Beiträge von Thomas2000

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    Original geschrieben von boecki
    in der Kaufabwicklung bei ebay stehen doch die Kontodaten von expert-Berger drin. Also fix die 70 Euronen überweisen und der Rest wird dann schon laufen. Habe ich auch genauso gemacht...je mehr wir Timo mit Mails "belästigen" desto länger dauert dann sicher der Versand.


    Ja, so ähnlich, nur, daß ich beim eBay-Kauf auf "Abholung" geklickt habe, und jetzt lese ich hier, daß die angebotene Stückzahl nicht am Lager ist.


    timo: wie sieht's aus mit eBay-Abholungs-Käufern? Bitte melde Dich noch mal, danke.


    Thomas

    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Wohnst Du wirklich in Koln? Dass die Denic bzw. dein Provider so was akzeptiert..


    Daran ist er wahrscheinlich noch nicht mal selbst schuld: der Admin-C residiert in "Gutersloh" und Zone-C ist Lycos Europe, Paris...

    Re: Super M55 Angebot ab nächster Woche



    Ääh, hast Du mal 'ne Quellenangabe für die Info? Im Moment gibt's das im E-Plus Online-Shop für 99,90 ohne Kamera, wenn ich's richtig sehe. Ist das Handy dann bald gar nix mehr wert? (89 - 15 Guthaben = 74, die Kamera sagen wir mal 37, bleiben ebenfalls 37 Euronen fürs Telefon???)


    Thomas


    Edit: und wieder zu lange 'rumgetippt...


    Ich hab' zwischenzeitlich bei eB** zugeschlagen (und auf Abholung geklickt). Sind die dort angebotenen Geräte denn definitiv am Lager oder nicht? Und reicht's für die Abholung, mit der ausgedruckten Kaufabwicklungsseite bei Euch 'reinzuschneien oder sollte man sich vorher anmelden?


    Thomas

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    Original geschrieben von Gunn
    Das ist der richtige Ansatz.


    Alles andere ist reine Kulanz. Es steht doch im Werbeprospekt immer, dass Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten sind.


    Gunn


    Eben, die Preisauszeichnung in der Vitrine ist nämlich rechtspraktisch nur eine "invitatio ad offerandum", also eine Einladung (...an Dich, dem Händler...) ein Angebot zu machen. Dein Angebot kann der Händler dann annehmen oder auch ablehnen. Wenn er es trotz falscher Preisauszeichnung annimmt, ist das entweder Kulanz oder eigenes Unwissen (ich hoffe, ich habe das richtig wiedergegeben, mein Rechtskundekurs ist schon gut 20 Jahre her...).


    Thomas