Beiträge von knickepitten

    Früher sehr gerne Uslarer Bergbräu und Göttinger Pilsener (solange noch nicht in Einbeck gebraut wurde). Da wo ich jetzt wohne gibt's leider kein Pils, daher bevorzugt Jever aus der Flasche.


    Zu Bundeswehrzeiten auch sehr gerne Aventinus; sehr lecker, aber mehr als fünf hab ich nie geschafft...

    Geht mir letzendlich nicht um einen Bluff. Euronics hat einen Warenausgang aber keinen Zahlungseingang. Die Frage ist, was haben die überhaupt vom Paketdienst zurückbekommen. Ggf. lässt sich anhand der Unterlagen ja schon was ersehen. Diejenigen, die den Debitor abgestimmt und den Mahnlauf angestossen haben, haben im Zweifel die Unterlage gar nicht, wenn Versandhandel bei denen unüblich ist.


    Wenn du sagst "Klar hab ich, aber schicken sie erstmal..." Kommt im Zweifel nichts. Natürlich sollte man dabei auch immer freundlich bleiben, aber davon gehe ich eh aus.


    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Dieses Urteil hat mich sehr überrascht. :eek:


    Mich auch.

    Geben die AGB was her ?


    Das ganze ist so lange her, dass Du Dich nicht mehr an die Angelegenheit erinnern kannst, bei den vielen Handys, die Du so kaufst. Fordere mal einen Übergabenachweis an.

    Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Es sei denn, man wird vom FA mitunter nach Jahren noch aufgefordert, seine Erklärung abzugeben, was durchaus mit einer Erstattung enden kann.


    Das stimmt natürlich. Damit würde man aber gleichzeitig in die Erklärungspflicht rutschen (für die dann die "normale" Festsetzungsverjährung gilt) und es wäre kein "freiwilliger" Antrag mehr auf eigene Veranlassung hin.

    31.05. endet die allgemeine Abgabefrist für alle, die eine Erklärung abgeben müssen. Das sind z.B. (nur verallgemeinert)


      - Steuerpflichtige mit Einkünften, die nicht dem Steuerabzug unterliegen (z.B. VuV)
      - Steuerpflichtige, die aufgefordert werden,
      - Steuerpflichtige, die bereits einmal eine StE abgegeben haben,
      - ...


    Die Frist, kann auf Antrag verlängert werden, der Antrag ist jedoch zu begründen und eine Zustimmung ist kein Automatismus. Erstellt ein StB die Erklärung, gibt es jedes Jahr einen Ländererlass, der automatisch eine Fristverlängerung vorsieht, in der Regel bis zum 31.12. Darüber hinaus ist auch dort grundsätzlich Schluss (Besonderheiten wie Kontingentierungsverfahren lassen wir mal aussen vor).


    Hast Du lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, kannst Du Deinen "Lohnsteuerjahresausgleich" (in Form einer EStE) aber tatsächlich noch innerhalb von zwei Jahren beantragen. Danach kannst Du den Antrag (zu Deinen Gunsten!) nicht mehr stellen.


    Das alles hat nichts damit zu tun, ob man nachzahlen muss, oder nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    Wenn man übersehen hat, dass das FA im letzten Sommer nicht allen Anträgen entsprochen hat, kann man da jetzt noch irgendwas machen ?
    Mein Halbwissen sagt, dass man genau einen Monat Einspruchsfrist nach Erhalt des Bescheids hat.


    Wenn der Bescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (Den Hinweis findet man oft auf der ersten Seite über/unter dem Abrechnungsteil), ist der Bescheid insoweit (für Dich) nicht mehr änderbar.


    Zitat

    Das FA kann doch auch von seiner Seite aus die Bescheide der letzten 6 Jahre korrigieren, wenn es so will. Gilt das evtl. nur einseitig für die, aber nicht für unsereins?


    Die verschiedenen Änderungsmöglichkeiten sind recht komplex und für jemanden, der sich nicht regelmäßig damit auseinandersetzt nicht beherrschbar (auch viele StB sind damit überfordert). So ist die Aussage jedenfalls nicht richtig.

    Bayern bietet auf hohem Niveau Kontinuität. Sicher stechen immer kurzfristig von Investoren zusammengekaufte Mannschaften heraus. Für so etwas wäre der Götze aber noch zu jung und es würde seiner Entwicklung eher schaden. Dumm ist er ja nicht.

    Ohne die gute Leistung der Bayern in der KO-Runde kleinreden zu wollen, hat das Auftreten von Barcelona die Aussage der Bayern-Führungriege, Dortmund wäre der leichteste Gegner im Halbfinale gewesen, wohl etwas relativiert. Ich persönlich hätte mir vor den Halbfinals diesen Gegner jedenfalls für den BVB gewünscht. Mit einem Weiterkommen gegen Real habe ich ehrlich gesagt nicht gerechnet.


    Entgegen einiger Aussagen hier, halte ich auch das Double noch lange nicht für sicher. Aber wir werden sehen, was am 1. Juni dann beim FCB letztendlich auf dem Papier steht...