Beiträge von Zappi

    Zitat

    Original geschrieben von faktor0a
    Hm, oben rechts am 6230 ist doch diese Öse. Da kannst Du das 6230 doch einfach an Dein Ohr hängen.
    [Man das nenne ich Freisprecheinrichtung! :D]


    MfG Dan


    Mit einem Karabiner versehen, kann das 6230 bequem einfach und schnell abwechselnd an anderen Piercings befestigt werden, z.B. Brustwarze o.ä. :rolleyes:


    Mal ernsthaft, wie sollen in deinem Fall Kratzer vermieden werden? Wohl kaum möglich.


    Z.

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Nicht nur das. In dem von mir genannten Fall heißt das Zahlungsunfähig, Haus muss unter Verlust verkauft werden (weil es noch nicht 10 Jahre in Besitz ist).


    Der Kerl tut mir jetzt schon leid :(


    Das mag aus persönlichen Gründen nachvollziehbar sein, rein objektiv eher nicht. Offensichtlich hat sich die Person mit dem Immobilienkauf übernommen. Mir persönlich wäre es zu riskant, von meinem Mieter bei der Tilgung abhängig zu sein. Mietausfälle können schon vorkommen.


    Weiter reagiert der Vermieter auch viel zu spät. Beim Ausfall der ersten Miete würde ich mahnen, bei der zweiten, die ausbleibt, fristlos kündigen und nach Ablauf der gesetzten weiteren Räumungsfrist halt klagen. Wenn man länger wartet wird der Schaden durch immer mehr ausbleibende Mieten halt immer größer.


    Z.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    (...)
    Selber "rausschmeißen" darfst Du sie dann nicht, sondern musst sie per Räumungsklage offiziell entsorgen lassen...


    Gruß
    CH


    ... durch den Gerichtsvollzieher, der einen rechtskräftigen Titel dazu braucht, welchen man durch das Räumungsklageverfahren erwirken kann.

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Das war schonmal ein guter Ansatz :top:


    Kündigung wegen Eigenbedarf ist nicht wirklich ein neuer Ansatz. Eigenbedarf, so er denn vorliegt (vorgeschobener ist leicht zu entkräften), gibt doch nur einen weiteren Kündigungsgrund, einen schwer nachzuweisenden dazu.


    Wozu noch ein Kündigungsgrund? Das Nichtbezahlen der Monatsmiete ist der Kündigungsgrund schlechthin und der liegt doch vor.


    Das Problem ist: wie krieg ich den Mieter raus? Dazu muss man nun mal nach Kündigung Räumungsklage erheben. Wenn man das nicht macht, bleibt der Mieter halt drin. Kann man die Klage nicht selbst machen, muss man halt zum Rechtsanwalt. Und das vor allem schnell. Der Mieter wird auch nach dem 100. Schreiben des Vermieters nicht rausgehen und mit jedem Monat entsteht weiterer Schaden.


    Es ist das Problem des Vermieters, wenn er sich den Rechtsanwalt nicht leisten will oder kann. Es führt hier kein Weg dran vorbei.


    Z.


    ps: Das deutsche Recht ist weder zu mieterfreundlich, noch sonst ungerecht. Es geht einerseits um die Wohnung des Einzelnen, die grundgesetzlich geschützt ist und andererseits um Geld des Vermieters. Dass sich unangenehme Zeitgenossen wie so genannte "Miet-Nomaden" die Rechtslage zu eigen machen und diese unlauter ausnutzen ist bedauerlich, lässt imho begründete Zweifel am deutschen Mietrecht jedoch pauschal auch nicht zu.

    Zitat

    Original geschrieben von altobelli
    Deshalb meine ganz klare Empfehlung: Weg von den akademischen Lehrbüchern und lieber hin zu den Repetitorien-Skripten.
    Ich bin durch beide Staatsexamina mit den Alpmann-Schmidt Skripten sehr gut gefahren, die Skripten der anderen Repetitorien sind aber ähnlich gut.


    Lehrbuchkauf für teures Geld ist nur für das gute Gewissen. Wenn mal ein Lehrbuch notwenig ist, kann man es auch in der Bibliothek nutzen.


    Bin wie altobelli der Ansicht, dass Repetitorskripten von Anfang an nicht die schlechteste Lösung sind. Darin ist der Stoff auf das examensrelevante Wissen beschränkt und man hat einen viel besseren Überblick. Wozu die in einem Lehrbuch aufgeführten 4 Theorien zu einem Problem auswendig lernen, wenn einem (gerade als Studienanfänger) der Überblick fehlt. Skripten von Alpmann-Schmidt oder imho besser noch von Hemmer sind relativ günstig und geben in jedem Fall einen viel besseren Überblick über den Stoff, den man schlussendlich wissen muss.


    Habe viel zu spät (mit Beginn des Repetitoriums) angefangen solche Skripten zu lesen. Erst zu diesem Zeitpunkt lernte ich, worauf es ankommt, was man im Examen wissen muss und wie die Zusammenhänge des Stoffs ausgestaltet sind. Die Skripten von Alpmann-Schmidt oder Hemmer sind für einen Studienanfänger auch nicht schwerer zu lesen, wie ein von mehr oder weniger relevanten Einzelproblemen zugemülltes Lehrbuch.


    Viel Erfolg im Studium! Ich wollt es nicht nochmal machen... ;):)


    Zappi

    Es gibt wohl keine Möglichkeit, lange und oft mit sachfremden Kommentaren durchsetze Themen zu vermeiden. Man kann die Suchfunktion enstprechend verfeinern um direkt zu den gesuchten Antworten zu kommen.


    Die Forderung, etwas gegen übervolle Themen zu unternehmen, ist in etwa so berechtigt, wie die Forderung nach freier Fahrt in deutschen Großstädten durch Verhinderung von starkem Verkehrsaufkommen. TT.de ist halt das Berlin unter den Mobilfunkforen und deshalb hat es gelegentlich viel Verkehr in einzelnen Themen.


    Z.


    zu 1) Radiergummi (weich und weiß oder transparent, geht auch mit Schreibwarenradiergummi) kann in der Tat helfen. Möglich und je nach Lichteinfall warscheinlich sieht man auch die Radiergummispuren. Musst selbst entscheiden, ob dich das stört.


    zu 2) größerer Dübel mit (evtl) größerer Schraube mach solange auch im alten Bohrloch Sinn, wie das Loch nicht ausgefranst ist und der neue Dübel hält -> ausprobieren. Neues Loch nur im Notfall.


    zu 3) Kommt auf deínen Mietvertrag an. In manchen steht was drin zur Anbringung von Löchern in Holzdecken (ggf. mit max. Radius um den Kabelaustritt aus der Decke herum. Ansonsten muss der Vermieter das dulden, wenn es über das übliche Maß nicht hinausgeht (1 Loch in jedem Fall auch außerhalb des Bereichs um den Kableaustritt herum akzeptabel, wenn der Austritt ungünstig liegt, 10 Löcher für den monatlichen Wechsel des Lampenorts sicher nicht).


    zu 6) Das ist wohl kein Schimmel, eher Farbabrieb, von irgendetwas, was an der Wand stand. Habe ähnliches mal in einem Büro hinter einem Plotter gesehen. Würd ich drüber streichen mit ordentlicher Farbe, ggf. die hanze Wand wg. der Optik.


    Z.

    Zitat

    Original geschrieben von Hpman
    (...)
    @all


    Hat sich jemand schonmal Gedanken gemacht an welche Adresse er den Mahnbescheid schickt- Herder Str. oder die normale ??- Am Telefon Herder Str. meldetet sich eine Frau die auf Nachfrage nach Manfred Berger meinte er wäre umgezogen und gab mir ne Telefonnummer von Ihm -> es war Timos Faxnummer.
    (...)


    Das wiederum ist imho der Knaller und genau hier hört meines Erachtens Schusseligkeit auf. Das sieht doch schwer nach finanziellen Problemen und Flucht vor Gläubigern aus. Dem objektiven und verständigen Leser drängt sich jedenfalls der Eindruck auf. :(


    Z.

    Zitat

    Original geschrieben von uwm
    .... na erstmal abwarten, was dabei rauskommt, wenn Richter über etwas entscheiden, daß sie nur vom Hörensagen kennen.... :D


    Irgendwie kann ich mir leider nicht so ganz vorstellen, daß einer der Herren BGH Richter jemals was bei ebay gekauft oder verkauft hat.... daher kommen ja auch so manche merkwürdige bisherige Urteile bezüglich I-Net Recht.... :rolleyes:


    Täusch dich da mal nicht. Es gibt tausende Golfartikel bei ebay. ;):D


    Ich bin mir relativ sicher, dass die Qualität der Entscheidung des BGH nicht davon abhängen wird, wie viele Bewertungen für Käufe oder Verkäufe bei ebay die Richter in ihrer Gesamtheit oder einzeln vorzuweisen haben. Der Ablauf des Handels bei ebay ist ja nicht sonderlich technisch und einfach nachvollziehbar. Es handelt sich um eine reine Rechtsfrage, die zur Entscheidung ansteht.


    Im übrigen fällt mir, obwohl ich mich regelmäßig mit Internetrecht beschäftige, spontan kein Urteil eines Obergerichts ein, welches darauf schließen lässt, dass es aufgrund der Unkenntnis der Richter über technische Hintergründe des Internets als "merkwürdig" zu bezeichnen wäre. Bsp?

    Zappi