Beiträge von chrisnx

    Re: Re: Re: Währungskurse bei Eingang in Fremdwährung


    Ergänzung comdirect:


    Eingehende Überweisungen gem. B.III. PLV kostenfrei, Wechselkurs gem. Commerzbank. Diese haben +/- 0,002 Marge, scheinen aber im Vergleich mit EZB tendenziell zu Gunsten EUR zu laufen (Stichprobe: nur 2 Wochen), d.h. EUR->Fremdwährung käme günstiger.


    Ausgehende Übw in Fremdwährung 0,15% (mind. 7,67 EUR, max. 51,13 EUR)...

    VISA-PIN bei comdirect


    Nun führt die comdirect für ihre VISA-Karte die Möglichkeit der PIN-Änderung ein:


    Zitat

    Neu! Die Wunsch-PIN für Ihre Visa-Karte:Ab sofort können Sie sich Ihre persönliche Wunsch-PIN selbst aussuchen. Richten Sie sich ganz bequem online eine selbstgewählte PIN für Ihre comdirect Visa-Karte in Ihrem Persönlichen Bereichein. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.comdirect.de/visa


    Ich hoffe, dass dieses Beispiel Schule macht. Mir ist in Deutschland nur die HVB [hust] bekannt, welche dies ermöglicht - bei Amex konnte man bei Einführung der PIN diese wählen nun aber nicht mehr ändern. In der Schweiz ist mir keine Bank bekannt, welche dies nicht anbietet. Auch in anderen Ländern ist dies üblich...

    Re: Probleme mit 1822


    Zitat

    Original geschrieben von jdf
    Seit ein paar Monaten habe ich ein Girokonto bei der 1822, bisher lief alles gut, doch jetzt gibt es ein Problem. Mir wurden für März einfach 3 cent Überziehungszinsen berechnet, obwohl das Konto nicht im Minus war und ist. Auf dem Kontozug ist auch nichts davon ersichtlich. Ein Anruf bei der Hotline war auch nicht sehr hilfreich: Der Mitarbeiter kann es sich auch nicht erklären, doch es scheint ihn auch nicht sonderlich zu interessieren, entschuldigt sich noch nicht einmal :flop:


    Habt ihr bei der 1822 schon mal ähnliches erlebt oder ist das ein Einzelfall? Die Kündigung geht bald raus, denn sowas geht gar nicht, auch wenn es nur ein paar cent sind. Wenn ich es nicht zufällig entdeckt hätte, wäre mein Konto nach der Abbuchung des nächsten Dauerauftrags (in ein paar Tage) nämlich tatsächlich im Minus, weil dann genau die 3 cent fehlen zum Abbuchungsbetrag. Darf jetzt also lächerliche 3 cent überweisen damit das Konto nicht negativ belastet wird. Ganz großes Kino :rolleyes:


    Das werde ich noch überprüfen, denn es wurden tatsächlich Überziehungszinsen berechnet, obwohl wir uns sicher sind, dass dieses Konto zu keinem Zeitpunkt im Soll gewesen ist.


    Die 1822 berechnet aber auch die Benachrichtigung über nicht ausgeführte Transaktionen 55ct - dies ist aber nicht rechtmässig, da es sich um eine der Nebenpflichten der Bank handelt. Entsprechende BGH-Urteile sind XI ZR 5-97, BGH XI ZR 296-96 und BGH I ZR 197-00.

    Re: Re: Währungskurse bei Eingang in Fremdwährung


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Ich habe mir das PLV der DKB nochmal angeschaut. Ich interpretiere das so, dass die 12,50€ Gebühren zusätzlich verlangen (bis 12.500€) - vgl. PLV S.6 oben rechts.


    Die DKB ist also wieder raus ...


    Du hast Recht, das hatte ich nicht berücksichtigt. Zumindest für US$ fallen die Gebühren an (PLV 1.2.1). Bei CHF hängt es davon ab, ob SEPA genutzt wird, denn dann ist es kostenlos. DE->CH in EUR ist somit kostenfrei, in die Gegenrichtung habe ich beide Optionen (SEPA in EUR oder EU-Übw in CHF). Da meine Bank ungünstig umrechnet, ist für mich eben eine günstige Konvertierung bei einer DE-Bank wichtig - dummerweise berechnet dafür die DKB ebenfalls 12,50 (PLV 1.1.3).

    Währungskurse bei Eingang in Fremdwährung


    Ich habe eben festgestellt, dass die DKB für USD, JPY, GBP, CHF, CAD, SEK, NOK und DKK die EuroFX Geld- und Briefkurse heranzieht und keine weiteren Gebühren berechnet. Offenbar hatte ich dorthin noch keine Überweisung...


    Somit wären aktuell die günstigsten Banken für Zahlungen in US$ Targo, DKB (beide EuroFX) und DAB (EZB + 0,003) sowie in CHF DKB und DAB (EZB + 0,002).


    Wer bietet weniger? :cool:

    Re: Re: Re: Re: Re: USD Währungskonto


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Ja für CHF hast Du natürlich Recht. Das ist komisch beschrieben im Targobank PLV. Für US$ ist es aber eindeutig beschrieben.


    Wie so immer im Leben, gibt es leider auch hier kein Optimum für alle Fälle.


    Wenn die Targo auch für CHF EuroFX anwenden würde, wäre sie praktisch gleichauf mit DAB, da bei EuroFX in CHF die Marge der Geld- und Briefkurse zum Mittel bei 0,002 liegt (0,003 bei US$). Zwischen EZB und EuroFX habe ich über einen verglichenen Zeitraum keinen klaren Vorteil für einen der beiden festgestellt, so dass sich eine etwaige Differenz über die Zeit egalisiert. Nun bin ich gespannt auf Dein Ergebnis.

    Re: Re: Re: USD Währungskonto


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    In CHF ist die Umrechnung im PLV der Targobank auch nicht so klar geregelt wie $. Bei $ steht eindeutig da EuroFX ask und keine weiteren Gebühren (zumindest nicht von der Targobank).


    Es ist zumindest für mich auch nicht logisch beschrieben:
    Die Umrechnung dieser Beträge erfolgt durch das überweisende Institut, der Bank entsteht kein Umrechnungsaufwand. Sie berechnet daher kein Entgelt.
    Das ist aber eben nicht der Fall. Das überweisende Institut sendet in CHF und im Verwendungszweck bei der Targo ist der Betrag in CHF und der verwendete Umrechnungskurs angegeben. Die 0,004 Marge bei CHF habe ich für mich anhand des Vergleichs mit EZB herausgefunden, daher scheint zumindest bei CHF die DAB (mit 0,002) günstiger zu sein; dies wäre allerdings noch zu beweisen...

    Re: Re: Re: Re: Re: USD Währungskonto


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Habe mir den Link mal angeschaut. Da steht (im FAQ), dass diese Meldpflicht gilt, wenn man Zahlungen von einem "Gebietsfremden" annimmt. Dich aber aber selber Kontoinhaber des Auslandsdepots bin, nehme ich keine Zahlung von einem Gebietsfremden an. Ausserdem sind die Beträge momentan kleiner als 12500,00€.


    Wenn dies ausschließlich ist, hast Du keinen Aufwand. Ansonsten gibt es eine 0800-Nummer für Rückfragen, um sicherzugehen.


    Zitat

    Der amerikannische Steinzeitbroker kann aber pro Tag nur zu einem anderen Kreditinstitut Geld transferieren (voll lächerlich),


    Immerhin bietet deiner die Möglichkeit des wire transfer an. Meiner (Morgan Stanley Smith Barney) kann US-üblich nur Steinzeit-Schecks. Von Bekannten in CA habe ich letztes Jahr erfahren, dass viele Banken keine Überweisungen anbieten - zu anderen Banken schonmal gar nicht... Wenn Eltern Kindern Geld zukommen lassen möchten, sind i.d.R. Konten bei der selben Bank erforderlich - oder man verwendet steinzeit-üblich eben Schecks. Da sind afrikanische Entwicklungsländer bereits weit voraus und in vielen Staaten werden Überweisungen innerhalb von Sekunden gebucht (das war bei galoppierender Inflation mancherorts auch angebracht...).


    Zitat

    Gestern habe ich den Transfer von jeweils 10$ zur Targo und zur DAB (US$-Konto) beauftragt. Der amerikannische Steinzeitbroker kann aber pro Tag nur zu einem anderen Kreditinstitut Geld transferieren (voll lächerlich), so dass heute (Buchung,Valuta morgen) 20$ bei der DAB ankamen.


    Du überweist 10$ zur DAB und erhälltst dort 20$? Das klingt interessant, das will ich auch! :top:
    Targo ist noch nicht eingetroffen? Oder war das so gemeint, dass entgegen Deiner unterschiedlichen Anweisungen einfach beides zur DAB transferiert wurde?


    Berichte bitte, wie Deine Versuche ausgegangen sind. Nach Papierlage sollte DAB günstiger als Targo sein.

    Re: Re: Re: USD Währungskonto


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Der Link ist auch sehr hilfreich, weil ich sonst wohl die 19,95€ pro Transaktion bei Consors übersehen hätte. Das steht im PLV nicht bei den Bedingungen des Währungskontos sondern wo ganz anders. Deshalb hatte ich es übersehen.


    Consors kommt damit also nicht in Frage. Bleiben DAB und Targobank.


    Diese Währungswechselgebühr ist leider ein nicht sehr transparenter Nachteil bei CC - auch ich habe davon nichts gewusst (und mangels Girokonto bei CC auch nicht ausprobiert). Die Marge (zumindest für CHF) ist bei CC noch niedriger (mit 0,002), jedoch lohnt sich CC auf Grund der vorgenannten Gebühr erst oberhalb von 30'000CHF in einem Betrag, was bei mir nicht allzuhäufig auftritt.


    Kennt hier noch jemand eine Bank mit ähnlich niedrigen Margen wie CC, jedoch ohne (oder niedrigerer) zusätzlicher Gebühr?
    Edith sagt, dass die DAB gleiche Margen verrechnet und keine weitere Gebühr im PLV zu finden ist... Kann dies jemand hier bestätigen?


    sparfux: Berücksichtige bei Deinen Überweisungen, dass Du bei Zahlungen ab 12.500€ den Meldepflichten an die Bundesbank nachkommst. Details siehe Link, als nicht Gebietsansässiger habe ich damit seit Jahren keine Erfahrungen mehr gesammelt...

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verluste aus WP-Verkauf vor Einführung der Abgeltungssteuer


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    also der Teil mit den 4 Jahren verstehe ich nicht.
    Was genau funktioniert nach 4 Jahren nicht mehr?


    Beispielsweise kannst Du dann keine ESt-Erklärung mehr abgeben, wenn Du dazu nicht verpflichtet gewesen bist. (Aber evtl. einen Anspruch auf Erstattung hättest.) Die allgemeine Festsetzung ist damit abgeschlossen.


    Zitat

    d.h. wenn jemand aus der Zeit vor der Abgeltungssteuer (Einführung 1.1.2009) nicht alle Kapitaleinkünfte angegeben hat, wann kann das FA dann aus dieser Zeit nichts mehr nachfordern?
    ab dem 01.01.2014 oder 01.01.2015?


    Das hängt vom Tatbestand ab. Eine Umschreibung wäre:
    - Derjenige wusste es nicht, hätte es aber wissen sollen ("Fahrlässigkeit") -> Steuerverkürzung, 5 Jahre
    - Derjenige wusste es und hat es dennoch getan ("Vorsatz") -> Steuerhinterziehung, 10 Jahre
    Die Frist beginnt gem . §170 Abs. 2 Nr. 1 AO in den von Dir genannten Fällen mit Abgabe der ESt-Erklärung, ansonsten mit Ablauf des Fiskaljahres, spätestens mit Ablauf des dritten folgenden Jahres (als spätestmöglicher Termin für eine ESt-Erklärung). Beispiel: Erklärung für 2008 aus legitimen Gründen am 01.05.2010 eingereicht und willentlich Einkünfte verschwiegen -> 01.05.2019


    Wenn also jemand seine Einkünfte nicht angegeben hat, weil er/sie die Diffrerenz ZASt zum persönlichen Steuersatz bewusst sparen wollte, so muss diese(r) bis zum Ablauf des zehnten folgenden Jahres mit potentiellen Forderungen rechnen. Um hier keine Kavallerie aufzuscheuchen, sollten wir derart unrealistisch hypothetische Fälle :rolleyes: nicht zu breit in der Öffentlichkeit treten...


    Zitat

    Du beziehst den Unterschied zwischen den 10 Jahren und den 5 Jahren auf "Steuern hinterzogen" oder "Steuern verkürzt".
    Kann ein "Otto-Normalbürger", also jemand mit Einkünften aus unselbstständiger Arbeit + Kapitaleinkünfte überhaupt Steuern hinterziehen, wo 10 Jahre in Frage kommen? In den für 10 Jahre erwähnten Fällen des §370 geht das doch nur wenn er gefälschte oder verfälschte Belege abgibt, sprich wenn Belege manipuliert werden.


    Eine falsch oder unvollständig ausgefüllte Steuererklärung könnte unter diesen Tatbestand fallen...


    Zitat

    Was mich nämlich stutzig macht ist folgendes.
    Wie kann denn ein FA im Jahr 2012 noch etwas aus 2005 einfordern?
    Die 5 Jahre Verjährung der Festsetzungsfrist für 2005 müssten doch schon vorbei sein.


    Auch wenn es vielfach behauptet wird, dass "hie und da" keine Steuerpflicht bestehen würde, ist in Deutschland jeder ab dem Moment seiner Geburt bis zum endgültigen Dahinscheiden (abgesehen von angeblichen Wiederauferstehungen soll es Fälle mit zu frühzeitiger Ausstellung der Totenscheine gegeben haben...) nunmal steuerpflichtig. Eine Nichterklärung ist somit nach strenger Auslegung immer vorsätzlich und damit eine Hinterziehung. In den dort angerissenen Fällen, welchen seitens der FA "versichert" wurde, nicht steuerpflichtig zu sein, kommt es auf die Details an (mündlich/schriftlich, Inhalt, Form); in Fällen mit NV-Bescheinigung auf Grudnlage wahrheitsgemäßer und vollständiger Angaben würde ich eine Schlappe des FA erwarten, da ansonsten keine Rechtssicherheit für Bescheide der FA bestehen würde. Wenn eine NV-Bescheinigung mit unrichtigen/-vollständigen Angaben erlangt wurde, sieht es wiederum anders aus...


    Letztlich gibt es immer ein wenig Deutungsspielraum und Entlastungstatbestände. Die von mir hier aufgestellten Behauptungen gebe ich keine Gewähr, diese beruhen allein auf meiner Auslegung (ich bin kein Anwalt) und meiner Meinung. Für fundierte Informationen wendest Du Dich an einen auf Steuerstrafrecht spezialisierten Advokaten Deines Vertrauens.