Kann sein. Muss aber nicht.
Im Klartext:
Ich finde es super, das der EuGH mehr die Illegalität einschränken und eindämmen möchte.
Nur frage ich mich, wie gut das bei der sonstigen Rechtslage geht.
Nun könnte man ganz einfach sagen, wer etwas illegales tut, sollten von Rechtswegen keinen Schutz erwarten dürfen. Doch so einfach ist es nicht. Denn dazu müsste man nachweisen können, dass es sich um eine Illegalität handelt.
Bei Streamingseiten scheint der Fall klar zu sein. Doch was ist, wenn der Betreiber Lizenzgebühren zahlt und damit die Gäste tatsächlich Inhalte frei anschauen könnten?
Das schein zwar auf dem ersten Blick keinen Sinn zu ergeben, macht die Untersuchung aber schwieriger.
Punkt 2 sind sogenannte Linkanbieter, deren Links zuerst auf neutrale Seite verweisen, deren Links das ebenfalls tun und dann erst zum eigentlichen Ziel führen.
Wem jetzt schon vom vielen lesen schlecht geworden ist, der kann sich gerne Dokumentationen zu dem Thema ansehen oder sich gleich in die Akten stürzen.
Das ist nämlich viel "verständlicher" als sich meine Kommentare durchzulesen. ![]()