Hallo zusammen,
der Titel sagt alles.
Wer kann mir eine VVL in den genannten Tarif anbieten (2,95 € Grundgebühr).
Gruß
post2post
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Hallo zusammen,
der Titel sagt alles.
Wer kann mir eine VVL in den genannten Tarif anbieten (2,95 € Grundgebühr).
Gruß
post2post
Hallo zusammen,
ich biete euch folgenden Vertrag zur Übernahme an:
Original Vodafone Superflat Internet
- Flat ins D2-Netz
- Flat ins Festnetz
- Fremdnetz-Flat
- 120 Minuten monatl. in alle anderen Netze (auch aus den ReiseVersprechen-Ländern abtelefonierbar)
- Türkeivorteil (500 Minuten monatl. in türkische Vodafone-Netz)
- 3000 SMS monatl. ins D2-Netz
- 40 SMS monatl. in andere Mobilnetze
- Datenflat (Drossel ab 1 GB)
- VoIP und Tethering gratis
- ReiseFlat Data gratis (Datenflat gilt also auch in ausländischen Vodafone-Netzen)
- 2 Wochen Datenroaming in anderen Netzen in der EU gratis
- 500 MB Blackberry-Volumen
Der Vertrag kostet für mich als Student aktuell 44,95 € monatlich (inkl. Handy-Subvention, Online-Vorteil und Junge-Leute-Rabatt). Ohne diese Rabatte würden 59,95 € monatlich anfallen.
Der Vertrag ist gekündigt und läuft zum 21.07.2012 aus. Da aber vielleicht jemand gerne einen Vertrag mit der nicht mehr buchbaren ReiseFlat Data hätte, dachte ich mir, wäre es gut, ihn hier anzubieten.
WICHTIG:
Der Vertrag ist nach Übernahme sofort mit neuem Handy/Smartphone regulär verlängerbar - am sinnvollsten ohne Tarifwechsel.
Laut Hotline ist eine Umstellung in einen SIM-only-Tarif nicht sinnvoll, da dann die Reiseflat Data und die 2 Wochen Gratis-Roaming, die 120 Inklusivminuten und der Türkeivorteil wegfallen würden und es nur noch 500 MB ungedrosseltes Datenvolumen gäbe. Der Online-Vorteil kann im Wege einer VVL ohne Tarifwechsel wohl beibehalten werden, der Junge-Leute-Rabatt auch, die Fremdnetz-Flat möglicherweise auch.
Eine nachträgliche Portierung einer bestehenden Nummer in den Vertrag ist in jedem Fall möglich für denjenigen, der den Vertrag übernimmt.
Die Kosten für die Vertragsübernahme belaufen sich auf 15,71 €.
Bei Interesse bitte melden.
Gruß
post2post
Ich habe noch 23 Monate Restlaufzeit mit meinem Blue M online (mit 10% Rabatt im 1. Jahr).
Der Agent fand keine Möglichkeit mehr, mich umzustellen. Dafür habe ich immerhin 50 Euro Rechnungsgutschrift bekommen. Besser als nix.
Schon im Oktober bekam ich die SMS mit der Datenupgrade-Möglichkeit.
Und das ganze gilt sogar für die Reiseflat Data.
Ich habe 5 GB für 19,99 € gebucht und habe mit dem Volumen im Urlaub in Spanien Filme geladen.
@ Just Me:
Bei Vodafone geht das auch seit Juli 2011 - bei Postpaid-Verträgen.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Telekom das nun auch einführen wird. Wenn man nun jederzeit abgehend portieren muss, kann man eine entsprechende eingehende Portierungsmöglichkeit gleich mit ins System implementieren.
Technisch ist das alles machbar.
Wahrscheinlich muss das nur am Anfang händisch gemacht werden.
Zum Beispiel könnte Anbieter A einfach den Vertrag X, der noch 10 Monate Restlaufzeit hat, manuell beenden, wodurch die Nummer für den Kunden zur Portierung frei würde. Stattdessen würde dann von A ins System ein "neuer" Vertrag mit neuer Nummer eingepflegt, dessen Laufzeit auf 10 Monate eingestellt wird. Natürlich müsste dann auch eine neue SIM-Karte versendet werden.
Es gäbe bestimmt aber auch andere Lösungen, die sofort durchführbar wären.
Man muss sich einfach mal die Gesetzesentwürfe (in ihrer verabschiedeten Fassung) anschauen. Dann sieht man, wie die Fristen sind.
Auf beck-online gibt es eine gute Zusammenfassung der Entstehung der TKG-Novelle. Hier findet man auch die entsprechenden Drucksachen.
Die Drucksache 17/7521 des Deutschen Bundestages und die Änderungen durch den Vermittlungsausschuss in Drucksache 17/8569 (für nachträgliche Portierung aber ohne Relevanz) sagen eigentlich alles.
Der für die vorzeitige Rufnummernportierung entscheidende § 46 Abs. 4 besagt:
ZitatUm den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.
Wenn man sich jetzt noch die Artikel 5 Abs. 1 und Abs. 2 anschaut, kann man leicht erkennen, was wann in Kraft tritt:
ZitatArtikel 5
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Artikel 1 tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die §§ 66a, 66b und 66c sind mit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nummer 1, § 45d Absatz 2 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 1 und § 45d Absatz 3 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 2 nicht mehr anzuwenden. § 150 Absatz 7 tritt am ersten Tag des vierten, § 46 Absatz 1 Satz 3 tritt am ersten Tag des siebten, § 66b Absatz 1 Satz 4, die §§ 66g, 66h Nummer 8 und § 149 Absatz 1 Nummer 13i und 13j treten am ersten Tag des dreizehnten auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft.
Der für die nachträgliche Portierung entscheidende Paragraph tritt also am Tag nach der Verkündung, höchstwahrscheinlich in der nächsten oder wenigstens in der übernächsten Woche, in Kraft.
Das heißt aber noch lange nicht, dass die Mobilfunkanbieter das auch sofort hinbekommen werden.
ZitatArtikel 1 Nummer 62 Buchstabe a) aa) des vom Deutschen Bundestag am 9. Februar 2012 beschlossenen und vom Bundespräsidenten am 3. Mai 2012 ausgefertigten Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen tritt nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft.
(Quelle: http://www.bverfg.de/entscheid…s20120504_1bvr036712.html)
Das heißt aber, der Rest tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sofort in Kraft, oder?
Ich meine z.B. sofortige abgehende Portierungen während der Vertragslaufzeit.
Und was die Preisansagen bei Call-by-Call angeht:
Angesichts solcher Gerichtsentscheidungen ist es sehr schwer, nicht an Verschwörungstheorien zu glauben.
@ saintsimon:
Ich bin gebürtiger Bonner und bin mir 100 % sicher, in der Bonner U-Bahn zwischen Bonn West und Juridicum Empfang gehabt zu haben bei meinem letzten Bonn-Besuch an Ostern - soweit ich weiß sogar 3G.
Bist du dir wirklich sicher?
Mich würde folgendes interessieren:
Die Datenroaming-Promotion für den Blue M lief bis 14.04. und beinhaltete 30 Tage Surfen in der EU pro Jahr.
Ich habe meine erste Rechnung noch nicht bekommen.
Der Agent an der O2-Hotline meinte, die Promotion werde durch Gutschrift von 30 x 3,50 € = 105 € realisiert, die nur auf das Smartphone Day Pack EU angerechnet werden.
Heißt das, ich bekomme jetzt 105 : 1,99 = 52,76, also 52 Tage kostenloses Datenroaming pro Jahr?
Schließlich kostet das Smartphone Day Pack EU jetzt für alle Kunden nur noch 1,99 € pro Tag.