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Original geschrieben von Jimmythebob
Das finde ich auch seltsam. Wenn vereinbart ist, dass der AN 5 Tage/ Woche arbeitet, kann es nicht richtig sein, dass er 6 "Werktage" Urlaub nehmen muss. Nach dieser Lesart könnte der AN z.B. niemals an einem Sonntag frei nehmen, weil Sonntage keine Werktage sind und sich sein Urlaubsanspruch eben nur auf "Werktage" bezieht. Der Urlaubsanspruch muss m.E. so auszulegen sein, dass er sich pauschal auf "Arbeitstage" bezieht, auch wenn von "Werktagen" die Rede ist. Alles andere macht keinen Sinn.
Im Arbeitsvertrag ist von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden die Rede. Keine Angabe von Arbeitstagen. Urlaub wird in Werktagen angegeben.
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Zitat
Original geschrieben von phonefux
Was ihr immer so meint, was ein Anwalt aus dem Stegreif beantworten können müsste... 
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Das hier mehrfach angeführte Arbeitszeitgesetz hilft überhaupt nicht. Zwar gewährt es einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag, wenn an Sonn- oder Feiertagen gearbeitet wird, aber unser Arbeitnehmer hier hat ja ohnehin jede Woche an zwei Tagen frei. Diese Tage gelten dann als Ersatzruhetage, zusätzliche Tage gibt's nicht.
Die Frage ist natürlich noch, ob diese Schlechterstellung hier nicht dadurch ausgeglichen wird, dass der Arbeitnehmer mehr Urlaubstage hat als der gesetzlich festgelegte Mindestanspruch (dies wären in seinem Fall 20 Tage = 4 Wochen).
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Soweit richtig, aber im konkreten Fall muss der AN ja 6 Wektage Urlaub nehmen und nicht 5 Arbeitstage. Da die Woche dann aber keine 6 Werktage hat, müsste er meiner Meinung ja nur 5 Werktage nehmen, denn die Woche mit einem Feiertag hat ja bloß 5 Werktage.
Denkfehler?
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Weil: frage 2 Anwälte und erhalte 3 Meinungen.
und im optimalfall will der RA dann diese Frage gerichtlich klären lassen, was natürlich einem gesunden Arbeitsverhältnis nicht gerade zuträglich ist. Ein gut geführtes und argumentiertes Gespräch hingegen schon.
Daher dachte ich, dass du vielleicht Urteile die deine Meinung bestätigen kennst.
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Das sehe ich ja genauso, nur finde ich nirgends einen entsprechenden Kommentar, nur eben andersrum, dass man eben der blöde ist wenn man in einem Schichtbetieb arbeitet, siehe das Urteil welches oben gepostet wurde.
Ich wäre dir sehr dankbar wenn du ein Urteil oder Gesetzeskommentar Posten könntest, was deine Meinung untermauert.
Dass ich die derzeitige Lösung mehr als unschön finde muss ich wohl nicht erwähnen, nur fehlen mir eben die Argumente. Was nützt es wenn ich sage, dass das bestimmt irgendwo steht, mir aber gleichzeitig das o.g. Urteil unter die Nase halten lassen muss?
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Ich lese das aus dem Arbeitszeitgesetz auch nicht raus.
Aber vielleicht kann uns Pitter ja doch noch erhellen.
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Im konkreten Fall Fall handelt es sich um ein CallCenter, welches einen durchgehenden Betrieb hat. Schichten sind nicht rollierend, sondern frei. Heißt also es kann sein dass man heute Frühschicht und morgen spätschicht hat, übermorgen frei und dann wieder spätschicht und danach Nachtschicht.
Also ohne System.
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Also hat der AG mit seiner Meinung recht.
Schade eigentlich, aber wohl nicht zu ändern.
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Also ich sehe das ja genauso. Aber eben wo kann ich das nachlesen. Ich bin das Arbeitszeitgesetz und auch das Urlaubsgesetz durchgegangen, aber habe keine eindeutigen Dinge gefunden.
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Ok, soweit bin ich ja bei dir, nur frage ich dich, wo geschrieben steht, dass ein Feiertag die Wochenarbeitszeit verringert.
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Na dann gehen wir doch mal nen Schritt weiter. Vereinbart sind 40 Wochenstunden und in der Woche ist ein Feiertag, sagen wir am Dienstag. Vereinbart ist ein Feiertagszuschlag von 100 Prozent.
Wer am Feiertag also arbeiten kommt, erhält anstatt 8 Stunden, 16 Stunden vergütet, wer aber nicht arbeiten geht, darf an den verbleibenden 6 Tagen seine 40 Stunden abreißen, denn die Wochenarbeitszeit verringert sich ja durch den Feiertag nicht.
Im Gesetz steht ja nur dass wer an einem Feiertag arbeitet an eine anderen Tag dafür frei bekommen muss. Da das Gesetz aber auch von einer 6-Tage-Woche ausgeht, reicht es wenn ein Feiertag in der Woche ist, wenn de AN 2 Tage frei hat, obwohl er die ja theoretisch sowieso hätte.
Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich rübergekommen.