Beiträge von Thomas2000

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    Original geschrieben von simsala
    Ich glaube, Du meinst dann SIMply von Victorvox/Drillisch/Autoradioland.
    Die simyo-Prepaidkarten landen kommentarlos ganz normal im Briefkasten - keine Quittierung.


    Nöö, ich meinte eigentlich schon simyo und nicht simply ;). Allerdings war ich selbst nicht zuhause, als die Karte ankam, wahrscheinlich verwechsle ich die Quittierungsgeschichte tatsächlich mit irgend einer anderen Karte. Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, daß sie am Tag ihrer Ankunft noch nicht funktionierte, sondern erst am nächsten, und zwar ohne weiteres zutun meinerseits.


    Thomas

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    Original geschrieben von BurnStar
    Kann jetzt zzt wenig machen, ...


    Genau, einfach mal ruhig abwarten, das kann noch einen Tag nach der Empfangsquittierung beim Postboten dauern, bis man mit der Karte telefonieren kann. Wenn die Karte also heute gekommen ist, müßte es morgen funktionieren.


    Thomas

    Hallo Motorolisten,


    vielleicht kann mir jemand helfen, bzw. meinem Bruder, der mir am Wochenende sein Leid geklagt hat. Er hat ein V220 sowie ein USB-Kabel, versicherte mir aber, es sei keinerlei Software dabei gewesen. Er hat weder Bluetooth noch Infrarot an seinem PC, will also das Kabel nutzen, um z.B. Bilder auf den PC zu schieben. Letzterer hat Windows 2000 als OS.


    Wenn er das Kabel anschließt, wird das Moto erkannt, dann aber soll ein Treiber installiert werden, der nicht gefunden wird. Und jetzt seid Ihr gefragt: wo kommt dieser Treiber her? Meine ersten Recherchen ergaben nur den Hinweis auf die "Mobile Phone Tools"-Software.

    • Braucht man diese, um das USB-Kabel zu nutzen?
    • Muß man die Software tatsächlich käuflich gegen Geld erwerben?


    Damit kein falscher Eindruck entsteht: auch für die zweite Frage wäre ein "ja" eine für mich ausreichende Antwort. Ich kenne es nur von anderen Herstellern, daß so grundlegende Software auf CD oder als Download zur kostenlosen Verfügung steht. Wenn das bei Motorola nicht so ist - nun denn. (Dann werde ich ihm wahrscheinlich einen Bluetooth-Stick empfehlen...)


    Schon mal danke für informative Wortmeldungen,
    Thomas

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    Original geschrieben von Oetker
    Diese Einstellung hat eben nichts mit der Grösse zu tun sondern warnt wenn z.B. ein MP3 File in der Nachricht ist. Kann halt nicht jeder abspielen!


    Das kann ich so nicht bestätigen. Ich habe ein E+-Gerät mit der R1J002 und einer E+-Karte. Beim Versuch, z.B. ein 294 kB großes Bild in eine MMS einzufügen, kann Verschiedenes passieren:

    • Bei der Einstellung "Beliebig" klappt das ohne Murren.
    • Bei "Warnung" kommt (wer hätte es gedacht!) eine Warnung. Anschließend kann ich das Bild aber in Original- oder verkleinerter Größe einfügen.
    • Bei "Beschränkt" geht nur Einfügen im verkleinerten Format.


    Thomas

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    Original geschrieben von o2neuling
    Wie wäre es zur Abwechslung mal mit ein wenig Aussagenlogik?


    Wie wäre es zur Abwechslung mal mit einer klaren Antwort Deinerseits auf eine simple Frage?

    o2neuling: Du könntest Politiker sein/werden, die reden auch so schön konsequent an der Antwort auf gestellte Fragen vorbei (das betrifft Politiker aller Parteien). Ich hätte wirklich gerne gewußt, warum der Bundestag keinen neuen Kanzler wählen kann. Weil rot-grün die Mehrheit hat und diese Mehrheit ihrem Kanzler vertraut? Hmmm...

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    Original geschrieben von o2neuling
    Ich hatte den Eindruck, dass Du vor allem erstmal den Kanzler weghaben willst.


    Ja, das ist in der Tat der wichtigste erste Schritt. Weiter ging es mir aber darum, den Noch-Kanzler nicht als mutig und konsequent dastehen zu lassen, denn das ist er nicht. Es gäbe durchaus andere Wege zu einer Neuwahl als durch eine getürkte Vertrauensfrage. Und wenn man sich das Gefasel von Münte ansieht, dann weiß man eigentlich Bescheid, es sei denn man hätte immer noch die rote Brille auf.


    Was 1983 praktiziert wurde hat mich damals, ehrlich gesagt, nicht interessiert, und steht auch für 2005 gar nicht zur Debatte. Aber mach Dir nichts draus, dieses "Der hat aber damals dies+das (falsch) gemacht, dann darf ich das jetzt auch" versuche ich meinen Kindern auch immer noch gelegentlich abzugewöhnen.


    Daß der Bundespräsident an Kanzlerernennungen und -entlassungen immer beteiligt ist, ist mir nicht entgangen, das kannst Du mir glauben. Daß er sich aber das Ergebnis einer getürkten Vertrauensfrage vorlegen lassen muß, um auf diese unehrliche Weise zur Auflösung des Bundestags bewegt zu werden, das muß nicht sein.


    Und um bei Deiner Symbolsprache zu bleiben: ich gehe davon aus, daß XY schlecht ist. Und die Mehrheit des Volkes ist wohl auch dieser Meinung, denn die Mehrheit seiner Repräsentanten mißtraut ja XY, oder nicht? Dann finde ich es heuchlerisch und unkonsequent von XY, sich von FM wieder zum Spitzenkandidat küren zu lassen, als wäre weiter nichts gewesen. Aber auch das darf jeder anders sehen.


    Darüberhinaus bin ich überzeugt, sollten rot-grün die nächsten Wahlen wider Erwarten gewinnen (was alle guten Geister verhüten mögen), würden sie es keinen Deut besser machen als bisher. Ruderei vor, zurück, seitwärts, nein danke!


    Thomas

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    Original geschrieben von o2neuling
    Ich will Dir das jetzt nicht alles nochmal erklären, lies bitte einfach die Artikel 63, 67 und 68 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.


    Erstens hast Du es mir bisher noch gar nicht erklärt :p zweitens steht in den erwähnten Artikeln nichts davon, daß der Kanzler nicht zurücktreten darf. Wenn aber der SPD-Vorsitzende seine Leute zu Enthaltungen (!) auffordert, um die Abstimmung im Gegen-Sinne des Kanzlerantrages sicherzustellen, selber aber dem Kanzler das fortgesetzte Vertrauen zusichert, da kann doch wohl irgend etwas nicht stimmen.

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    Original geschrieben von o2neuling
    Wer Schröder weghaben will, der kann es nur auf diesem Weg tun, weil ein Rücktritt Schröders einfach nur dazu geführt hätte, dass er solange weiter im Amt bleibt, bis der Bundestag einen neuen wählt, was der 15. Bundestag aufgrund seiner Zusammensetzung aber nicht kann.


    Durch diese kühndreiste Aufstellung einer Behauptung wird letztere nicht wahrer. Wieso sollte der Bundestag das nicht können? Na, bemerkst Du Deinen Denkfehler selbst?


    Thomas