Beiträge von A1234

    Weil: frage 2 Anwälte und erhalte 3 Meinungen. :) und im optimalfall will der RA dann diese Frage gerichtlich klären lassen, was natürlich einem gesunden Arbeitsverhältnis nicht gerade zuträglich ist. Ein gut geführtes und argumentiertes Gespräch hingegen schon.
    Daher dachte ich, dass du vielleicht Urteile die deine Meinung bestätigen kennst.

    Das sehe ich ja genauso, nur finde ich nirgends einen entsprechenden Kommentar, nur eben andersrum, dass man eben der blöde ist wenn man in einem Schichtbetieb arbeitet, siehe das Urteil welches oben gepostet wurde.


    Ich wäre dir sehr dankbar wenn du ein Urteil oder Gesetzeskommentar Posten könntest, was deine Meinung untermauert.


    Dass ich die derzeitige Lösung mehr als unschön finde muss ich wohl nicht erwähnen, nur fehlen mir eben die Argumente. Was nützt es wenn ich sage, dass das bestimmt irgendwo steht, mir aber gleichzeitig das o.g. Urteil unter die Nase halten lassen muss?

    Im konkreten Fall Fall handelt es sich um ein CallCenter, welches einen durchgehenden Betrieb hat. Schichten sind nicht rollierend, sondern frei. Heißt also es kann sein dass man heute Frühschicht und morgen spätschicht hat, übermorgen frei und dann wieder spätschicht und danach Nachtschicht.
    Also ohne System.

    Na dann gehen wir doch mal nen Schritt weiter. Vereinbart sind 40 Wochenstunden und in der Woche ist ein Feiertag, sagen wir am Dienstag. Vereinbart ist ein Feiertagszuschlag von 100 Prozent.
    Wer am Feiertag also arbeiten kommt, erhält anstatt 8 Stunden, 16 Stunden vergütet, wer aber nicht arbeiten geht, darf an den verbleibenden 6 Tagen seine 40 Stunden abreißen, denn die Wochenarbeitszeit verringert sich ja durch den Feiertag nicht.
    Im Gesetz steht ja nur dass wer an einem Feiertag arbeitet an eine anderen Tag dafür frei bekommen muss. Da das Gesetz aber auch von einer 6-Tage-Woche ausgeht, reicht es wenn ein Feiertag in der Woche ist, wenn de AN 2 Tage frei hat, obwohl er die ja theoretisch sowieso hätte.
    Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich rübergekommen.

    Also kann man sagen: Ihr wisst genauso wenig ne Antwort wie ich :)
    Es ist ja eben nicht so, dass wenn man eine 5-Tage-Woche hat, man nur von Montag bis Freitag arbeitet, sondern eben auch zum Beispiel von Mittwoch bis Sonntag oder eben Von Mo-Mi und dann wieder Sa-So.
    Und ich glaube da liegt der Hund begraben.
    Haben wir denn echt keine Arbeitsrechtler hier die die Frage eindeutig beantworten können? Ich meine mal das BUrlG können wir ja alle lesen, aber da wird eben auf solche Fälle gar nicht eingegangen.

    Hallo Leute,
    da sich hier ja genügend Leute rumtreiben die immer alles wissen, habe ich heute mal ne urlaubsrechtliche Frage bei der ich selbst nicht weiter weiss:


    Ein Unternehmen arbeitet an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr (vergleichbar mit Feuerwehr, Polizei, Krankenhaus) und ist keinem Tarifvertrag oder ähnlichem angeschlossen.


    Wenn der AN Urlaub nimmt für eine Woche sind das dann logischerweise 6 Werktage Urlaub nach BUrlG die er nimmt, obwohl er zwar nur 5 Tage arbeitet, aber das ist mir ja noch verständlich.
    Was aber ist wenn er in einer Woche Urlaub nimmt in der ein Feiertag ist?
    Meiner Meinung nach müsste er dann ja logischerweise einen Tag weniger Urlaub nehmen.


    Der AG ist da anderer Meinung, getreu dem Motto: Wir arbeiten ja auch Sonntags, also ist das für dich ein ganz normaler Arbeitstag.


    Nun suche ich gute Argumente die meine Meinung untermauern oder eben komplett herniedermachen :-)


    Und falls es ne eindeutige Tendenz gibt: was ist mit Teilzeitbeschäftigten? Wenn diese flexibel eingesetzt werden (also eine Woche mal Mo-Mi, dann mal von Di-Do oder eben von Fr-So, man da auch kein Muster erkennen kann. Wie wird dann dann gehandhabt bei Urlaubswochen die Feiertage beinhalten?


    Ich hoffe ihr könnt meine Fragestellung verstehen und für mich Licht ins Dunkel bringen.


    A1234