Beiträge von mws55

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    Original geschrieben von HP-owner
    Ist das wie in Deutschland eine Autobahn, also rechts ranfahren und Fotos machen wäre absolut verboten ?
    Ich frage, weil man in Hollywood-Filmen so oft diese endlosen Landstrassen gezeigt bekommt auf denen fast kein Verkehr ist. Und Highway 1 ist doch eine "Nebenstrecke", oder?

    Nein, ist großteils eine normale 1+1spurige "Landstraße". Anhalten ist absolut problemlos möglich, da fast überall entsprechende Seitenstreifen oder Parkplätze zu finden sind. Fast kein Verkehr ist aber nicht zutreffend, da ist je nach Jahreszeit schon gut was los. Vor allem halt Touristen und langsame Wohnmobile, so dass man genügend Zeit einkalkulieren sollte für die Fahrt.


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    Ich habe da echt keine Ahnung. War dort noch nie.

    Ein großer Fehler, den es dringend zu beheben gilt. ;) Wunderschöne Landschaft.

    Ja, man liest und hört sehr oft, dass L.A. eine touristisch nicht empfehlenswerte Stadt sei. Nur - ich kann das nicht nachvollziehen. Sicher muss man dort nicht wochenlang abhängen, aber auch für das erste Mal Kalifornien kann ich dennoch ca. 2-3 Tage L.A. empfehlen. Es ist halt ein riesengroßes Gebiet.


    Es gibt dort bzw. im Großraum so viel zu sehen: Hollywood Boulevard, Hollywood Sign, Sunset Boulevard, Mullholland Drive, Rodeo Drive, Universal Studios, La Brea Tar Pits mit LACMA und Levitated Mass, Getty Center, Venice Beach, Santa Monica Pier, Long Beach, Watts Towers und und und...


    Eine Auswahl SFO oder LAX oder SAN würde ich auch nicht treffen wollen, es haben alle drei so viel Unterschiedliches und Schönes bzw. sind mit Schönem (Highway 1) miteinander verbunden. Ich würde daher SFO und LAX und SAN nehmen. ;)

    Ich verstehe auch bis heute nicht, wieso Stevens gegangen wurde. Aber als Nicht-Insider wird man wohl nie erfahren, was genau da gelaufen ist. Von außen jedenfalls ist es nicht nachvollziehbar. Mit den 2 Spielen stimme ich zu, danach ist Keller erledigt.


    Und in Stuttgart wäre der Zeitpunkt eigentlich auch ideal. Die Vertragsverlängerung gerade eine Woche alt und Cannstatt ruft "Bruno raus!". Zu recht, wie ich denke. Immerhin ist die Abfindung dann schön hoch und die Sparversuche werden konterkariert. ;)

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    Original geschrieben von Sliders
    In der Doktorarbeit muss man seinen eigenen wissenschaftlichen Beitrag zeigen, deshalb verständlich, dass Frau Schavan keinen Doktortitel behalten darf.

    Da lehnst du dich aber sehr sehr weit aus dem Fenster. Sie hat noch eine ganze Latte anderer Doktortitel, die sie nach aktuellem Stand sehr wohl behalten darf.

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    Original geschrieben von iStephan
    Zwischen Bachelor/Diplomarbeit einerseits und Doktorarbeit (Promotion) klafft ein himmelweiter Unterschied!

    Inhaltlich sicherlich, aber worin denn sonst? Beides Mal muss eine eigene Leistung erbracht werden bzw. mit Quellen belegt werden, ansonsten ist es ein Plagiat.


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    (sinngemäss) "Mit der Doktorarbeit treten Sie erstmals alleine hinaus in die Öffentlichkeit der Wissenschaft, da stehen Sie selbst auf eigenen Füßen, da können Sie nichts mehr auf die Prüfer oder Verantwortung auf den Doktorvater abwälzen, da sind Sie selber verantwortlich!"

    Bei einer Diplomarbeit kann ich meinen Beschiss auf den Prüfer abwälzen bzw. wenn der es nicht direkt erkennt, dann ist alles gut und somit verjährt? :confused:

    Wer auffährt hat Schuld. Wenn das andere Fahrzeug stand (und nicht fuhr), dann sollte das idR. durch den Gutachter festzustellen sein. Und wenn es dann nicht im Parkverbot stand, dann sieht es eigentlich recht gut aus. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen ist leider immer so eine Sache und eine Versicherung wäre keine Versicherung, wenn sie pauschal alle Ansprüche sofort bezahlen und nicht erst einmal bocken und kürzen würde.

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    Original geschrieben von caoz
    imho gilt das dann als durchgefallen, und je nach (Fach)Hochschule kriegt man noch eine Chance. Das regelt meiner Meinung nach die (Fach)Hochschul- bzw. Prüfungsordnung.

    Ja schon. Wenn man direkt erwischt wird, heißt es entweder 5 und raus oder 5 und wiederholen. Zumindest dürfte es so in den meisten Fällen sein. Wobei ich aber auch bspw. im Bekanntenkreis einen Fall mit 50% Textkopie kenne, in denen es dann 3,5 heißt und trotzdem bestanden. Letztendlich wird hier nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird, teilweise heißt es ja sogar bei Erwischen folgt Strafantrag.


    Aber was ist bei nachträglichem/späteren Feststellen (durch wen und wie auch immer, Vroniplag und Co. werden sich ja wohl eher nicht auf Herrn Otto Normalverbraucher stürzen) so wie hier bei Schavan oder Guttenberg? Wird dann der Titel aberkannt? Wiederholen nach 5 oder 10 Jahren dürfte wohl nicht praktikabel sein.


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    Original geschrieben von Handyfan96
    Naja es sind halt andere Zeiten. Die Unis haben großteils die Mentalität "alle müssen durch" was den Bachelor angeht und das am besten noch mit richtig guten Noten. Es gibt die automatischen Programme, die Passagen abgleichen, aber dann paraphrasierst du halt und gut ist. Ich sage nicht, dass das normal ist, aber es ist üblich geworden.

    Ach, die Plagiat-Software-Programme sind gar nicht so übel, die erkennen oft auch paraphrasierte Abschnitte. ;) Andererseits erkennen sie aber auch Dinge, wo gar nichts ist. Oder erkennen offensichtliche Dinge nicht, weil diese halt nicht öffentlich digital vorliegen. Ist ganz interessant, so etwas mal selbst zu testen.


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    Original geschrieben von oleR
    Ich musste für meine Bachelorarbeit noch "an Eides statt" unter anderem erklären, dass ich alle Stellen, die "wörtlich oder sinngemäß" anderswo entnommen wurden, entsprechend gekennzeichnet habe.
    (...) Aber machen wir uns mal nichts vor, ein gewisser Teil der Seminar- und auch Bachelorarbeiten ist aus Erfahrung heraus zumindest stark "inspiriert", ohne dass die Inspirationsquelle irgendwo auftauchen würde. Den Prüfern fehlen da manchmal auch schlichtweg die Kapazitäten. Es kann sein, dass ein Prof. 20 Abschlussarbeiten in einem Semester betreuen muss. Neben Lehre, Forschung und dem anderen Bürozeugs.

    Ja, das dürfte wohl Standard sein inzwischen. Aber nur, weil jemand etwas erklärt, passiert ja noch nichts. Bzw. es ergeben sich daraus nicht direkt die Folgen. Zumal ich mir ohnehin nicht so sicher bin, ob eine Hochschule eine zuständige Behörde i.S.d. § 156 StGB ist oder ob es sich bei der Formulierung eher um eine Luftnummer handelt. Aber sei es drum.


    Gegen die Prof-Überarbeitung gibt es mittlerweile ja die Suchprogramme, die an vielen Hochschulen inzwischen für alle abzugebenden Arbeiten (Bachelorarbeit, Projektarbeit, Hausarbeit, Seminararbeit...) verwendet werden. Wird ohnehin durch die Sekretärin erledigt und macht auch kaum Aufwand, sobald die Arbeit digital vorliegt, muss sie nur mit wenigen Klicks eingelesen werden.