Ist dieser Schrotschuss so zu werten, dass du keine Quelle liefern kannst oder möchtest du es vielleicht noch ein klitzekleines wenig detaillieren? ![]()
Beiträge von mws55
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Original geschrieben von Goyale
Ein lediglich an die Anwesenheit gebundener Bonus hat vor Gericht keine ChanceQuelle und/oder Begründung?
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Vielleicht hat er es sogar von seiner Oma für umme geschenkt bekommen. Eine unvorstellbare Gewinnmarge. Oder für 99,- regulär gekauft. Dabei ist das Ding nicht einmal 50 wert.
Oder: Langsam wird es lustig. :top:
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Original geschrieben von ChickenHawk
Ich bin diesbezüglich jedenfalls hier raus.Das ist schön.
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An den Hotelkosten kann man definitiv noch etwas machen, außer wenn es eines der Top3 sein muss. Ansonsten gibt es aber reichlich andere gute Hotels direkt am Strip und wenn man dann noch das Wochenende zeitlich so gut wie möglich umgeht, dann sollte der Preis bei einem Drittel liegen. Hotelaufenthalte in Las Vegas werden ja schließlich massiv subventioniert, um die Zocker anzulocken.

Ich gehe immer ganz gerne ins Stratosphere, zwar am nördlichen Ende, aber sehr günstig und vor allem ist der Tower inklusive.
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Original geschrieben von mws55
Wieso anmelden? Ich dachte inzwischen melden die Einwohnermeldeämter das zuverlässig direkt nach Wohnsitzmeldung weiter?Ist das denn nun so oder nicht?
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Original geschrieben von malinfo
Zumindest früher -- und ich nehme an, das ist immer noch so -- bestand anspruch auf urlaub zur wahrnehmung von vorstellungsgesprächen, sobald der vertrag gekündigt war. Das dürfte demnach auch für befristete arbeitsverträge gelten, deren auslaufen bevorsteht.Natürlich ist das noch so. Sofern ich nicht mit unsichtbaren Buchstaben schreibe, dann war dieses Argument meinerseits bereits genannt. Scheint aber nicht weiter zu interessieren.
Ebenso wenig wie § 5 I S. 2f. EntgFG.

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Was genau sind eigentlich Hundertte? Gab es wieder eine Rechtschreibreform?
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Warum es sich schwer machen? Wenn mit offenen Karten gespielt werden soll, dann siehe § 629 BGB.
Ein befristetes ArbV zählt hierunter, die Voraussetzungen sind erfüllt.
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Wieso anmelden? Ich dachte inzwischen melden die Einwohnermeldeämter das zuverlässig direkt nach Wohnsitzmeldung weiter?