Beiträge von mws55

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Theoretisch kann X das Schreiben in den Papiermüll kloppen und in einem nicht wirksam gekündigten Arbeitsverhältnis weiterarbeiten.

    :eek:


    Jetzt enttäuschst du mich aber ernsthaft. Bitte das KSchG etwas genauer zu Gemüte führen! Wie gesagt, Stichwort Fristen.

    Zitat

    Original geschrieben von SAR
    "hilfsweise dem nächstmöglichen Termin" oder ähnliches steht dort nicht.

    Na dann ist ja gut, dass wir nichts zum Sachverhalt hinzugedichtet haben. :cool:


    Zitat

    Demnach müssten also 48 weitere Stunden bezahlt werden.

    Nein, länger. Sofern du äh X entsprechend fristgerecht meckert. Siehe oben.

    Meistens ja, aber wie gesagt: Der Sachverhalt gibt das nicht her. Und die erste Regel, die einem im Jura-Studium beigebracht wird, ist ja bekanntlich, dass zum geschilderten Sachverhalt nichts hinzuzudichten ist. ;)


    Insofern hat X die Möglichkeit, noch einige Tage Gehalt abzukassieren.

    Re: Re: Arbeitsrecht: Kündigung innerhalb Probezeit


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Hier hat der AG also nicht wirksam zum 25.09. gekündigt

    Na dann muss der AN das ja nur noch innerhalb der Frist dem AG mitteilen.


    Zitat

    ...nicht wirksam zum 25.09. gekündigt, ggf. aber zum 26.09.

    Dazu gibt die Sachverhaltsbeschreibung des X allerdings nichts her. Hier wird nur erwähnt, dass der AG das Vertragsende auf 25.09. festlegt.


    Somit unwirksam und alles wird gut. Bis zur nächsten wirksamen Kündigung halt. ;)

    Re: Re: Widerruf Geld zurück Frist


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wenn du das befürchtest, würde ich die lastschrift zurück gehen lassen

    Bei einer Insolvenz wird das nur recht wenig bringen, wenn der Insoverwalter sein Geschäft beherrscht. ;)


    Aber probieren kann man es ja mal.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      mws55:


    Nun, schau dir mal den Paragrafen §185 Beleidigung genau an. Vielleicht entdeckst du das was...

    Nein, nichts entdeckt. Aber wenn wir gerade beim Paragraphenquartett sind, ich bin zufällig über §164 gestolpert. Habe ich gewonnen? Oder anders: Hast du verloren?


    Zitat

    Im Übrigen ist "rote Socke" ein beliebter Sprech auf bestimmten Seiten des Internets. Und darum geht es. Sorry. Da bin ich ultra-empfindlich.

    Du machst dich in deiner Empörung gerade etwas lächerlicher als sonst. Rot denken und rot lesen sind zwei paar Schuhe, lies doch mein Zitat noch einmal ganz ruhig und vollständig, Hase.


    Ich glaube, wir haben das nun genug ausdiskutiert. Empör dich alleine weiter. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Leeroy Jenkins
    Cola (mit Wasser gestrecktes Sirup)


    Das klingt ja gerade so, als ob es beim Konkurrenten M keinen mit Wasser gestreckten Sirup gäbe. Oder dass das vom Hersteller nicht freigegeben wäre. Oder dass das nicht die Standardmethode in der Großgastronomie wäre.


    :eek: ;)



    Mit irgendwas muss Geld verdient werden, so ist die Geschäftswelt halt.