oder nicht?
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Hallo zusammen,
ich suche einen Laufzeitvertrag im Telekom-Netz mit Rabatt für Selbstständige/Freiberufler mit folgendem Leistungsumfang:
- Allnet-Flat
- Internet-Flat (mind. 500 MB - 1 GB) mit LTE-Nutzung
- SMS-Flat (optional)
- Telekom-Hotspot-Flat (optional)
Ein Endgerät wird nicht benötigt.
Ich habe ein Angebot mit rechnerischen Fixkosten von ca. 24 - 25 € für Privatkunden hier im Forum gesehen.
Grüße
post2post
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0170:
Ist die Kündigung definitiv noch im System bei Vodafone?
Es soll schon solche Fälle gegeben haben: Kunden wurden von der Kundenrückgewinnung angerufen, haben deren Angebot aber nicht angenommen. Trotzdem trug der Agent eine Kündigungsrücknahme oder gar VVL ins System ein.
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Hier mein Erfahrungsbericht:
Ich habe vorgestern auf Ebay ein iPhone 5 16 GB zum Preis von 530 Euro gekauft. Laut Produktbeschreibung des Verkäufers war es gebraucht und sollte einen Vodafone-Netlock haben.
Heute kam es bei mir an.
Das Gerät ist in bestem Zustand und frei für alle Netze. Das habe ich mit einer zurechtgeschnittenen LIDL-mobile-SIM getestet. Der Anruf bei Apples Hotline bestätigte es noch einmal.
Laut Rechnung wurde das Gerät bei Mobilfunk Behnen in Papenburg Mitte November gekauft.
Inwieweit das repräsentativ für Händler im Allgemeinen oder gar für Vodafones Direktvertrieb ist, kann ich natürlich nicht sagen.