Beiträge von A1234

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    Original geschrieben von TMausHB
    Dürfte allerdings schwer werden das zu verlangen, oder?
    Ich meine, wenn Du das Ding beim Saturn siehst, eins vom großen Stapel nimmst und damit zur Kasse wackelst, kriegste gerade mal nen Kassenbon.
    Sollte man vor dem Hintergrund bei allen "teureren" Geräten lieber eine richtige Rechnung verlangen?


    Sowas kann auf jeden Fall nie schaden denke ich mal. Ich mache das schon aus steuerlichen Gründen prinzipiell so, aber wenn man irgendwann mal irgendwo den kauf nachweisen muss hat sich das "nach ner richtigen Rechnung fragen" mit dem dazugehörigen Augenrollen der Kassiererin schon gelohnt :D


    A1234

    also ich bin auch bei der HUK versichert und mir ist vor 3 Monaten das navi geklaut worden und es wurde bezahlt. Allerdings auch erst nach einem "harten" Kampf. Die Versicherung argumentierte damit dass der Saugfuss das Navi ja nicht fest mit dem Fahrzeug verbindet, worauf ich entgegnete dass das der in die Führung eingeschobene Rückspiegel ja auch nicht wäre, der mir aber erstattet würde, ausserdem steht es ja auch, wie oben schon erwähnt, in denen Versicherungsbedingungen dass diese geräte mitversichert sind. Also wie gesagt, bei mir haben se bezahlt, wenn auch nur mit Widerwillen. Allerdings verlangen die logischerweise eine Rechnung auf deinen Namen.


    A1234

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    Original geschrieben von Lüni
    Im § 97 III TKG steht es genau:


    Zitat:
    Die Verkehrsdaten dürfen - vorbehaltlich des Absatzes 4 Satz 1 Nr. 2 - höchstens sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden.


    Also beginnt die Frist erst nach dem Versand der Rechnung zu laufen. :rolleyes:


    Einerseits magst du da Recht haben, andererseits hat er ja sicherlich für den Zeitraum in dem die Gespräche angefallen sein sollten auch ne Rechnung bekommen.


    Also wie gesagt: bei nem höheren Betrag würde ich jetzt dagegen angehen, bei dem betrag aber milde lächeln, zahlen und den blauen die Kohle überweisen.

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    Original geschrieben von mega
    Vor der ersten TAE zu basteln ist verboten!


    Also auch das abschneiden der Strippe.


    Ich dachte immer das war nur früher so und jetzt hört die Verantwortlichkeit der T-Com am Hausanschluss auf?

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    Original geschrieben von topfblume
    Es wurde von 2 Jahren geredet in denen nachberechnet werden darf.


    Aber da frage ich mich wie O2 die Gespräche nachweisen will, wenn die Verbindungsdaten doch nur 80 Tage gespeichert werden dürfen?


    Ich hab mal, allerdings von der T-Com, Positionen berechnet bekommen die 6 Monate her waren und auf Nachfrage wo die denn diese Daten herhaben, die sie ja gar nicht haben dürften, wurde der Betrag gestrichen.


    Aber selbstverständlich würde ich wegen 0,85€ auch nicht gerade nen Aufstand proben.


    A1234

    Also ich meine mich erinnern zu können, dass man, um überhaupt ALG zu bekommen, 12 Monate gearbeitet haben muss, wobei eine Ausbildung nicht zählt.


    Das scheint bei deinem Kumpel ja nicht der Fall zu sein, ergo würde ich sagen: ALG II :confused:




    A1234

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    Original geschrieben von YKC
    für mich sind die angebotenen geräte einfach inakzeptabel. werde morgen nen rücktritt faxen und anrufen.


    So wie die momentan drauf sind, nehmen die deine Kündigung an und gut ist´s!


    Was da momentan abgeht, entzeiht sich komplett meinem Verständnis, man hat irgendwo das Gefühl dass man denen Scheissegal ist.


    Schade T-Mobile :flop:

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    Original geschrieben von YKC
    nunja, ich werd die mal anrufen.


    wäre nett, wenn du mich mal an deinem ergebnis teilhaben lassen würdest, gerne auch per PN, sonst wirds hier vielleicht leicht OT :D


    A1234