Arbeitsrecht: Kündigung innerhalb Probezeit

  • Dass es hier nicht erwähnt wurde heißt aber umgekehrt auch nicht, dass es nicht im Kündigungsschreiben steht. Es hilft X wahrscheinlich nicht weiter wenn man spitzfindig über eine vage Möglichkeit diskutiert, bei deren Nicht-Zutreffen er sich auf dünnes, besser gesagt einbrechendes, Eis begibt. Er selber kann sich auf arbeitsrechtlichem Parkett offenbar nicht so bewegen, dass ihm solche Detaildiskussionen helfen würden.


    Juristisch mag deine Einlassung zwar zutreffen, aber wenn ein Arbeitsverhältnis nach ca. 2 Monaten gekündigt wird und arbeitsrechtliche Basics zu klären sind setzt man seine Energie besser dafür ein, eine anderweitige Beschäftigung zu finden als mit einem vergangenen AG Wortklaubereien abzuhalten, die nichts nachhaltig verändern.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • "hilfsweise dem nächstmöglichen Termin" oder ähnliches steht dort nicht. Demnach müssten also 48 weitere Stunden bezahlt werden. Da X höchstwahrscheinlich kein ALG beantragt, wird er sich über das Geld freuen !


    Sollte man nun erst den Lohneingang abwarten oder den AG direkt auf seine falsche Berechnung hinweisen ?


    Ein negativer Effekt könnte z.b. sein, daß der AG auf Stur stellt und den Lohn bis zur rechtliche Klärung - aus seiner Sicht - einbehält. Das könnte man ihm direkt zutrauen, wenn man sich so die Geschichten aus dem Betriebsumfeld so anhört...


    Wie X leider erst im Nachhinein erfahren hat, ist diese Art der Mitarbeiterführung dort gang und gebe: Man wird zu 40 Std eingestellt und wenn man nicht bereit ist die geforderten Überstunden zu machen (ob man Familie und andere Verpflichtungen hat interessiert den AG dabei überhaupt nicht) wird man wieder entlassen. So kann z.b. aus einer 30 Std Kraft eine billige Vollzeitkraft werden e.t.c.

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    "hilfsweise dem nächstmöglichen Termin" oder ähnliches steht dort nicht.

    Na dann ist ja gut, dass wir nichts zum Sachverhalt hinzugedichtet haben. :cool:


    Zitat

    Demnach müssten also 48 weitere Stunden bezahlt werden.

    Nein, länger. Sofern du äh X entsprechend fristgerecht meckert. Siehe oben.

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    "hilfsweise dem nächstmöglichen Termin" oder ähnliches steht dort nicht. Demnach müssten also 48 weitere Stunden bezahlt werden.


    Wenn da nichts steht, wonach bei einem falsch berechneten Termin hilfsweise der nächstmögliche Zeitpunkt gilt, ist die Kündigung unwirksam. Theoretisch kann X das Schreiben in den Papiermüll kloppen und in einem demnach nicht wirksam gekündigten Arbeitsverhältnis weiterarbeiten.


    Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Da X höchstwahrscheinlich kein ALG beantragt, wird er sich über das Geld freuen !


    Hat X sich das gut überlegt? Es geht ja nicht nur um das Arbeitslosengeld, sondern auch Rentenansprüche, die Krankenversicherung etc. etc.


    Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Sollte man nun erst den Lohneingang abwarten oder den AG direkt auf seine falsche Berechnung hinweisen ?


    Wenn X die Kündigung mit sofortiger Freistellung als unwirksam betrachtet muss er am Montagmorgen konsequenterweise zur Arbeit erscheinen. Es wird dann vermutlich nicht lange dauern bis ein Vorgesetzter kommt und nachfragt. Dann muss man die Hose herunterlassen und wird Minuten später eine neue/verbesserte/aktualisierte Ausfertigung der Kündigung vorliegen haben...


    Oder X bleibt der Arbeit ab jetzt fern, kann dann aber argumentativ nicht mehr mit der Unwirksamkeit des Kündigungsschreibens um die Ecke kommen. Schließlich ist das Fernbleiben vom Arbeitsplatz ein kongruentes Handeln/Verhalten im Bezug auf die Freistellung.


    Grundsätzlich kann niemand erwarten, dass man gegen die eigenen Interessen handelt und den AG auf seine Fehler hinweist. Die 3 Wochen-Frist, innerhalb der man eine Kündigungsschutzklage anstreben kann, muss man aber beachten.
    Allerdings bin ich ein großer Freund gütlicher Einigungen. Umso mehr wenn klar ist, dass es bei diesem AG sowieso keine Zukunft gibt und alle Maßnahmen nur mit viel Mühe verzögern, was früher oder später eh eintritt. IMHO verschwendet man damit nutzlos Energie, verursacht allen Beteiligten unnötig Ärger und Kosten und agiert rückwärtsgewand anstatt sich auf eine positivere Zukunft zu konzentrieren.


    Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Ein negativer Effekt könnte z.b. sein, daß der AG auf Stur stellt und den Lohn bis zur rechtliche Klärung - aus seiner Sicht - einbehält. Das könnte man ihm direkt zutrauen, wenn man sich so die Geschichten aus dem Betriebsumfeld so anhört...


    Das wäre sehr dumm, damit würde sich der AG massiv angreifbar machen. Problem für den AN ist aber, dass es ihm wenig nutzt im Recht zu sein. Meistens kann sich ein Unternehmen ein gewisses Maß an Fehlverhalten finanziell leisten, der AN kommt aber ratzfatz ins Schwimmen wenn das Gehalt ausbleibt.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Theoretisch kann X das Schreiben in den Papiermüll kloppen und in einem nicht wirksam gekündigten Arbeitsverhältnis weiterarbeiten.

    :eek:


    Jetzt enttäuschst du mich aber ernsthaft. Bitte das KSchG etwas genauer zu Gemüte führen! Wie gesagt, Stichwort Fristen.

  • Was für ein Theater. Typisch deutsch.


    Kündigung in der Probezeit und gut ist.


    Kann man nicht einfach sagen 'Schwamm drüber' und sich auf wichtigeres konzentrieren?


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Wenn da nichts steht, wonach bei einem falsch berechneten Termin hilfsweise der nächstmögliche Zeitpunkt gilt, ist die Kündigung unwirksam. Theoretisch kann X das Schreiben in den Papiermüll kloppen und in einem demnach nicht wirksam gekündigten Arbeitsverhältnis weiterarbeiten.


    Dann bekommt er am nächsten Tag in der Firma im Beisein eines Zeugen die nächste Kündigung.
    Oder man lässt einen Boten den Inhalt zur Kenntnis nehmen und dieser übergibt das Schriftstück der Zuhause anwesenden Ehefrau.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.


  • Ist das eine typisch deutsche Eigenschaft wenn man Geld verlangt was einem rechtlich zusteht ?


    Mein Bekannter hat z.b. diese Arbeit im guten Willen und Glauben angenommen. Das der Arbeitgeber derart "mutiert" und Überstunden verlangt war weder vertraglich festgehalten noch mündlich abgesprochen. Ganz im Gegenteil.


    Für Alleinstehende ist das vielleicht in geringem Maße zumutbar, nicht aber wenn ein kleines Kind alleine zuhause wartet


    Das Ende vom Lied: Der AG sucht wieder nach einem neuen Doofen (Anzeige war am nächsten Tag geschaltet) und mein Bekannter fühlt sich betrogen, nicht nur um die Zeit sondern auch moralisch. Und schliesslich macht sich so ein 2 monatiges Arbeitsverhältnis mit abschliessender Kündigug auch nicht besonders gut im Lebenslauf.


    Dem AG ist das aber völlig Latte. Das wirklich unglaubliche und für mich aus kaufmännischer Sicht nicht nachvollziehbare ist, daß mitlerweile sogar die Kundschaft vom permanenten Wechsel in der Belegschaft Wind bekommen hat, immer wieder neue Gesichter. Der AG kann sich das auch nur erlauben, weil er wirklich an einem Top Standort sitzt, die Kundschaft kommt sowieso


    Wie oben schon erwähnt werden 30 Std Kräfte eingestellt, diese müssen Überstunden machen und kommen locker auf über 40. Und die Vollzeitkräfte müssen "freiwillig" mindestens 8-10 Überstunden machen, je mehr desto besser. Das der AG durch diesen Stil auch noch Versicherungen und sogar Steuergelder hinterzieht steht noch auf einem anderen Blatt ..


    Danke an die zwei Profis hier für die Antworten :top:

  • Der Pragmatiker/Vernunftsmensch sagt einfach 'hat halt nicht gepasst' und lässt das ganze auf sich beruhen. Aber man kann natürlich aus allen Mücken versuchen, Elefanten zu machen.


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Wie oben schon erwähnt werden 30 Std Kräfte eingestellt, diese müssen Überstunden machen und kommen locker auf über 40. Und die Vollzeitkräfte müssen "freiwillig" mindestens 8-10 Überstunden machen, je mehr desto besser. Das der AG durch diesen Stil auch noch Versicherungen und sogar Steuergelder hinterzieht steht noch auf einem anderen Blatt ..

    Das könnte ja nur der Fall sein, wenn es sich um unbezahlte oder schwarz bezahlte Überstunden handelt, wobei aber bislang nur von - natürlich bezahlten oder abzubummelnden - Überstunden die Rede war. Und auch in ersterem Fall kämen Versicherungen und Steuern nur indirekt zu kurz, indem der Arbeitnehmer unbezahlt arbeitet, ihm Geld vorenthalten wird und sein tatsächlicher Stundenlohn entsprechend sinkt. Oder reden wir hier eventuell von unbezahlten Überstunden?


    Nicht ohne Grund kann eine Kündigung während der Probezeit ja ohne Angabe eines Grundes erfolgen. Wenn es nicht gerade um den Übergang von Probezeit zu Nichtprobezeit geht - Kündigung vorher ausgestellt, aber erst nachher dem Arbeitnehmer zugegangen - sollte man sich meines Erachtens Mühe, Zeit, Geschacher und Anwälte ersparen.

    Je suis Charlie

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