Ja, den Artikel habe ich auch gesehen. Wobei nicht upgradefähig eigentlich gar nicht stimmt. Microsoft hat diesen Geräten zum Teil nur wegen eines abweichenden Namens im Prozessor einen Riegel vor geschoben. Wie in meinem Fall erfüllt mein Notebook alle Anforderungen, aber weil im Namen des Prozessors ein Buchstabe abweicht, bekomme ich Windows 11 nicht über die integrierte Update-Funktion sondern müsste es manuell via ISO einspielen. Wie bekloppt ist das denn? MS tönt immer, dass sie die Mindestvoraussetzungen zum Wohle des Kunden eingeführt haben, aber das ist eindeutig nicht der Fall. Sie wollen Geld sehen.
Absurderweise bieten sie selbst eine Anleitung für das manuelle Upgrade an, aber diese haben sie so sehr auf ihrer Internetseite versteckt, dass sie wohl nur von den wenigsten Ottonormalverbrauchern entdeckt werden wird. Viele schauen ja noch nicht einmal freiwillig in die System- / Haupteinstellungen ihres PCs.
Erinnert mich etwas, an das Konzept von "FairParken". In deren AGB findet sich auch der Punkt, dass man selbst beim Vergessen der Parkscheibe keine Strafe zahlen muss, wenn man beim Erhalt eines Knöllchen den Kassenzettel einreicht. Aber natürlich schreiben sie das nicht groß und breit ganz oben auf ihre Parkschilder.
Ich für meinen Teil nutze verrückter Weise auf einem Hauptgerät noch Windows 10, aber auf dem nun 12 Jahre alten ehemaligen Windows 7 Notebook läuft problemlos Windows 11. Der zweite Rechner ist mit Win11 sogar schneller im Hochfahren als der 8 Jahre neuere Notebook.