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Original geschrieben von caoz
imho gilt das dann als durchgefallen, und je nach (Fach)Hochschule kriegt man noch eine Chance. Das regelt meiner Meinung nach die (Fach)Hochschul- bzw. Prüfungsordnung.
Ja schon. Wenn man direkt erwischt wird, heißt es entweder 5 und raus oder 5 und wiederholen. Zumindest dürfte es so in den meisten Fällen sein. Wobei ich aber auch bspw. im Bekanntenkreis einen Fall mit 50% Textkopie kenne, in denen es dann 3,5 heißt und trotzdem bestanden. Letztendlich wird hier nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird, teilweise heißt es ja sogar bei Erwischen folgt Strafantrag.
Aber was ist bei nachträglichem/späteren Feststellen (durch wen und wie auch immer, Vroniplag und Co. werden sich ja wohl eher nicht auf Herrn Otto Normalverbraucher stürzen) so wie hier bei Schavan oder Guttenberg? Wird dann der Titel aberkannt? Wiederholen nach 5 oder 10 Jahren dürfte wohl nicht praktikabel sein.
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Original geschrieben von Handyfan96
Naja es sind halt andere Zeiten. Die Unis haben großteils die Mentalität "alle müssen durch" was den Bachelor angeht und das am besten noch mit richtig guten Noten. Es gibt die automatischen Programme, die Passagen abgleichen, aber dann paraphrasierst du halt und gut ist. Ich sage nicht, dass das normal ist, aber es ist üblich geworden.
Ach, die Plagiat-Software-Programme sind gar nicht so übel, die erkennen oft auch paraphrasierte Abschnitte.
Andererseits erkennen sie aber auch Dinge, wo gar nichts ist. Oder erkennen offensichtliche Dinge nicht, weil diese halt nicht öffentlich digital vorliegen. Ist ganz interessant, so etwas mal selbst zu testen.
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Original geschrieben von oleR
Ich musste für meine Bachelorarbeit noch "an Eides statt" unter anderem erklären, dass ich alle Stellen, die "wörtlich oder sinngemäß" anderswo entnommen wurden, entsprechend gekennzeichnet habe.
(...) Aber machen wir uns mal nichts vor, ein gewisser Teil der Seminar- und auch Bachelorarbeiten ist aus Erfahrung heraus zumindest stark "inspiriert", ohne dass die Inspirationsquelle irgendwo auftauchen würde. Den Prüfern fehlen da manchmal auch schlichtweg die Kapazitäten. Es kann sein, dass ein Prof. 20 Abschlussarbeiten in einem Semester betreuen muss. Neben Lehre, Forschung und dem anderen Bürozeugs.
Ja, das dürfte wohl Standard sein inzwischen. Aber nur, weil jemand etwas erklärt, passiert ja noch nichts. Bzw. es ergeben sich daraus nicht direkt die Folgen. Zumal ich mir ohnehin nicht so sicher bin, ob eine Hochschule eine zuständige Behörde i.S.d. § 156 StGB ist oder ob es sich bei der Formulierung eher um eine Luftnummer handelt. Aber sei es drum.
Gegen die Prof-Überarbeitung gibt es mittlerweile ja die Suchprogramme, die an vielen Hochschulen inzwischen für alle abzugebenden Arbeiten (Bachelorarbeit, Projektarbeit, Hausarbeit, Seminararbeit...) verwendet werden. Wird ohnehin durch die Sekretärin erledigt und macht auch kaum Aufwand, sobald die Arbeit digital vorliegt, muss sie nur mit wenigen Klicks eingelesen werden.