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Re: payback vattenfall
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Original geschrieben von xinyi
Habe jetzt auch nochmal durchgeklickt. Ich denke, dass bei mir keine MVLZ besteht, da dies aus meinen Unterlagen nicht hervorgeht. Auch ist der Grundpreis mit 7,50 Euro niedriger als der jetzt angezeigte mit 7,90 Euro. Hoffe, da noch schnell rauszukommen nach Erhalt der Punkte.
Wenn zum Zeitpunkt Deines Vertragsabschlusses die MVLZ noch bei 1 Monat lag, ist dies für Deinen Vertrag auch gültig. Dessen Inhalte können nicht durch einseitige Erklärung abgeändert werden.
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: payback vattenfall
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Original geschrieben von winniepuuh
Wird es das?
Den einzigen Hinweis auf die 12 MVLZ habe ich auf der Vattenfall-HP gefunden und das auch noch recht versteckt, indem man erst das Angebot aufklappen / Klicken muss.
Ich habe mich von payback.de mal durchgeklickt und landete irgendwann bei der Wahl zwischen den Produkten Easy und Natur. In den Details darunter sind die 12M MVLZ deutlich angegeben, ohne etwas öffnen/aufklappen zu müssen. Leider ist diese Information nicht von Vorneherein (auf Payback oder der Landing-Page) sichtbar, aber im Laufe des Bestellprozesses klar dargestellt. Nicht schön, aber korrekt.
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Re: Re: Re: Re: Re: payback vattenfall
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Original geschrieben von BartS1975
Ich glaub, du hast da was falsch verstanden. Die Mindestlaufzeit wird nur in den AGB nicht erwähnt, auf der Website schon. Daher wird sie ganz automatisch Vertragsbestandteil.
:gpaul:
Sorry, ich habe den Bezug anders verstanden. Ich dachte, dass es nicht über Payback angezeigt wird, sondern nur, wenn gesondert auf der VF-Seite gesucht wird. Wenn es im Bestellprozess angezeigt wird, wird es natürlich Vertragsbestandteil...
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Re: Re: Re: payback vattenfall
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Original geschrieben von winniepuuh
In den AGB steht nichts, sind ja auch die gleichen, scheinbar. Nur auf der Vattenfall-HP wird darauf verwiesen.
Original geschrieben von BartS1975
Das genügt ja.
Wenn darauf im Rahmen des Bestellprozesses nicht explizit hingewiesen wird, werden die nicht bekannt gemachten Bedingung nicht Bestandteil des Vertrages, siehe §305 II BGB. Als Unternehmen sollte daher immer eine Checkbox zur Bestätigung der AGBs und sonstiger Bedingungen zur Anwendung kommen, um hier die Einbeziehung sicherzustellen.
Irgendwelche Bedingungen, welche irgendwo stehen und womöglich auf Verdacht gesucht werden müssen, sind die Tinte nicht wert. Und es bräuchte keinen verbraucherfreundlichen Richter, um die Meinung zu bekräftigen, dass solche "überraschenden" Klauseln insbesondere bei abweichenden AGBs (Homepage VF gegenüber Payback) nichtig sind.
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Osmium
Ob man die Angaben im Bestellungs-Verlauf einklagen kann?
Der ist gut!
Leider nein, dieser Irrtum ist zu offensichtlich. Da kann niemand glaubhaft guten Glauben darlegen. 
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Original geschrieben von BartS1975
Tja, die "Leitung" von Vattenfall scheint i.d.T. ziemlich lang zu sein. Bis sie gemerkt haben, dass die fehlende Vertragslaufzeit massiv missbraucht wird, sind ja Jahre vergangen.
Das sind die langsamen Leitungen durch die Ostsee...
Dieses großzügige Angebot mit nur 1 Monat Laufzeit ist doch über ein Jahr lang angeboten worden, oder sogar länger?
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Original geschrieben von kaputer
Online am 30. Januar. Widerrufsrecht ist damit schon lange Geschichte, auch wenn noch keine Leistung von Flexstrom erbracht wurde.
450€ Lehrgeld - das hätte man auch anders verbraten können. Nichts für Ungut, mir war das Risiko bewusst und ich bin das Pokerspiel eingegangen.
:mad:
Die nächsten Energieangebote müssen jetzt aber besser laufen 
Bei Wiki steht "Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat, im Fernabsatz jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)."
Ich weiss allerdings nicht, wie der Teil "nicht vor Eingang der Ware" begründet wird, denn §355 BGB sieht dies nicht explizit vor (bloss als Beginn der sechsmonatigen Frist, wenn keine Widerrufsbelehrung übermittelt wurde, in §355 IV BGB).
Einen Versuch ist es wert...
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Original geschrieben von kaputer
Als Grund die Zahlungsmoral anzugeben ist ja Unsinn. Es gibt ja nur Vorkassetarife. Wer nicht per Vorkasse zahlt, bekommt nichts. So what?!
Meint ihr, dass eine Kündigung bzw. Widerruf möglich ist, da Flexstrom noch nicht geliefert hat?
Im Grunde stimmt die Aussage schon. Wenn diese bösen Kunden nicht nur das erste Jahr zu Dumpingpreisen abgenommen hätten, sondern dem Unternehmen treu geblieben wären und die dann gültigen Tarfie gezahlt hätten, würde FlexStrom vermutlich im Geld schwimmen. Aber unsereins möchte ja nur die günstigen Tarife, Provisionen und Angebote mitnehmen und wechselt wieder...
Wann hattest Du denn auf welchem Vertriebskanal abgeschlossen? In einer Bestätigung solltest Du eine Widerrufsbelehrung erhalten haben - vom Zeitpunkt des Empfangs hast Du zwei Wochen Zeit; hierbei ist das rechtzeitige Absenden ausreichend. Hinsichtlich der Erstattung Deines Geldes sehe ich aber schwarz, da dieses nun zur Insolvenzmasse gehört und Du nur ggf. anteilig nach Insolvenzquote berücksichtigt werden wirst; näheres hier.
Im Fall von TelDaFax meine ich mich erinnern zu können, dass viele Regionale Versorger ihrerseits ihre Verträge mit TDF (auf Grund deren Zahlungsmoral) gekündigt hatten und somit viele Kunden gar nicht mehr beliefert werden konnten. Ich halte es für wahrscheinlich, dass dies hier nun ebenfalls passieren kann.
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BUTLERS finanziert sein weiteres Wachstum nun mit [URL=http://www.butlers.de/Genussrechte/Genussrechte_Startseite,default,pg.html]Genussscheinen[/URL], welche zu 4% verzinst werden.
Wohlwissend um die Risiken der Anlage, insbes. bei Insolvenz, ist die Vision und das Wachstum m.E. interessant. Auch laut Creditreform sieht es gut aus. Wie sind Eure Meinungen hierzu? Habt Ihr Haken entdeckt?
Weshalb richtet sich das Angebit ausschliesslich an deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland?
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Original geschrieben von BartS1975
Sorry, aber bei Vorkasse ist das Risiko meiner Meinung nach generell zu hoch. Und gerade über Flexstrom war ja vor einiger Zeit zu lesen, dass die Geld brauchten.
Ein gutes Preis/Risiko-Verhältnis haben m.E. die "Discounter" ExtraEnergie und die Stromio/Gas.de-Gruppe - falls die insolvent werden, sind wenigstens nur das Geld für höchstens einen Monat und der Bonus weg.
Ich stimme Diir zu, hier ist das Risiko überproportional hoch. Wo dies enden kann, hat bereits TelDaFax eindrucksvoll dargestellt...
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Original geschrieben von kaputer
Sehr cool ist auch: Flexstrom garantiert die Beantwortung von Mails innerhalb von 24h. Ich habe bis jetzt allerdings noch nie irgendeine Antwort außer der automatischen Bestätigung bekommen...
Das ist doch eine Antwort! 
Viel Glück mit FlexStrom! Falls Du mit der Prämie rechnest und Dir langwierigen Papierkrieg ersparen möchtest (und nicht gerade langfristig Kunde bleiben möchtest :p), solltest Du die Bedingungen genau studieren. Diese wurden zwar regelmäßig einkassiert und aktualisiert, aber es ist wohl immer ein Kampf...
Solange FlexStrom nicht insolvent wird und man die kürzestmögliche Zeit zur Erlangung der Prämie erzielt, geht die Rechnung auf und eine gute Einsparung eingefahren. Risiko und Profit gehen häufig Hand in Hand...