Zitat
Original geschrieben von AdministratorDr
Das war schonmal ein guter Ansatz :top:
Kündigung wegen Eigenbedarf ist nicht wirklich ein neuer Ansatz. Eigenbedarf, so er denn vorliegt (vorgeschobener ist leicht zu entkräften), gibt doch nur einen weiteren Kündigungsgrund, einen schwer nachzuweisenden dazu.
Wozu noch ein Kündigungsgrund? Das Nichtbezahlen der Monatsmiete ist der Kündigungsgrund schlechthin und der liegt doch vor.
Das Problem ist: wie krieg ich den Mieter raus? Dazu muss man nun mal nach Kündigung Räumungsklage erheben. Wenn man das nicht macht, bleibt der Mieter halt drin. Kann man die Klage nicht selbst machen, muss man halt zum Rechtsanwalt. Und das vor allem schnell. Der Mieter wird auch nach dem 100. Schreiben des Vermieters nicht rausgehen und mit jedem Monat entsteht weiterer Schaden.
Es ist das Problem des Vermieters, wenn er sich den Rechtsanwalt nicht leisten will oder kann. Es führt hier kein Weg dran vorbei.
Z.
ps: Das deutsche Recht ist weder zu mieterfreundlich, noch sonst ungerecht. Es geht einerseits um die Wohnung des Einzelnen, die grundgesetzlich geschützt ist und andererseits um Geld des Vermieters. Dass sich unangenehme Zeitgenossen wie so genannte "Miet-Nomaden" die Rechtslage zu eigen machen und diese unlauter ausnutzen ist bedauerlich, lässt imho begründete Zweifel am deutschen Mietrecht jedoch pauschal auch nicht zu.