Dass es hier nicht erwähnt wurde heißt aber umgekehrt auch nicht, dass es nicht im Kündigungsschreiben steht. Es hilft X wahrscheinlich nicht weiter wenn man spitzfindig über eine vage Möglichkeit diskutiert, bei deren Nicht-Zutreffen er sich auf dünnes, besser gesagt einbrechendes, Eis begibt. Er selber kann sich auf arbeitsrechtlichem Parkett offenbar nicht so bewegen, dass ihm solche Detaildiskussionen helfen würden.
Juristisch mag deine Einlassung zwar zutreffen, aber wenn ein Arbeitsverhältnis nach ca. 2 Monaten gekündigt wird und arbeitsrechtliche Basics zu klären sind setzt man seine Energie besser dafür ein, eine anderweitige Beschäftigung zu finden als mit einem vergangenen AG Wortklaubereien abzuhalten, die nichts nachhaltig verändern.