Die Vorschläge sind doch alle abstoßend Gutmenschlich. Die einzig korrekte Vorgehensweise ist so:
1. Der Verursacher wird wegen Fluchtgefahr vorläufig durch den Hausmeister oder einen anderen Vertreter des Eigentümers festgenommen. Bei Gefahr im Verzug bzw. der Gefahr, dass eine Straftat vertuscht werden soll, darf auch ein Bürger eine vorläufige Festnahme vornehmen.
2. Als nächstes wird sofort die Polizei gerufen.
3. Danach wird der Tierschutzbund angerufen. Vermutlich sind auch Regenwürmer, vielleicht sogar ein Maulwurf zu Schaden gekommen.
4. Wenn die Polizei eintrifft wird der vorläufig festgenomme vermutliche Täter der Polizei übergeben. Zu gleich wird Anzeige wegen Nötigung gestellt. Schließlich wollte man genau diese Stelle in nächster Zeit bepflanzen und das geht jetzt nicht mehr (Nötigung = absichtliche Tat, mit der jemand anderem eine erwünschet Handlung unmöglich gemacht wird bzw. eine unerwünschte Handlung aufgezwungen wird)
5. Jetzt ist es Zeit, den eigenen Anwalt einzuschalten. Warum selbst Zeit aufwenden, wenn es dafür Experten gibt. Und die Kosten kann man ja auf den Täter abwälzen.
6. Der Anwalt nimmt Kontakt zur Polizei und dem Staatsanwaltauf (wir erinnern uns: Anzeige wegen Nötigung). Außerdem setzt der Anwalt ein Anschreiben an alle Mieter auf, dass es zu erheblichen Störungen auf Grund der Schadensbehebung am Grundstück kommen wird. Die Mieter sollen ihre Ansprüche wegen Mietminderung (Baulärm usw) beim Täter geltend machen.
7. Der Anwalt nimmt Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf.
8. Inzwischen hat der Hausmeister oder ein anderer Vertreter des Eigentümers Kontakt zu einer Gartenbaufirma aufgenommen. Als erster Schritt wird mal der beschädigte Bereich abgesperrt. Schließlich hat der Hauseigentümer eine Sicherungspflicht - nicht auszudenken, wenn noch jemand in dem beschädigten Bereich ausrutschen würde und Personenschäden entstünden...
9. Die Gartenbaufirma hat inzwischen einen Kostenvoranschlag erstellt:
- Begutachtung der Schäden: 200 €
- Vorläufige Absprerrung: 500€
- Regelmäßige Kontrolle des Bereichs 1000€
- Instandsetzung des Schadens: 300 €
- Nachsorge: 500 €
10. Zu diesem Zeitpunkt nimmt man Kontakt zum Arbeitgeber des Täters auf, ob ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden kann. Wenn ja, dann beantragt man bei Gericht eine vorläufige Gehaltspfändung um die erheblichen Summen (die inzwischen über alle Beteiligten eine mittlere 5-stellige summe erreicht haben) abzusichern.
11. Schaltet sich der Arbeitgeber auf stur und ist nicht bereit, die Personalangaben herauszugeben, dann nimmt man Kontakt zu den Eltern des Täters auf. Ob die Bereit sind, eine Bürgschaft auszustellen.
12. Inzwischen hat der Täter wegen des laufenden Verfahrens seinen Job verloren. Kein Problem, in der Wohnung gibt´s noch was zu holen. Man schaltet also die russischen Vollstreckungsspezialisten ein - die mit den dunklen Jacken.
13. Schlimm ist, dass die Schadensstelle droht wieder zuzuwachsen, bevor eine professionelle Beseitigung der Schäden vorgenommen werden kann. Die Gartenbaufirma erhält deswegen den Auftrag, noch ein paar mal mit einem Kleinlaster über die Stelle zu fahren, damit der schadhafte Bereich bis zum Mai (dem Zieltermin für die Schadesnbeseitigung) offen bleibt.
14. Ein Gutachter hat festgestellt, dass der unebene Bereich zu Absackungen auch im Hausbereich führen kann. Er empfihelt, das Haus zu evakuieren und abzureissen. Natürlich wird das angenommen.
15. Der Täter hat sich zwischenzeitlich umgebracht. Leider liegt noch keine Bürgschaft der Eltern vor. Aber man ist ja Mensch und hält die russischen Vollstreckungsspezialisten davon ab, jetzt bei den Eltern das Geld einzutreiben. Man sollte es ja nicht übertreiben.
16. Die KFZ-Versicherung des Täters hat festgestellt, dass sie nicht haftbar ist, weil eine nie außer Kraft gesetzte Regelung aus der Weimarer Republik jede Haftung für Schäden auf Grünflächen ausschließt. Da der Täter zwischenzeitlich verstorben ist, ist kein Geld mehr zu holen.
Darauf hin ruft der Hauseigentümer den Hausmeister an "Eh Kalle, ist da auf´m Rasen noch was zu sehen?" "Nö" "OK, dann lass´n wir´s so"
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So und nicht anders regelt man drei umgeknickte Grashalme. Ihr Warmduscher, ihr.