Beiträge von Boomer64

    Zitat

    Original geschrieben von SAR
    "Er wolle sich nun sofort bei einer Fahrschule anmelden"


    Frage mich nur wie er das machen will, er müsste doch in Flensburg mehr Punkte haben als sein Verein in der Tabelle


    Der Fall Marco Reus: "Eine Nachlässigkeit der Behörden"


    "Reus hatte seine Bußgeldbescheide offenbar immer brav beglichen.
    Außerdem waren seine Temposünden nicht so gravierend, dass er in Flensburg viele Punkte sammelte.
    Denn in der Verkehrssünderdatei werden Bußgelder wegen Geschwindigkeitsübertretungen zunächst "nur zur Kenntnis genommen", so Fachanwalt Hillmann
    - erst ab vier Punkten gebe es eine sogenannte Ermahnung, bei der eine fehlende Fahrerlaubnis auffallen könne."


    "Trotz seiner dreisten Fahraktionen darf der Nationalspieler jetzt auf Gnade hoffen:
    Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits an, keine Führerscheinsperre gegen ihn verhängen zu wollen.
    Ihm solle nicht die Möglichkeit verbaut werden, das Ablegen einer Fahrprüfung nachzuholen, sagte die Sprecherin der Ermittlungsbehörde."


    "Allerdings droht ihm eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU):
    Nämlich dann, wenn die Führerscheinstelle, bei der er seine Fahrprüfung anmeldet, "Fahreignungszweifel" gegen ihn hat.
    "Und in diesem Fall", so Verkehrsanwalt Hillmann, "sind Zweifel durchaus angebracht.""


    Quelle: SPIEGEL ONLINE


    http://www.spiegel.de/auto/akt…-nicht-auf-a-1009235.html

    Zitat

    Original geschrieben von FRANKFURT
    Reus zu Bayern ? Da scheint einer mehr zu wissen :D


    Das 'gesunde Maß' an "krimineller Energie", das man offensichtlich mitbringen muss,
    um beim und mit dem FCB erfolgreich zu sein, das scheint er ja zu besitzen. :p

    Zitat

    Original geschrieben von kmak
    Wie frühzeitig müssen Kassen Zusatzbeitragsänderungen ankündigen? Wann muß man sich spätestens, nachdem man die alte Kasse gekündigt hat, bei einer neuen Kasse anmelden?


    Ich befürchte folgendes Szenario: Ich kündige und melde mich gleichzeitig bei einer weniger teuren Versicherung an. Dann erhöht diese in den zwei Monaten Wartezeit ihren Beitrag drastisch. Da ich zum Zeitpunkt der Erhöhung noch nicht Mitglied bin habe ich kein Sonderkündigungsrecht. Und selbst wenn sie erst kurz nach Eintritt erhöht muß ich in den zwei Monaten Wartezeit die höheren Zusatzbeiträge zahlen. Oder?


    Bezüglich der Änderungsmöglichkeiten einer gesetzlichen Krankenkasse
    betreffs des Zusatzbeitrages steht im SGB V §242 (2) folgendes:


    (2) Ergibt sich während des Haushaltsjahres,
    dass die Betriebsmittel der Krankenkassen ein-
    schließlich der Zuführung aus der Rücklage zur
    Deckung der Ausgaben nicht ausreichen, ist der
    Zusatzbeitragssatz nach Absatz 1 durch Ände-
    rung der Satzung zu erhöhen. Muss eine Kranken-
    kasse kurzfristig ihre Leistungsfähigkeit erhalten,
    so hat der Vorstand zu beschließen, dass der Zu-
    satzbeitragssatz bis zur satzungsmäßigen Neu-
    regelung erhöht wird; der Beschluss bedarf der
    Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Kommt kein
    Beschluss zustande, ordnet die Aufsichtsbehörde
    die notwendige Erhöhung des Zusatzbeitragssat-
    zes an. Klagen gegen die Anordnung nach Satz 3
    haben keine aufschiebende Wirkung.


    Quelle: http://www.bgbl.de/banzxaver/b…s1133.pdf#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl114s1133.pdf%27]__1418895040204



    Als juristischer Laie würde ich mal davon ausgehen, dass der Zusatzbeitrag für ein Haushaltsjahr - sprich vom 01.01.-31.12. - gilt.
    Kommt die Krankenkasse allerdings in "Schieflage"; d.h. ihr geht das Geld aus, dann kann, wird und muss der Beitrag auch kurzfristig erhöht werden.

    Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Wahnsinnig toller Beitrag. Und nun zurück an den Stammtisch, das Bier wartet!


    Das ist aber dann bestimmt kein Stammtisch irgendwo in Bayern,
    da hat ja offensichtlich der Seehofer Horsti die Lufthoheit 'pro Maut'. :D


    @ Keule - Du hast vollkommen recht! Mit oder ohne Niederländer. ;) :cool:

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Zweitens können Besitzer von im Ausland zugelassenen Autos nicht entlastet werden, weil sie hier gar nicht mit Steuer belastet sind...


    Ein Belastung ist sehr wohl möglich:


    Die Kraftfahrzeugsteuer muss ein Fahrzeughalter bezahlen für


    - das Halten von ausländischen Fahrzeugen, solange diese sich im Inland befinden


    Quelle: wikipedia.de


    https://de.wikipedia.org/wiki/…gsteuer_%28Deutschland%29