Beiträge von A1234

    Na dann gehen wir doch mal nen Schritt weiter. Vereinbart sind 40 Wochenstunden und in der Woche ist ein Feiertag, sagen wir am Dienstag. Vereinbart ist ein Feiertagszuschlag von 100 Prozent.
    Wer am Feiertag also arbeiten kommt, erhält anstatt 8 Stunden, 16 Stunden vergütet, wer aber nicht arbeiten geht, darf an den verbleibenden 6 Tagen seine 40 Stunden abreißen, denn die Wochenarbeitszeit verringert sich ja durch den Feiertag nicht.
    Im Gesetz steht ja nur dass wer an einem Feiertag arbeitet an eine anderen Tag dafür frei bekommen muss. Da das Gesetz aber auch von einer 6-Tage-Woche ausgeht, reicht es wenn ein Feiertag in der Woche ist, wenn de AN 2 Tage frei hat, obwohl er die ja theoretisch sowieso hätte.
    Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich rübergekommen.

    Also kann man sagen: Ihr wisst genauso wenig ne Antwort wie ich :)
    Es ist ja eben nicht so, dass wenn man eine 5-Tage-Woche hat, man nur von Montag bis Freitag arbeitet, sondern eben auch zum Beispiel von Mittwoch bis Sonntag oder eben Von Mo-Mi und dann wieder Sa-So.
    Und ich glaube da liegt der Hund begraben.
    Haben wir denn echt keine Arbeitsrechtler hier die die Frage eindeutig beantworten können? Ich meine mal das BUrlG können wir ja alle lesen, aber da wird eben auf solche Fälle gar nicht eingegangen.

    Hallo Leute,
    da sich hier ja genügend Leute rumtreiben die immer alles wissen, habe ich heute mal ne urlaubsrechtliche Frage bei der ich selbst nicht weiter weiss:


    Ein Unternehmen arbeitet an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr (vergleichbar mit Feuerwehr, Polizei, Krankenhaus) und ist keinem Tarifvertrag oder ähnlichem angeschlossen.


    Wenn der AN Urlaub nimmt für eine Woche sind das dann logischerweise 6 Werktage Urlaub nach BUrlG die er nimmt, obwohl er zwar nur 5 Tage arbeitet, aber das ist mir ja noch verständlich.
    Was aber ist wenn er in einer Woche Urlaub nimmt in der ein Feiertag ist?
    Meiner Meinung nach müsste er dann ja logischerweise einen Tag weniger Urlaub nehmen.


    Der AG ist da anderer Meinung, getreu dem Motto: Wir arbeiten ja auch Sonntags, also ist das für dich ein ganz normaler Arbeitstag.


    Nun suche ich gute Argumente die meine Meinung untermauern oder eben komplett herniedermachen :-)


    Und falls es ne eindeutige Tendenz gibt: was ist mit Teilzeitbeschäftigten? Wenn diese flexibel eingesetzt werden (also eine Woche mal Mo-Mi, dann mal von Di-Do oder eben von Fr-So, man da auch kein Muster erkennen kann. Wie wird dann dann gehandhabt bei Urlaubswochen die Feiertage beinhalten?


    Ich hoffe ihr könnt meine Fragestellung verstehen und für mich Licht ins Dunkel bringen.


    A1234

    Bei einer Wandlung musst du das Zubehör natürlich mit zurückgeben, wenn du allerdings nur das Gerät tauschen willst, dann bekommst du ein nacktes Gerät ohne Zubehör und gibst auch ein Gerät ohne Zubehör ab. Also nix mit zusätzlichem Kabel oder Kopfhörer.

    Ich finde das SurfacePad echt Schick, aber ich finde immernoch dass es falsch rum ist. Wenn man es so hinstellt sind die Lautstärke-Tasten unten und somit nicht erreichbar. Wenn dann noch hinten ein Magnet eingebaut wäre damit die Klappe nicht an der Seite rumschlabbert wenn man mit dem iPhone telefoniert, dann wäre es nahe an der Perfektion.