Beiträge von post2post
-
-
Richtig, nur der Shop kann eine nachträgliche Portierung aufnehmen.
Es gibt auch dort kein Formular. Die Daten werden direkt ins System gehackt. Zum Schluss wird alles ausgedruckt und dann musst du es unterschrieben. Das ist der einzige Weg.
Falls der Mitarbeiter nicht weiß, wie es geht, weise ihn auf Klartext Nummer 67 vom 14.7.2011 hin. Dort ist alles beschrieben.Ich habe die Prozedur schon mehrfach durchführen lassen bzw. begleitet. Das ist der einzige Weg. Wenn du den Vertrag nicht in dem Shop abgeschlossen hast, kann es sein, dass die Mitarbeiter rumzicken. Lass dich nicht abwimmeln und weise darauf hin, dass es keine andere Möglichkeit gibt. Gehe am besten in einen Original-Vodafone-Shop, nicht in eine Partneragentur.
-
So der 5. Dezember und die Übergangsfrist sind vorbei.
Wie schaut es mit dem neuen automatisierten Ablauf zur sofortigen Rufnummernmitnahme aus?
-
Der Titel sagt eigentlich alles:
Ich suche nach einem iPhone 5 mit 16 GB in schwarz oder weiß.
Es sollte neu sein bzw. keinerlei Gebrauchsspuren haben.Das Gerät sollte netlockfrei sein oder einen Vodafone-Netlock haben.
Ein Telekom-Gerät hilft mir nicht.Bitte macht faire Angebote. Mittlerweile gehören bei Apple die Lieferschwierigkeiten der Vergangenheit an.
Gruße
post2post -
Der Titel sagt eigentlich alles:
Ich suche nach einem iPhone 5 mit 16 GB in schwarz oder weiß.
Es sollte neu sein bzw. keinerlei Gebrauchsspuren haben.Das Gerät sollte netlockfrei sein oder einen Vodafone-Netlock haben.
Ein Telekom-Gerät hilft mir nicht.Bitte macht faire Angebote. Mittlerweile gehören bei Apple die Lieferschwierigkeiten der Vergangenheit an.
Gruße
post2postEDIT: Bitte löschen. Ich habe mich im Unterforum vertan.
-
@ 0170:
Zu diesem Thema habe ich bei Vodafone folgende Erfahrung gemacht:
Vor ein paar Wochen war ich mit einem Bekannten und seiner Tochter in einem Vodafone-Shop in Berlin.
Ich wollte eine nachträgliche Portierung beauftragen. Er wollte einen Neuvertrag mit iPhone 5 für sich und einen Zweitvertrag mit günstigerem Smartphone für seine 14jährige Tochter abschließen.
Obwohl ich ihm gesagt hatte, dass die Angebote der TT-Händler bei mindestens gleicher Leistung günstiger seien, meinte er, in einem Shop bekomme man besseren Service. Da ich mit vor Ort war, war so wenigstens sicher gestellt, dass er nichts unterschreibt, was er nicht will.Ich trug mein Anliegen dem Mitarbeiter zuerst vor. Dazu muss man wissen, dass nachträgliche Portierungen bei Vodafone NUR im Shop beauftragt werden können - nicht per Hotline, nicht im Internet, nirgendwo sonst eben. Der Mitarbeiter wollte mich aber nicht bedienen, weil ich meinen Vertrag nicht in seinem Shop abgeschlossen hatte. Natürlich hat er es dann doch gemacht, weil ich ihn auf den entsprechenden Klartext Nr. 67 vom 14.07.2011 hingewiesen habe. Aber ein angenehmes Gespräch war es nicht.
Als mein Bekannter an der Reihe war, sagte er, dass er eigentlich zwei Neuverträge abschließen wollte. Nachdem er aber nun gesehen habe, dass Service bei Vodafone nicht sehr groß geschrieben wird, werde er seinen Vertrag woanders abschließen. Das hat er mit meiner Hilfe dann auch getan - bei einem Händler hier aus dem Forum.
Andererseits muss man sich natürlich die Frage stellen, weshalb man überhaupt jemals nach Vertragsschluss einen Mobilfunk-Shop aufsuchen sollte. Helfen können/dürfen die Mitarbeiter meist sowieso nicht. So können Reklamationen/Stornierungen/Anliegen meist auch nur zur Bearbeitung an die Zentrale gefaxt werden. Nur beim SIM-Kartentausch hat man den Vorteil, sofort eine neue Karte bekommen zu können. (Eine nachträgliche Portierung nur über den Shop zu ermöglichen ist wohl eine Besonderheit bei Vodafone.)
Ich weiß nicht, ob Du Deinem Arbeitgeber hilfst, wenn Du mit Online-Kunden nicht sprechen willst. Sollte Dein Arbeitgeber Dich dazu anhalten, fände ich das sehr kurzsichtig.
Falls ich mich recht erinnere, arbeitest du ja bei E-Plus/BASE:
Was machst Du eigentlich mit jemandem, der mit einem Base All-In Classic mit IFI 11 zu insgesamt 31 Euro Grundgebühr von handybar.de zu Dir kommt und Service will? Das ist kein Online-Vertrag, sondern ein Vertrag aus dem Fachhandel. Trotzdem zahlt der Kunde dank Subvention (360 Euro) rechnerisch nur 16 Euro monatlich. -
Zitat
Original geschrieben von phonefux
Nein, es ist juristisch nicht korrekt.Natürlich ist es korrekt, wenn die BNetzA die Teilnehmerentwicklung im Mobilfunk nach D1-, D2-, E1- und E2-Netz aufschlüsselt. Jeder deutsche Mobilfunkteilnehmer ist schließlich in einem dieser Netze unterwegs. Oder kennst du eine deutsche SIM-Karte, die für GSM gesperrt wäre? Natürlich geht das nur, weil es keinen Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland gibt, der kein GSM-Netz betreibt.
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Doch hier geht es nicht um GSM-Lizenzen, sondern um Anbieter- und Netz-Bezeichnungen. Spätestens bei der Vergabe der UMTS-Frequenzen wurden diese, wie du selber ja auch schreibst, mit Sicherheit nicht mehr als D1-, D2-, E1- und E2-Lizenzen bezeichnet.Die BNetzA betracht einfach nur nüchtern, wieviele Teilnehmer das jeweilige Netz hat.
Die GSM-Netze haben doch mit den UMTS-Netzen nichts zu tun. Im Gegensatz zu den nachträglich vergebenen 900- bzw. 1800-Mhz-Frequenzen an Lizenznehmer, die bisher nur im 1800- bzw. 900-Mhz-Bereich funken durften, sind die UMTS-Netze separate Netze mit separater Lizenzvereinbarung und nicht als Erweiterung bisheriger Lizenzvereinbarungen zu verstehen.
Das hatte ich in meinem vorigen Beitrag verdeutlichen wollen:ZitatOriginal geschrieben von post2post
Zur Veranschaulichung:
Alle GSM-Sender der Telekom gehören zum D1-Netz - egal ob 900 oder 1800 MHz, denn alle sind Teil der Lizenzvereinbarung über das D1-Netz. Die UMTS- und LTE-Sender der Telekom gehören nicht zum D1-Netz, da die Bezeichnung D1-Netz sich NUR auf den GSM-Bereich bezieht.Zu deinem letzten Punkt:
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Wenn man also einen Anbieter oder das Netz eines Anbieters (genauer gesagt die Gesamtheit seiner Netze), der vor 15 Jahren mal eine GSM-Lizenz namens E2 zugeteilt bekommen hat und der danach noch sehr viel Geld für weitere Frequenzen bezahlt und damit ein UMTS- und ein LTE-Netz aufgebaut hat, als "E2" bezeichnet, ist das weder technisch noch juristisch korrekt.
Die Mobilfunkteilnehmer kann man doch nur für GSM erfassen. Schließlich werden alle SIM-Karten für GSM freigeschaltet. UMTS ist bis heute bei einigen SIM-Karten nicht freigeschaltet. Kunden in Uralt-Tarifen werden bei O2 beispielsweise nicht automatisch sondern nur auf Wunsch für UMTS freigeschaltet. Bei LTE entscheiden die Anbieter (vor allem O2 und Vodafone) ja nach Lust und Laune, wer das LTE-Netz nutzen darf. -
Inwiefern verletzt die BNetzA da ihre Neutralität?
Hier steht doch, dass die Frequenzen im 900-Mhz-Bereich im Rahmen (!) der GSM-Lizenzen (E1- und E2-Lizenz) genutzt werden dürfen.
ZitatDurch die Bescheide wurden den Unternehmen im 900-MHz-Frequenzbereich jeweils 2 x 5 MHz (gepaart) zur Nutzung im Rahmen der jeweiligen GSM-Lizenzen (E1- und E2-Lizenz) zugeteilt. Gleichzeitig verzichteten die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG und die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zum 31. Januar 2007 auf jeweils 2 x 5 MHz (gepaart) im 1800-MHz-Frequenzbereich.
Die Namen sind vor Urzeiten einmal festgelegt worden. Die BNetzA hält sich einfach heute noch pingelig an das, was in den Lizenzvereinbarungen von damals steht. Als die Lizenzen damals ausgeschrieben wurden, war ja noch nicht unbedingt klar, wer welches Netz betreiben würde. Da hat die Vorgängerbehörde der BNetzA zur Verdeutlichung die geplanten Netze als D1-, D2, E1- und E2-Netz bezeichnet und diese Namen sind so auch Teil der Lizenzvereinbarungen geworden.
Wenn die BNetzA im Tätigkeitsbericht diese Namen verwendet, geht es also nicht um Korrektheit im technischen sondern im juristischen Sinne. Gerade so wahrt sie ihre Neutralität.
Zur Veranschaulichung:
Alle GSM-Sender der Telekom gehören zum D1-Netz - egal ob 900 oder 1800 MHz, denn alle sind Teil der Lizenzvereinbarung über das D1-Netz. Die UMTS- und LTE-Sender der Telekom gehören nicht zum D1-Netz, da die Bezeichnung D1-Netz sich NUR auf den GSM-Bereich bezieht.Ich habe bei bisherigen Anfragen die Damen und Herren von der BNetzA als recht kompetent erlebt. Ich werde auf jeden Fall bei denen einmal anfragen, was die noch zum Thema sagen können.
-
In diesem Thread über den Abrechnungszeitraum des Datenvolumens bei der telekom ist mehr oder weniger Off-Topic die Frage aufgekommen, wie eigentlich die korrekten Bezeichnungen für die in Deutschland betriebenen Mobilfunknetze lauten.
Diese interessante Frage verdient meiner Meinung nach einen eigenen Thread.
Im verlinkten Thread ist der User Einige_Fragen von 0170 dahingehend belehrt worden, die Bezeichnung "D1-Netz" gebe es nicht mehr.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von 0170
[...]
Und D1 Netz gibts ebenfalls lange Zeit nicht mehr!
[...]
Ich sehe das ganz anders.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von post2post
Hier sieht man, dass die Bundesnetzagentur die Bezeichnungen D1, D2, E1 und E2 heute (Stand 3. Quartal 2012) noch verwendet.
Lediglich am Ende des Dokuments schlüsselt die BNetzA die Zuordnungen der Netze zu ihren Betreibern in Form einer Legende auf.Können die Netzbezeichnungen D1, D2, E1 und E2 falsch sein, wenn selbst die verantwortliche Regulierungsbehörde sie verwendet? Ich glaube nicht.
Sie sind vor allem im Bereich der E-Netze im Sprachgebrauch nur eben sehr unüblich.Abgesehen davon ist es nicht verwunderlich, dass die BNetzA die Bezeichnungen D1, D2, E1 und E2 heute noch verwendet. Sie selbst bzw. ihre Vorgängerbehörden haben diese Bezeichnungen ja schließlich erfunden.
Diese Bezeichnungen beziehen sich aber nur auf GSM-Netze. Die deutschen UMTS- und LTE-Netze sind nicht Teil der D- bzw. E-Netze.
Beispiel: Die Telekom Deutschland GmbH ist Netzbetreiberin des D1-Netzes (im GSM-Standard), eines UMTS-Netzes und eines LTE-Netzes. Das Telekom-UMTS-Netz und das Telekom-LTE-Netz gehören jedoch nicht zum Telekom-D1-Netz (im GSM-Standard). -
Hier sieht man, dass die Bundesnetzagentur die Bezeichnungen D1, D2, E1 und E2 heute (Stand 3. Quartal 2012) noch verwendet.
Lediglich am Ende des Dokuments schlüsselt die BNetzA die Zuordnungen der Netze zu ihren Betreibern in Form einer Legende auf.Können die Netzbezeichnungen D1, D2, E1 und E2 falsch sein, wenn selbst die verantwortliche Regulierungsbehörde sie verwendet? Ich glaube nicht.
Sie sind vor allem im Bereich der E-Netze im Sprachgebrauch nur eben sehr unüblich.Abgesehen davon ist es nicht verwunderlich, dass die BNetzA die Bezeichnungen D1, D2, E1 und E2 heute noch verwendet. Sie selbst bzw. ihre Vorgängerbehörden haben diese Bezeichnungen ja schließlich erfunden.
Diese Bezeichnungen beziehen sich aber nur auf GSM-Netze. Die deutschen UMTS- und LTE-Netze sind nicht Teil der D- bzw. E-Netze.
Beispiel: Die Telekom Deutschland GmbH ist Netzbetreiberin des D1-Netzes (im GSM-Standard), eines UMTS-Netzes und eines LTE-Netzes. Das Telekom-UMTS-Netz und das Telekom-LTE-Netz gehören jedoch nicht zum Telekom-D1-Netz (im GSM-Standard).