Beiträge von A1234

    jof: danke für die Blumen, aber ich will weder etwas was mir nicht zusteht, noch will ich Tricks oder Kniffe anwenden.
    Ich will es einfach nur wissen, und offensichtlich ist das ja doch nicht so einfach zu beantworten. Also entspann dich mal wieder.
    Ich weiß auch nicht wie du deine Vertragsverhandlungen führst und ob du immer jede Einzelheit bedenkst, mir zumindest geht es nicht so und ich halte mich an Eckpunkte die da wären: wieviel Arbeit, wieviel Geld und wieviel Urlaub. Da ich bis jetzt noch nie im 24/7 Schichtdienst gearbeitet habe, habe ich das Problem noch nie gesehen. Für mich waren 24 Werktage mit geschicktem Ausnutzen von Brückentagen ganz locker 5 Wochen Urlaub, was ja nun nicht mehr der Fall ist. Nun sind 24 Werktage genau 4 Wochen, also der gesetzliche Mindesturlaub, egal ob ich Urlaub in Wochen mit Feiertagen nehme oder eben nicht.


    Thats all.

    Jimmythebob: diese "Klitsche" ist eines von vielen Callcentern in Deutschland, was nicht 1000 Angestellte hat und auch keinen Betriebsrat, was im Gegenzug zu vielen anderen Callcentern aber eigentlich sehr gut zahlt.
    Ich will dem AG nichtmal Böswilligkeit unterstellen, eher Unwissenheit, was man ja aufgrund der Diskussion hier, nicht zwingend verübeln kann.


    Edit: theoretisch ist die Arbeitszeit vom AG frei einteilbar, praktisch wird eine 5-Tage-Woche praktiziert, kann aber auch mal mehr werden, im großen und ganzen läuft es im Monatsschnitt aber auf eine 5-Tage-Woche hinaus.

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das finde ich auch seltsam. Wenn vereinbart ist, dass der AN 5 Tage/ Woche arbeitet, kann es nicht richtig sein, dass er 6 "Werktage" Urlaub nehmen muss. Nach dieser Lesart könnte der AN z.B. niemals an einem Sonntag frei nehmen, weil Sonntage keine Werktage sind und sich sein Urlaubsanspruch eben nur auf "Werktage" bezieht. Der Urlaubsanspruch muss m.E. so auszulegen sein, dass er sich pauschal auf "Arbeitstage" bezieht, auch wenn von "Werktagen" die Rede ist. Alles andere macht keinen Sinn.


    Im Arbeitsvertrag ist von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden die Rede. Keine Angabe von Arbeitstagen. Urlaub wird in Werktagen angegeben.


    Soweit richtig, aber im konkreten Fall muss der AN ja 6 Wektage Urlaub nehmen und nicht 5 Arbeitstage. Da die Woche dann aber keine 6 Werktage hat, müsste er meiner Meinung ja nur 5 Werktage nehmen, denn die Woche mit einem Feiertag hat ja bloß 5 Werktage.


    Denkfehler?

    Weil: frage 2 Anwälte und erhalte 3 Meinungen. :) und im optimalfall will der RA dann diese Frage gerichtlich klären lassen, was natürlich einem gesunden Arbeitsverhältnis nicht gerade zuträglich ist. Ein gut geführtes und argumentiertes Gespräch hingegen schon.
    Daher dachte ich, dass du vielleicht Urteile die deine Meinung bestätigen kennst.

    Das sehe ich ja genauso, nur finde ich nirgends einen entsprechenden Kommentar, nur eben andersrum, dass man eben der blöde ist wenn man in einem Schichtbetieb arbeitet, siehe das Urteil welches oben gepostet wurde.


    Ich wäre dir sehr dankbar wenn du ein Urteil oder Gesetzeskommentar Posten könntest, was deine Meinung untermauert.


    Dass ich die derzeitige Lösung mehr als unschön finde muss ich wohl nicht erwähnen, nur fehlen mir eben die Argumente. Was nützt es wenn ich sage, dass das bestimmt irgendwo steht, mir aber gleichzeitig das o.g. Urteil unter die Nase halten lassen muss?

    Im konkreten Fall Fall handelt es sich um ein CallCenter, welches einen durchgehenden Betrieb hat. Schichten sind nicht rollierend, sondern frei. Heißt also es kann sein dass man heute Frühschicht und morgen spätschicht hat, übermorgen frei und dann wieder spätschicht und danach Nachtschicht.
    Also ohne System.