Ja, das Spiel macht die DKB oft. Hier der ganze Text:
Der Aktionszinssatz von 4,0 % p. a. wird für einen Zeitraum von vier Monaten vom 01.11.2026 bis zum 28.02.2027 und auf maximal 100.000 Euro „Neugeld“ gewährt, das im Einzahlungszeitraum zwischen dem 6. und 20. Oktober 2026 je Tagesgeldkonto eingeht. Der Aktionszins gilt nicht für ein evtl. noch bestehendes DKB-VISA-Tagesgeld.
Auf dem jeweiligen Tagesgeldkonto eingehende Beträge, die diesen Höchstbetrag überschreiten, sowie bereits auf dem Tagesgeldkonto vorhandene Guthaben werden zum jeweils gültigen Standardzinssatz verzinst. Die Berechnung der Zinsen erfolgt taggenau auf den Tagesendsaldo gem. Ziff. 1 d) des Tagesgeldkonto-Vertrages.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Privatkund*innen.
Als „Neugeld“ gilt Guthaben, das im Zeitraum vom 6. bis einschließlich 20. Oktober 2026 von einem externen Konto – also einem Konto, das nicht bei der DKB AG geführt wird – auf das Tagesgeldkonto überwiesen oder eingezahlt wurde, wenn dadurch sowohl der Tagesgeldsaldo als auch das Gesamtguthaben des*der Kund*in bei der DKB AG steigt. Falls eine direkte Einzahlung oder Überweisung von extern auf das Tagesgeldkonto nicht möglich ist, kann sie auch mit Umweg über das DKB-Girokonto (hinterlegtes Referenzkonto zum DKB-Tagesgeldkonto) erfolgen. Der von extern eingehende Betrag muss bis spätestens 20. Oktober 2026 auf dem Tagesgeldkonto gutgeschrieben worden sein.
Zur Ermittlung des „Neugeld“- Betrags wird die Differenz zwischen den Gesamtbeträgen aller Tagesendsalden auf sämtlichen Giro, Tagesgeld-, Festgeldkonten sowie der Depotbestand des/der DKB-Broker (auf Basis der Einstandskurse der Wertpapiere) des*der jeweiligen Kund*in am 5. Oktober und am 20. Oktober 2026 herangezogen. Sofern der*die Kund*in Mitkontoinhaber*in eines Gemeinschaftskontos ist, das nicht als Abrechnungskonto für das auf den Namen des*der Kund*in geführte Tagesgeldkonto dient, bleibt der jeweilige Saldo dieses Gemeinschaftskontos bei der Ermittlung des Gesamtbetrages außer Betracht. Sofern mehrere Tagesgeldkonten auf den Namen des*der Kund*in bestehen, wird der ermittelte Differenzbetrag anteilig auf diese Tagesgeldkonten verteilt, sodass der maximal mögliche „Neugeld“-Betrag je Tagesgeldkonto berücksichtigt wird.
Bei der Ermittlung des „Neugeld“-Guthabens werden ausschließlich Zahlungseingänge in Euro berücksichtigt. Überweisungseingänge und Einzahlungen in Fremdwährungen bleiben außer Betracht.