Ich würde das ja eigentlich mal probieren und ne runde auf die Tränendrüse drücken von wegen schon der dritte Tausch und auch sonst noch 6 weitere Apple-Geräte im Haushalt. Aber da kommen wir wieder zum altbekannten Apple-Problem: rufst du bei Apple care an, dann ist die Chance recht groß bei jemandem zu landen der nicht deutsch Muttersprachler ist. Und sojemandem dann eine heftige Kulanz aus dem Rücken zu leiern oder einem mit einem zu verbinden der das entscheiden kann ist schon ne Ecke schwieriger.
Beiträge von A1234
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Alles in der Mitteilungszentrale richtig eingestellt?
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Also das mit dem 4s auf 5 tauschen täte mir ja auch gefallen. Ich müsste meins eigentlich jetzt auch zum 3. mal tauschen lassen, aber ich hab echt keinen Bock mehr auf den Blödsinn.
Was muss man tun um an das 5er zu kommen? Ich hab ja bloß nen 16er 4s. Sehe ich das richtig dass die Chancen da nahe Null liegen? -
Hallo Leute,
ich verkaufe mein MacBook Air, da ich wohl oder übel doch ein MacBook Pro brauche.
Es ist ein 13" Air mit 4GB Ram und 156GB SSD, also die grösste Ausstattung die es vor einem dreiviertel Jahr gab.
Rechnungskopie schicke ich selbstverständlich mit, genauso wie die OVP.
Zusätzlich gibts noch eine original BookBook Tasche für das Air.
Das Gerät hat meinen Haushalt nie verlassen. Keine Pixelfehler, keine sonstigen Beschädigungen.
Persönliche Übergabe wäre mir zwar am liebsten, aber ich versende das Gerät sonst auch. Versandkosten müssen dann aber vom Käufer übernommen werden.
Preislich hatte ich mir 1200 Euro vorgestellt.
Ich nehme auch gerne ein MacBook Pro in Zahlung, allerdings nur mit Core i5 oder i7 Prozessor. Ob 13 oder 15 Zoll ist mir im Moment Schnuppe. Über die Zuzahlung müsste man sich dann eben einig werden.
Das Übliche: Privatverkauf, keine Gewährleistung, allerdings Funktionsgarantie. Ich will keine Kamele, Teppiche und alle Oberschlauen die mir sagen wollen was sie wo für wieviel Geld bekommen: Bitteschön, dann kauft es dort. Kleine Preisverhandlungen sind ok, ausverschämte werden ignoriert.
Stefan
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Zitat
Original geschrieben von marco5
Dein Link ändert trotzdem nichts an dem Blödsinn, welchen du geschrieben hast. Die 3 Euro nimmt die Sparkasse und O2 Hausbank nimmt auch Geld für einen Rückläufer, aber darüber schreibst du nichts, weil du es nicht weisst oder nicht kennst etc.Ich habe täglich mit Rücklastschriften zu tun und kann sagen, welche Kosten ok sind und nicht...
Nenn du mir doch bitte eine Quelle in der steht, dass die kontoführende Bank des Lastschriftenberechtigten eine Gebühr dafür erhebt wenn eine Lastschrift von der Bank des Kunden zurückgegeben wird.
Als ich das noch aktiv gemacht habe, wurde dann ein ganz normaler Buchungsposten berechnet.
Und Sorry, bei Geldbewegungen in Millionenhöhe pro Monat glaube ich kaum, dass O2 mehr als ein oder zwei Cent pro Buchung zahlt.
Selbst in meiner jetzigen Firma zahlen wir bei ca 200 Buchungsposten im Monat nur zweistellige centbeträge, die laut normaler Preisliste wesentlich höher wären.Wahrscheinlich hast du genauso viel mit RLS zu tun wie die Bankangestellte neulich die mir erzählen wollte dass mal Lastschriften von kreditkarenunternehmen niemals zurückgeben könne. Da war sie auch nicht von abzubringen. Dann nach eine zähen Diskussion ging's dann urplötzlich doch.
Sorry wenn ich dir zu Nahe trete, aber ich habe mit Banken mittlerweile echt meine Probleme. Vielleicht tue ich dir auch Unrecht, dann nimm bitte meine aufrichtige Entschuldigung an.
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Service scheint heute für immer mehr Firmen ein Fremdwort zu werden.
Egal ob es nun der Premium-Anbieter ist oder der Discounter. Egal ob im Telefonbereich oder im Autohaus.
Ich fühle mich oft nur noch als "Kunde Arsch"
Sicherlich haben einige Kunden überzogene Vorstellungen, aber wie schon Braindead schrieb, wenigstens die Basics sollten drin sein. Beim Telefonanbieter eben ne vernünftige VVL oder eben ne Portierung und beim Autohaus eben ein freundliches guten Tag und vielleicht nen kleiner Kaffee und ein paar freundliche Worte. Diese Dinge kosten nicht viel, geben mir als Kunde aber das Gefühl dass ich ernst genommen werde. Stattdessen muss man heutzutage echt aufpassen dass man nicht übers Ohr gehauen wird oder sich dafür rechtfertigen dass man nicht immer das Neueste und teuerste Produkt eines Unternehmens hat. Ist mir alleine heute schon 2 mal passiert.
Was läuft hier schief? An der immer mehr zunehmenden Geiz ist geil Mentalität kann es ja nicht liegen, denn die mag ich zum Beispiel überhaupt nicht. -
1. nochmal bei O2 anrufen und sagen dass du die Drittanbieterrechnung nicht zählen willst und fragst ob du das Geld zurückzucken sollst oder ob O2 dir das wieder gutschreibt und dir diese Gutschrift kurzfristig bestätigt
2. im gleichen Gespräch eine Drittanbietersperre setzen lassen. Die wirkt dann ab sofort.Das war mein Vorgehen bei T-mobile. Dort sollte ich dann den Betrag zurückzucken und den unbestrittenen Betrag selbst überweisen.
Wie das O2 handhabt weiß ich allerdings nicht, vielleicht hat jemand anderes dort mehr Erfahrungen. -
@ malevio: du kannst davon ausgehen, dass sich alle NB mehr oder weniger dagegen wehren, aber ich sage mir, was die können, kann ich auch, die kochen ja auch nur mit Wasser.
Es entstehen genau einmal die 3,50€ RLS-Gebühr und zwar werden die von deiner Bank an O2 berechnet. Die Bank von O2 kassiert gar nix (es sei denn O2 bezahlt per Umsatzposten, dann kommen vielleicht nochmal 0,20€ hinzu, ich glaube nicht dass ein NB mehr zahlt).
Bei der Mahnung von O2 per Mail steht die Kontoverbindung von O2 drin und auch was du als Verwendungszweck angeben kannst. ich hab dann einfach die Rechnungssummer der zurückgebuchten Rechnung plus 3,50€ überwiesen. Und zwar sofort. Alles andere würde ja die Argumentation ad absurdum führen.
Denn in dem Punkt gebe ich vielen hier recht die sagen "Du bist schuld an dem Problem", denn das ist wohl unbestritten, aber hey, wir sind Menschen, wir haben alle Fehler und ja, auch mein Konto ist vielleicht 1 mal im Jahr nicht zum richtigen Zeitpunkt in voller Höhe gedeckt. So what.
Der, der ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein.
*Ich sehe schon vor meinem geistigen Auge die User mit 6-stelligen Monatsgehältern die hier rumtönen dass man doch alles nur vernünftig planen muss, dann passiert sowas nicht. Dem entgegne ich nur: schön für euch wenn ihr alle Eventualitäten einplanen könnt, ich kann das nicht! Könnte ich das, würde ich Lotto spielen und natürlich auch gewinnen.
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Da mich ein User per PN gefragt hat, wie ich das gemacht habe und ich aber den Foren-Gedanken nach, alle daran teilhaben lassen möchte, habe ich mal in meinen alten Mails gewühlt.
Die Mail von O2 habe ich zwar leider nicht mehr gefunden, aber dennoch eine von Congstar, und in diesem Falle sind ja wirklich alle gleich. Congstar will zwar "nur" 15 Euro haben, was mir aber auch zu viel war. Meine Antwort auf deren Mahnung per Mail:
ZitatAlles anzeigenVielen Dank für Ihre Mail,
offensichtlich ist Ihnen aber ein Fehler unterlaufen, denn Sie wollen
15 Euro für eine nicht eingelöste Rücklastschrift von mir haben.
Dies ist eindeutig rechtlich nicht zulässig, wie auch schon das OLG
Koblenz feststellte:"Zwar entstehen durch das vertragswidrige Verhalten einer bestimmten
Anzahl von Kunden dem Unternehmer Aufwendungen. Dieser
Verwaltungsaufwand gehört jedoch zum Aufgabenkreis des Unternehmers.
Er hat diese Kosten selbst zu tragen."Da meine Bank für die Rücklastschriften Ihnen 3,50 Euro in Rechnung
stellt, bin ich natürlich dazu verpflichtet, den Ihnen entstandenen
Schaden auszugleichen, was ich auch mit meiner Überweisung getan habe.Sollten Sie weiterhin auf Ihre weiteren 11,50 Euro bestehen, so bin ich
gerne bereit, das auch für Sie gerichtlich klären zu lassen.Ich erwarte also von Ihnen eine Richtigstellung der Rechnung. Sollten
Sie die verbliebenen 11,50 Euro versuchen mit einer der nächsten
Rechnungen abzubuchen, so werde ich die Lastschriften zurückbuchen und
die dann entstehenden Rücklastschriftgebühren nicht mehr tragen, da
dies dann Ihnen zuzulasten ist.mit freundlichen Grüßen
Logische Antwort von Congstar (man kanns ja mal versuchen):
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr A1234,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Februar 2012.
Rücklastschriftgebühren setzten sich aus den Kosten der Bank und zusätzlichen internen Bearbeitungsaufwänden von congstar zusammen.
Diese Gebühren sind in ihrer Art und Höhe absolut branchenüblich.Wir bitten somit um den Ausgleich in Höhe von XX,XX Euro per 21. Februar 2012.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Antwort von mir:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für Ihre Mail.
Was branchenüblich und was rechtswirksam ist,sind zwei verschiedene Dinge.
Es ist auch durchaus branchenüblich, dass Kunden ihre Rechnungen gar nicht
bezahlen, dennoch bezahle ich meine Rechnungen, da es meine Rechtspflicht
ist.Ich bleibe bei den Ausführungen zu meiner gestrigen Mail und habe Ihnen XX
Euro auf Ihr Konto überwiesen. Weitere Zahlungen für diese rückgängige
Lastschrift werde ich nicht vornehmen und bitte daher um Klage
diesbezüglich.Des weiteren wird in vollem Umfang auf meine vorherigen Ausführungen
verwiesen.mit freundlichen Grüßen
Das schien dann doch nicht so üblich zu sein, dass sich da jemand zur Wehr setzt und prompt kam von Congstar:
ZitatAlles anzeigenvielen Dank für Ihre Nachricht vom 21.Februar 2012.
Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen.
Ihr Anliegen wurde an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet, welche sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzt.
Wir bitten Sie um Verständnis.
und zu guter Letzt dann:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr A1234,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21.Februar 2012.
Gerne haben wir Ihre Anfrage geprüft.
Hinweis auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welchen Sie zugestimmt haben:
6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
a) Es ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Kontos zu sorgen.
Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde congstar die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.Um Ihnen entgegenzukommen, haben wir - ohne rechtliche Verpflichtung - die entstanden Bankrückläufergebühren ausgebucht.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine zukünftige Ausbuchung unser gerechtfertigten Forderungen nicht mehr erfolgt.
Wir lernen daraus, hartnäckig bleiben und den Betreiber auffordern zu klagen. Ich gehe wohl recht in der Annahme dass dann jeder NB einknicken wird, da die kein gesteigertes Interesse daran haben ein Urteil für sich selbst zu riskieren.
Bis jetzt schreien alle immer laut "Das Urteil gilt ja nur für Mobilcom *hier bei Bedarf anderen Provider/Netzbetreiber einsetzen!.
Wie schon in meinen Mails geschrieben, habe ich dem NB einen Schaden verursacht, den bin ich gerne bereit zu zahlen, nämlich die von mir verursachte RLS-Gebühr, mehr aber auch nicht.
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Die RL-Gebühren betragen meines Wissens nach einheitlich bei allen deutschen Kreditinstituten 3,50€.
Als ich mal ne RL von O2 hatte wollten die von mir auch 20 Euro haben, worauf ich denen eine freundliche Mail schrieb mit dem o.g. Hinweis und schwupps waren die "Rücklastschriftgebühren" ausgebucht.
Ich finde deren Argumentationen eh bekloppt. Es wird mit dem erhöhten Aufwand argumentiert den der Betreiber ja angeblich hat wenn er die KOnten und Zahlungen überwachen muss. Es läuft also für den Betreiber nicht alles nach "Schema F". Würde man dieser Argumentation folgen, dann müsste ich also jedesmal wenn ich unvorhergesehen kein Netz habe, oder wiedermal das mobile Internet nicht oder nur extrem langsam funktioniert einen Anruf bei der Hotline machen und für jede angefangene 10 Minuten 15 Euro berechnen. Wenn ich jetzt so darüber nachdenke...... ich glaube ich müsste nie wieder Handyrechnungen bezahlen.....
