Er meinte wohl eher die Bezeichnung Hu...so... des Erfolgsfans. ![]()
Die Psychiater im Großraum Ruhrpott reiben sich schon die Hände, am Montag dürften sie wieder eine volle Couch haben, so wie Rumpelstilzchen Klopp sich aktuell wieder einmal gibt. ![]()
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Er meinte wohl eher die Bezeichnung Hu...so... des Erfolgsfans. ![]()
Die Psychiater im Großraum Ruhrpott reiben sich schon die Hände, am Montag dürften sie wieder eine volle Couch haben, so wie Rumpelstilzchen Klopp sich aktuell wieder einmal gibt. ![]()
Re: Arbeitsrecht: Kündigung in der Probezeit
ZitatOriginal geschrieben von fragger123
Wer hat Recht?
Das Gesetz. ![]()
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html, Absatz 3 wird dich vielleicht erleuchten.
Meine Tendenz geht zum 30.12.
Re: Gewährleistung: Beweislastumkehr und typische Defekte für ein Gerät
ZitatOriginal geschrieben von hsvrules999
Frage: Kann ich diesen Beweis nicht dadurch begehen, dass der Fehler bei vielen Geräten dieser Art genau gleich auftritt?
Antwort: Ja, kannst du. Ich sehe das ähnlich. Letztendlich wirst du den Beweis allerdings zu 99% nicht ohne gerichtliche Hilfe durchsetzen können. Und dass du vor Gericht und auf hoher See..., das dürfte auch bekannt sein. ![]()
Die Erfolgschancen sehe ich als nicht allzu groß an, auch wenn in letzter Zeit lobenswerterweise wohl ein leichtes Umdenken und Weggehen von der strikten 6-Monats-Beachtung stattfindet. Aber da vergeht sicherlich noch einige Zeit, bis derartige Sachlagen zugnsten des Verbrauchers, der aus finanziellen Gründen praktisch nie einen solchen geforderten Beweis erbringen kann, entschieden werden.
ZitatOriginal geschrieben von wizopoker
Bei uns war es so:
Listenpreis für die Küche: 28950 Euro
Nach allen Rabatten, noch vor die Verhandlung begonnen hat: 25900 Euro
Nach wirklich zähen Verhandlungen hab ich bei 12500 Euro unterschrieben, bekam dafür sogar noch einen Glasschrank und eine teuere Dunstabzugshaube dazu.
Da käme ich mir massiv verarscht vor und würde den Laden nie wieder betreten.
ZitatOriginal geschrieben von qwer640
wenn dein Buero dein eigenes Arbeitszimmer daheim ist, hast du keine Fahrtstrecke zum Versteuern.
Richtig. Das hättest du freundlicherweise allerdings erwähnen können. Denn nur durch den Wechsel auf einen Firmenwagen, wie hier suggeriert, fallen die Fahrkosten eben nicht weg. Dabei bleibt es.
Verstehe ich immer noch nicht. Klar zahlt die Firma alles autobezogene, aber das ist doch egal. :confused:
Angenommen, das Auto kostet 30.000 EUR Listenpreis, ich wohne 20km vom Arbeitsplatz entfernt und arbeite 220 Tage/Jahr. Somit muss ich mir ja 300 (1%) + 180 = 480 EUR/Monat als geldwerten Vorteil anrechnen und versteuern lassen. Im Gegenzug kann ich aber die 20km wieder als Fahrtkosten ansetzen!?
Re: Werbungskosten
ZitatOriginal geschrieben von qwer640
- Fahrkosten fallen weg - (Firmenwagen)
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber wieso fallen die Fahrkosten weg, nur weil es ein Firmenwagen ist?
ZitatOriginal geschrieben von randyh
Und was machen die im Fall der Fälle, wenn man z.b. dort einen Händler meldet?! :confused:
Optimistische Antwort: Sie klopfen dem Händler auf die Finger, d.h. mahnen ihn ab.
Pessimistische Antwort: Nichts.
In der Realität wirst du eher mit der pessimistischen Ansicht leben müssen. Bei einer einzelnen Meldung wird in aller Regel wenig passieren, dafür ist die WBZ einfach zu überlastet.
Ah, ok. Gut zu wissen. Diese Änderung ging an mir vorbei.
Dann muss ich mir den 19. Januar 2033 schon mal in meinen Kalender zur Erinnerung eintragen. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Wer übrigens einen Wechsel zum EU-Kartenführerschein erwägt, sollte dies bald machen. Bis zum 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind noch 20 Jahre gültig, danach ausgestellte nur noch 15 Jahre.
War das bislang nicht unbegrenzt und wird eben mit Umsetzung der EU-Richtlinie nun von "-" auf "Ausstellungsdatum + 15 Jahre" geändert?