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Original geschrieben von beugelbuddel
Ein Newbie mit 2 Beiträgen...
Schon mal etwas von Netiquette gehört?
Sieht die Netiquette es vor, in diesem Ton mit Neulingen zu sprechen - oder ist man ab einer gewissen Anzahl von postings etwas besseres?
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Regel Nummer 1: Seid nett zueinander
Gerade die alten Hasen sollten als Vorbild vorangehen :flop:
Zum Thema:
Ich sehe die Chance des stat. Handels bei hochwertigen und verderblichen Gütern. Die Grenze ist für mich bei Lebensmitteln, Bekleidung und teuren Gegenständen erreicht.
Das Beispiel HDMI Kabel trifft zu: warum in die Stadt fahren, um dort einen x-fach höheren Preis zu zahlen?
Vielfach arten Beratungsgespräche aber leider auch zu Verkaufsgesprächen aus (abgedroschenes Beispiel: Bankberatung). Ich meide mittlerweile einige Geschäfte, in denen ich aufdringliche Erfahrung gemacht habe.
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Da kannst du lange warten 
Dual Sim wird nicht kommen. Ggf. lässt sich eins aus einem Drittland importieren.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Glücklicherweise bildet der Spiegel (noch) eine Ausnahme. Allerdings halte ich dieses Magazin durch den werbefinanzierten "Kost-nix-Journalismus", der von der bloßen Zahl der "Klicks" lebt, auf Dauer für gefährdet, weil Qualitätsjournalismus (auch im Internet) einfach Geld kostet, das bisher im Wesentlichen über die Printmedien finanziert wurde. Letztere haben es aber schwerer und schwerer ...
Das ist leider die Zukunft des Journalismus.
Durch gebündelte Inhalte ließen sich noch außergewöhnliche Themen von "oberflächlichen" Artikeln querfinanzieren. Das fällt online weitestgehend weg.
Ich sehe ehr die Gefahr bei "Bezahlung nach Klicks", das diese naturgemäß möglichst hoch sein müssen. Entsprechend wird hauptsächlich erotischer, humoristischer und kurioser Inhalt die meiste Aufmerksamkeit erhalten. Die eigentlichen Themen gehen dadurch unter.
Gerade beim Spiegel ist mir im Laufe des letzten Jahres aufgefallen, das sich immer mehr Schund-Artikel à la Bild dazwischen mischen. Beispielsweise Nachrichten über Promisternchen, die nun wirklich nichts mit Qualitätsjournalismus zu tun haben.
Man sehe sich auch mal die letzten Postings auf Facebook an. Eine Meldung über süße Pandababys und andere "lustige" Youtube Videos geben sich die Hand. :flop:
Sorry, war OT.
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Sehe das als klare Niederlage der Springer Presse.
Über Wochen wird (mal wieder) eine Person niedergemacht und am Ende springt juristisch kaum oder nichts heraus. Dafür kann derjenige sich nirgentwo mehr blicken lassen.
Widerlich.
Die Leute, die so einen Denunzianten-Konzern durch Produktkauf aktiv am Leben halten, gehören meiner Meinung nach...[das Satzende überlasse ich der Höflichkeit halber der Fantasie]
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Original geschrieben von qhluebeck
ich habe alle lehrgänge im leben bezahlt.....leider
Ohje, klingt nach gieriger Exfrau 
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Dann sollte aber auch Lohn- bzw. Gehaltszahlung "gleichberechtigt" werden. Oder ist das dann etwas ganz anderes?
Ich kenne keinen Betrieb, indem die Gewerblichen und die Angestellten bei repetetiven Aufgaben ähnliches Geld verdienen.
Über körperliche Tätigkeiten vs. stressige lässt sich trefflich streiten. Aber das soll hier nicht das Thema sein 
Letztendlich wird der Arbeitgeber vom TE seine Vorgaben durchsetzen. Passt es einem AG nicht, wird er wegen Kleinigkeiten abgemahnt und gekündigt. Vor Gericht lässt sich evtl. noch eine Abfindung herausholen, aber ob die den Arbeitsplatz bzw. Zukunftssicherung aufwiegt ist fraglich.
Natürlich muss man sich als AN nicht alles gefallen lassen, aber Paragraphen sind das eine - und Betriebspraxis das andere.
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Original geschrieben von mumpel
...da bekommt jeder den selben Tritt mit den selben spitzen Schuhen.
Klingt nach einem richtig tollem Arbeitsklima! Juhuu!
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Den internen (Hörmuschel).
Als Vergleich habe ich nur das N4 / N5 im Kopf, da konnte man die Lautstärke noch weiter erhöhen.
Der externe ist etwas lauter als das N5.
Beides zumindest rein subjektiv.
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Ja, Micro Sim (Standard Sim ist zu groß).
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Zitat betriebsrat.de:
"Der Arbeitnehmer kann frei darüber entscheiden, wie er diese Zeit verbringen will. Das Recht, während der Ruhepause den Betrieb verlassen zu können, kann eingeschränkt werden (BAG v. 21.8.1990 - 1 AZR 567/89). Ausnahmeregelungen gelten für Schichtarbeit und Verkehrsbetriebe (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG)."
Kommt eben darauf an, ob und falls ja - wie eure Betriebsvereinbarung aussieht.
Grundsätzlich hat der AG während der unbezahlten Ruhepause kein Direktionsrecht.