Beiträge von Thomas

    Gericht kippt unklare Klauseln in Unlimited-Tarifen von 1&1


    Verbraucherzentrale NRW gewinnt Klage gegen Telekommunikationsanbieter


    Wer einen Mobilfunktarif mit unbegrenztem Datenvolumen abschließt, darf nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW darauf vertrauen, dass die versprochene Leistung nicht durch unklare Vertragsklauseln eingeschränkt wird. Die 1&1 Telecom GmbH hatte sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehalten, bei einem „unüblichen Verbrauchsverhalten“ die Datenübertragung zu drosseln oder den Vertrag nach Hinweis und erneutem Überschreiten außerordentlich zu kündigen. Wann ein solches „unübliches Verbrauchsverhalten“ vorliegt, blieb jedoch offen. Die Verbraucherzentrale NRW hat dagegen erfolgreich geklagt. Das Oberlandesgericht Koblenz erklärte die Klauseln wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unzulässig (Urteil vom 30.07.2026, Az. 2 UKl 4/25). Die Revision wurde nicht zugelassen.


    „Wer einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen anbietet, muss klar und verständlich regeln, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen möglich sind. Unbestimmte Formulierungen wie ‚unübliches Verbrauchsverhalten‘ genügen diesen Anforderungen nicht“, erklärt Erol Burak Tergek, Jurist und Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz stärkt die Rechte von Verbraucher:innen und macht deutlich, dass Werbeversprechen wie ‚Unlimited‘ nicht durch unklare Klauseln ausgehöhlt werden dürfen.“

    Hintergrund der Klage

    1&1 bewarb seine Unlimited-Mobilfunktarife ausdrücklich mit unbegrenztem Highspeed-Datenvolumen. Gleichzeitig behielt sich das Unternehmen vor, die vereinbarte Leistung bei einem nicht näher definierten „unüblichen Verbrauchsverhalten” einzuschränken oder den Vertrag einseitig zu beenden. Für Verbraucher:innen war jedoch nicht klar erkennbar, ab welchem Datenverbrauch eine Drosselung oder Kündigung drohen könnte.


    Weiterführende Informationen:

    Mehr zu Kundenrechten für Telefon-, Handy- und Internetverträge: www.verbraucherzentrale.nrw/node/65879
    Aktuelle Verbandsklagen der Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw/verbandsklagen
    -- Verbraucherzentrale NRW Pressestelle Helmholtzstr. 19 40215 Düsseldorf Tel.: 0211/91380-1101

    Ab Herbst streicht Amazon die freiwillige 30-Tage-Rückgabe für mehrere Kategorien.


    Amazon schränkt die freiwillige Rückgabegarantie deutlich ein. Bereits ab dem kommenden Monat – konkret ab dem 1. September 2026 – gilt die bisherige 30-tägige Rückgabefrist für zahlreiche Produktkategorien nicht mehr. Stattdessen greift künftig nur noch das gesetzliche Widerrufsrecht.


    • Babyprodukte
    • Beauty
    • Drogerie & Körperpflege
    • Garten
    • Garten & Freizeit
    • Haus & Garten
    • Haustierbedarf
    • Koffer, Rucksäcke & Taschen
    • Lebensmittel & Getränke
    • Luxury_Beauty
    • Möbel
    • Mobile_Electronics
    • Musikinstrumente & DJ-Equipment
    • Reifen
    • Wein
    • Zubehör für Gewerbe, Industrie & Wissenschaft

    Unabhängig ob der Versand durch Amazon oder Dritthändler.

    Festgeld wurde erhöht und die Stufen geändert.


    3 Monate: 1,50 %
    6 Monate: 2,00 %
    1 Jahr: 2,50 %
    2 - 5 Jahre: 2,75 %
    10 Jahre: 3,00 %

    CUPERTINO, KALIFORNIEN Apple hat die Finanzergebnisse für das dritte Quartal des Geschäftsjahres 2026 bekannt gegeben, das am 27. Juni 2026 endete. Das Unternehmen verzeichnete einen Quartalsumsatz von 109,4 Milliarden US-Dollar, eine Steigerung von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Bruttomarge des Unternehmens lag bei 50,1 Prozent, einschließlich eines positiven Effekts von ungefähr zwei Prozentpunkten durch Zollrückerstattungen. Der Quartalsgewinn pro verwässerter Aktie betrug 2,02 US-Dollar, ein Anstieg von 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr, und beinhaltete einen positiven Effekt von 0,11 US-Dollar durch Zollrückerstattungen.


    „Apple ist stolz darauf, heute das beste Juniquartal aller Zeiten bekannt zu geben, mit zweistelligem Umsatzwachstum bei iPhone, Mac und Services sowie in allen geografischen Bereichen“, sagt Tim Cook, CEO von Apple. „Auf der WWDC26 haben wir die neue Siri AI vorgestellt, zusammen mit einer Vielzahl aktueller Software-Innovationen von Apple und wichtigen neuen Funktionen zur Kindersicherheit.“


    „Wir sind äußerst zufrieden mit unserer Geschäftsentwicklung in diesem Quartal, die sowohl beim Gewinn pro Aktie als auch beim operativen Cashflow zu neuen Rekorden in einem Juniquartal geführt hat“, sagt Kevan Parekh, CFO von Apple. „Unsere installierte Basis aktiver Geräte erreichte zudem in allen wichtigen Produktkategorien und geografischen Bereichen ein neues Allzeithoch.“
    Der Aufsichtsrat von Apple hat eine Dividende von 0,27 US-Dollar pro Aktie des Unternehmens beschlossen. Die Dividende wird am 13. August 2026 an jene Aktionär:innen ausbezahlt, die am Ende des Geschäftstages des 10. August 2026 Stammaktien besitzen.


    Apple stellt einen Livestream des Conference Calls zu den Quartalsergebnissen Q3/2026 am 30. Juli 2026 ab 23.00 Uhr unter apple.com/investor/earnings-call zur Verfügung. Eine Wiederholung dieses Webcasts ist für eine Dauer von circa zwei Wochen verfügbar.



    https://www.apple.com/newsroom…_Financial_Statements.pdf