Zitat
Original geschrieben von Merlin
Eine Berufsunfähigkeit stellt der medizinische Dienst der Krankenkassen fest. Welche Kriterien die anlegen, soll uns dabei nicht näher interessieren, aber wenn die eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit bescheinigen wird die Gesellschaft zahlen.
Ja klar. Wenn aber die Diskussion schon an der Stelle hakt, was denn nun der BERUF des Versicherungskunden ist, dann kann ich doch lange irgendetwas bescheinigen. Wie oben als blödes Beispiel geschrieben, muss der plötzlich gegen Schufa allergische Finanzbuchhalter dann halt ins Controlling wechseln und ist immer noch Betriebswirt.
Frage zum Versicherungsantrag
A propos, welche idealerweise guten [small](d.h. 5 Sterne bei Morgen & Morgen, Triple-F im Franke und Bornberg-Rating oder 'sehr gut' von Finanztest)[/small] BU-Versicherungen haben denn Versicherungsanträge bis zur Obergrenze von 1000 EUR (oder sind es 750 EUR?), in denen entweder
a) gar keine Gesundheitsfragen gestellt werden oder
b) nur vereinfachte Gesundheitsfragen gestellt werden oder (und am Wichtigsten!)
c) nicht gefragt wird, ob bereits BU-Versicherungsanträge zurückgestellt oder abgelehnt wurden?
Hintergrund der Frage: Mein Bruder hatte vor 4 Jahren eine ärztliche Untersuchung, die im Ergebnis nicht ganz so ideal für die Beitragshöhe einer BU-Versicherung ist. Ein BU-Antrag wurde gestellt, diese Untersuchung (nicht gute Blutwerte, 1malige Sache, seither keine weiteren Untersuchungen mehr zu diesem Thema) wurde angegeben. Es wurde anschließend angedeutet, dass aufgrund dieser Untersuchung ein großer Risikozuschlag erfolgen würde. Daraufhin wurde der Versicherungsantrag zurückgezogen. Im HIS der Versicherungen ist davon nichts zu lesen. Ich befürchte aber, dass das Verneinen einer Zurückstellung dann im BU-Fall in zig Jahren als Verletzung der vorvertragliche Anzeigepflicht durch den Versicherer behauptet wird und a) nicht geleistet wird und b) die bisherigen Beiträge nicht zurückgezahlt werden.
Eigentlich wäre eine größere BU-Versicherung nötig als die kleinen 750er, aber dort werden ja in jedem Fall Gesundheitsfragen gefordert und damit auch alle ärztlichen Besuche/Untersuchungen der letzten 5 Jahre. Ein solcher Antrag ist also frühestens in 1 Jahr möglich, aber auch hier ja nur, wenn damit nicht gegen die Frage auf früher zurückgestellte/abgelehnte BU-Anträge verstoßen würde.