ZitatOriginal geschrieben von mumpel
Du hast es noch immer nicht verstanden.
Ich glaube, dass du mich da missverstanden hast.
Die GDL fordert ja für die gleiche Tätigkeit einen zweiten, eigenen Tarifvertag. Also wird ein und dieselbe Tätigkeit wahlweise nach dem EVG- oder nach dem GDL-Modell entlohnt.
Wie vereinbarst du dies mit deinem Anspruch auf Lohngerechtigkeit?
Einheitliche Entlohnungsmodelle sind übrigens in meinen Augen nur dort gerecht, wo auch tatsächlich die gleiche Arbeit verrichtet wird – qualitativ und quantitativ. Dein Job ist da ein gutes Beispiel.
Aber nimm jetzt mal z.B. zwei Maurer. Der eine mauert am Tag 10 Meter, der andere 15 Meter. Vorausgesetzt, die Qualität ist gleich, ist es gerecht, wenn beide denselben Lohn bekommen? Schließlich leistet der eine ja mehr als der andere.
Oder umgekehrt: Beide mauern gleich viel, nur bei dem einen sieht es danach aus wie Hund und bei dem anderen kannste die Wand mit dem Laser nachmessen. Ist es gerecht, wenn beide gleich entlohnt werden, obwohl man den "schlampigen" nur dort einsetzen kann, wo es nicht 100% auf die Genauigkeit ankommt?