Beiträge von chrisnx

    iGraal


    Zitat

    Original geschrieben von DarioM
    Von Tamola kam mal eine Mail, dass die 7€ entfallen würden: "Tamola wird zu SPARMAX!!! ... Verwaltungsgebühr von 7 EUR entfällt" Aber es soll ja bessere Cashback-Anbieter als Tamola geben. Bin nie wirklich klar mit Tamola klar gekommen. Vor ca. 12 Monaten habe ich mich bei iGraal angemeldet und fleißig gesammelt: http://abload.de/img/igraalduu3w.png Rest mache ich überwiegend über Q*i~p*u.


    Tamola habe ich bislang nur einmal genutzt, da das Cashback damals für Groupon besser war (oder es bei Q*pu keines gab). Ansonsten durchgehend niedrigere Werte...


    iGraal kannte ich noch nicht. Auf den ersten Blick sind die Prämien aber auch niedriger. War das früher besser oder gibt es Shops, bei welchen iGraal besser ist?

    Re: Re: Re: Re: Re: Verluste aus WP-Verkauf vor Einführung der Abgeltungssteuer


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Zwei Fragen noch:
    - wenn man doch Angaben macht/machen muss, bleibt es dann bei den 25 Prozent + Soli + Kirchensteuer kommt dann doch der persönliche Steuersatz zum Tragen? Normalerweise doch nicht, oder sind für solche Fälle dann doch wieder aus irgendwelchen Gründen mehr möglich?
    - Weißt Du auswendig wann die Ansprüche/Nachforderungen des FA verjährren? Sind das 3 Jahre oder mehr?


    1. Bei den hier angesprochenen Einunftsarten verbleibt es bei den 25% (++) KESt, nur im Zuge einer positiven Günstigerprüfung (d.h. falls pers. Grenzsteuersatz niedriger) kommt ESt zum Tragen. Die 26,x sind somit das Maximum.
    2. Steuerstraftaten i.d.R. nach 5 Jahren. In besonders schweren Fällen (-> Zumwinkel) nach 10...

    Re: Re: Re: Verluste aus WP-Verkauf vor Einführung der Abgeltungssteuer


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    [...]
    Habe ich das richtig im Kopf:
    Heute zahlt man doch nie mehr wie die 25 Prozent (+ Soli und Kirchensteuer), egal wie hoch der persönliche Steuersatz ist.


    Richtig.


    Zitat

    Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 liegt, dann kann/sollte man die Einkünfte angeben und bekommt die zuviel bezahlte Abgeltungssteuer zurück. Ich glaube das nennt sich die "Besser-Prüfung".
    Ist das soweit noch richtig?


    Richtig.


    Zitat

    Wenn der persönliche Steuersatz höher ist, dann bleibt es bei den 25 Prozent.
    Nicht umsonst heißt das Ding heute Abgeltungssteuer, sprich wenn die Bank abführt, dann ist die Steuerschuld abgegolten und keiner kann mir was, auch wenn mein persönlicher Steuersatz höher liegt als die 25 Prozent


    Richtig (zzgl. Als-Soli-Verstecker-ESt-Erhöhungs-Zuschlag und etwaige Kirchensteuer), sofern Deine etwaige Kirchensteuerschuld korrekt abgerechnet wurde.


    Zitat

    Wie ist das eigentlich heute mit der Angabe in der Steuererklärung?
    - Muss ich Zinseinkünfte angeben, auch wenn Abgeltungssteuer abgeführt worden ist?
    - wenn ich Verluste habe und diese mit Gewinnen verrechnen möchte, muss ich dann auch Zinseinkünfte angeben?
    - Muss ich dann ALLES angeben oder reicht auch nur eine "Kleinigkeit"?


    Wenn alles so bleiben soll, wie es ist und korrekt berechnet und abgeführt wurde, brauchst Du nichts anzugeben. Falls Du aber etwas verrechnen oder neuberechnen möchtest (z.B. Freistellungsbeträge nicht sinnvoll aufgeteilt und unnötig KESt gezahlt), so musst Du diese Einkunftsart vollständig darstellen, sonst fehlt die Vollständigkeit zur korrekten Veranlagung. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Banken/Brokern. Verluste bei einem und Gewinne bei einem anderen können verrechnet werden.


    Zitat

    Diese Frage einer Angabe von Einkünften stellt sich ja noch heute bei verschiedenen Anlässen:
    - man hat vergessen einen Freistellungsauftrag einzureichen
    - Die Bank hat einen Fehler gemacht und zuviel Steuern abgeführt
    - Man hat WP nach einem Übertrag verkauft, ohne dass die Anschaffungsdaten vorliegen (--> pauschale Versteuerung wurde durchgeführt)
    - man hat Zinseinkünfte im Ausland, die im Ausland höher versteuert werden (--> Quellensteuer)


    1. Richtig, s.o. Dann musst Du alle Zinseinkünfte angeben, um die KESt richtig berechnen zu können
    2. Dann sollte die [zensiert] Bank das bitteschön auch korrigieren. Hatte ich mit einer ABCD Bank schonmal erlebt...
    3. Richtig - wobei die Daten ab 2009 immer vorliegen sollten und die Versteuerung bei Veräußerung vor Informationsübertragung nachträglich korrigiert werden sollte
    4. Hier gilt es zunächst zu prüfen, ob ggf. eine Erstattung im Ausland in Frage kommt. Der verbleibende Betrag wird grundsätzlich (aber für den Einzelfall u.a. per DBA zu prüfen) auf die dt. KESt-Schuld angerechnet. Aus dem Stegreif weiss ich aber nicht, wie es sich gestaltet, wenn die ausl. Quellensteuer letztendlich höher als 25% (+SolZ/KirchenSt) verbleibt - tendenziell würde ich annehmen, dass max. die dt. Steuerschuld berücksichtigt würde. Gibt es solche Fälle überhaupt? Spontan fällt mir hier CH mit 35% Verrechnungssteuer ein, welche jedoch Erstattungsmöglichkeiten vorsieht.


    sparfux: Wichtiger Hinweis! Die einjährige Spekulationsfrist vor 2009 hatte ich ganz vergessen...


    Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewehr und Pistole...

    Re: Verluste aus WP-Verkauf vor Einführung der Abgeltungssteuer


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Wenn ich ein WP mit Verlust verkaufe, welches vor Einführung der Abgeltungssteuer gekauft wurde und dieses verkaufe, kommen die Verluste dann in die Verlusttöpfe? Oder wurden die Verlusttöpfe auch erst mit der Abgeltungssteuer eingeführt?


    Die Verlustverrechnung wurde erst zum Fiskaljahr 2009 mit der Abgeltungswirkung der Kapitalertragssteuer eingeführt. Davor gab es bereits die KESt mit 20% auf Divisenden und 30% auf Zinsen (hier als Zinsabschlagsteuer) sowie 35% auf Tafelgeschäfte (dito.), jedoch ohne abgeltende Wirkung und einer Verlustverrechnung, welche der Steuerpflichtige selbst im Rahmen der ESt-Erklärung vornehmen musste. Die Verluste waren mehrere Jahre rücktragbar sowie unbegrenzt vortragbar. Letztere sind aktuell die noch verbleibenden "Altverluste", welche nur noch in diesem Jahr unbeschränkt mit aktuellen Kapitalerträgen (exkl. Zinsen und Dividenden) verrechnet werden können, anschließend nur noch mit Spekulationsgewinnen.


    Fazit: Wenn Du vor 2009 Verluste eingefahren hast, hast Du diese hoffentlich in Deinen ESt-Erklärungen geltend gemacht und auch Bescheide über verbleibende Verluste vorliegen. Falls nicht und diese Jahre bereits rechtskräftig sind, hast Du diese leider verloren (den Wert des Verlustes sowie die Möglichkeit der Verrechnung mit Gewinnen). Soweit für WP.


    Zitat

    Kurzum, kann es sein, dass ich mit den Verlusten von damals heute noch etwas in Verbindung mit Zinserträgen anfangen kann, also die Steuerlast mindern kann?


    Zinsen (und Dividenden) konntest Du in der Rechtslage vor 2009 nicht mit Verlusten verrechnen, dies ist auch heute nicht erlaubt.


    Zitat

    Original geschrieben von DarioM
    Du (bzw. die Bank) darfst beide Kategorien gar nicht mischen. Sprich die Verluste von Aktien werden nicht mal mit Gewinnen aus Fonds, Zertifikaten, ... gegengerechnet.


    M.E. können die bescheinigten Altverluste mit allen Kapitaleinkünften außen Zinsen und Dividenden im Rahmen der ESt-Erklärung verrechnet werden.

    Re: Re: Re: Re: Re: USD Währungskonto



    Bei der Targo hatte ich 0,004 Marge gezahlt, bei der Advanzia Bank 0,0035 und die NIBC fällt in dieselbe Kategorie wie Dein US-Broker (0,015 zzgl. 12,50 €). [Alles CHF->EUR]


    Ich bin nach diesen Versuchen bei Überweisungen zum Konto bei der VW Bank als günstigstem Umrechnungskurs geblieben...

    Re: Re: Re: USD Währungskonto


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Nein ich möchte nicht auf Devisen spekulieren. Der Hintergrund ist, dass mir mein amerikanischer Arbeitgeber als Bonus Aktien- und Aktienoptionen zukommen lässt, die bis zur Verfügbarkeit bei einem amerikanischen Broker verwaltet werden. Dieser Broker hat mitgeteilt, dass er die Gebühren für die Währungsumrechnung gerade von 0,75% - was ja schon hoch ist - auf unglaubliche 1,25% erhöht hat. Welcher Kurs zu Grunde gelegt wird, ist schon mal garnicht rauszufinden.


    Jetzt suche ich eben ein US$-Konto, auf das ich die Überweisung aus den USA ohne Währungsumrechnung in USD vornehmen lassen kann. Consors oder DAB stehen in der engeren Auswahl, weil ich bei beiden schon ein Depot habe.


    Verstehe - und 1,25% ist für einen Währungstausch von handelsüblichen Währungspaaren unverschämt. Aber das amerikanische Bankensystem ist gegenüber dem, was wir hier gewohnt sind, noch mindestens in der Bronze- wenn nicht Steinzeit. Immerhin kann Deiner das Geld anweisen, ich bekomme bei MSSB (Citigroup!) nur Schecks...


    Wenn es um reine Eingänge in Fremdwährung geht, solltest Du auch Deine Giralbanken überprüfen. Wenn ich CHF überweise, zahle ich bspw. bei der VW-Bank nur 0,0022 (1,8 %o) Marge gegenüber EZB-Kurs.

    Re: Niedriger Verfügungsrahmen nach stornierter Bestellung


    Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Heute früh habe ich etwas online bestellt und per Targobank Kreditkarte bezahlt. Am Vormittag wurde mir jedoch mitgeteilt, dass sie momentan aus technischen Gründen eine Kreditkartenzahlung nicht akzeptieren können. Es wurde mir Vorkasse und Nachnahme angeboten, worauf ich die Bestellung storniert habe.


    Aber schon direkt nach der Bestellung war mein Verfügungsrahmen um den Rechnungsbetrag gesunken. Daher bat ich den Shop, den Betrag wieder freigeben zu lassen. Als Antwort kam jetzt, dass die Karte nicht belastet wurde. Ich bin mir nicht sicher, ob die Verfügungsrahmen-Anzeige im Onlinebanking stimmt, aber ich glaube schon, dass der niedrige Verfügungsrahmen aktuell ist.


    Kann man irgend etwas tun, um diesen Betrag wieder freigeben zu lassen oder muss man sich gedulden bis dies automatisch geschieht?


    Hast Du bei Targo angerufen und nachgefragt, wodurch der Dir angezeigte niedrigere Verfügungsrahmen zu Stande kommt? Falls es nicht einen anderweitigen Grund gibt, sondern tatsächlich ein reservierter Betrag den Online-Shops ist, sollte dies storniert werden können.

    Re: Re: Re: USD Währungskonto


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    $ --> €


    EuroFX wäre bei Consors. Wenn ich das anhand der auf Consors veröffentlichten historischen Kurse richtig interpretiert habe, verwenden die den Mittelkurs. Die Marge darauf beträgt 0,003.


    Der 15:00 Uhr EZB-Referenzkurs wird bei der DAB-Bank benutzt. Da scheint es ja nur einen Kurs zu geben. Die Marge darauf beträgt ebenfalls 0,003.


    Da die Margen somit identisch sind, kommt nur ein etwaiger Unterschied zwischen den Referenzkursen in Frage. Heute ist der EuroFX-Kurs etwas höher, d.h. in der Richtung $ -> € würdest Du mehr $ pro € zahlen. Wenn dies regelmäßig oder gar grundsätzlich so ist - ich habe hier keine Erfahrungswerte - würde ich zu DAB oder anderen Banken mit EZB-Referenzkurs tendieren.

    Re: USD Währungskonto


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Ich möchte ein Währungskonto einrichten.
    [...]
    Wäre es besser das auf dem EuroFX oder das auf dem Fixing der EZB basierende Konto zu nehmen?


    Es hängt davon ab, zu welchem Zweck (insbesondere in welche Richtung) Du das Konto nutzen möchtest. Und welche Kurse werden bei den zwei von Dir in die engere Auswahl genommenen Banken genommen? Geld- und Briefkurs oder Mittel von EuroFX? Spotpreis der EZB? (Eigeninteresse: Welche Bank zieht EZB-Kurse heran?)


    Tendenziell sollten die Spreads immer kleinstmöglich ausfallen bzw. ein Spotpreis herangezogen werden, damit Du mehr Fremdwährung für Deine Euros bekommst bzw. wenig Fremdwährung pro Euro einsetzen musst. Die OnVista Bank bspw. berechnet bei USD eine Marge von 0,004, d.h. der Spread liegt bei 0,008 und damit höher als bei den EuroFX-Kursen (0,003 bzw. 0,006).

    Zitat

    Original geschrieben von puntigamer
    Ich habe das DKB Konto nach meinem Abi und vor meinem Studium in 2005 abgeschlossen [...]
    Original geschrieben von Truthahn
    Sorry, aber Du verstehst das "große Ganze" auch nicht :rolleyes: .
    Du bist nach meiner Meinung exakt die Zielgruppe der Bank, wegen der im Durchschnitt hervorragenden Einkommens- Prognose. Derzeit verdient die DKB an Dir nix. Aber in 5 Jahren sieht das anders aus.


    Wenn er 2005 vor seinem Studium das Konto abgeschlossen hat, wird die Bank hoffentlich heute bereits an ihm verdienen und nicht erst in fünf Jahren. ;)
    Allerdings weiß ich nicht, was er studiert (hat), dies ist für die Einkommensprognose nicht unerheblich. :D


    [off topic off]