Re: Re: Re: Verluste aus WP-Verkauf vor Einführung der Abgeltungssteuer
Zitat
Original geschrieben von blacksun
[...]
Habe ich das richtig im Kopf:
Heute zahlt man doch nie mehr wie die 25 Prozent (+ Soli und Kirchensteuer), egal wie hoch der persönliche Steuersatz ist.
Richtig.
Zitat
Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 liegt, dann kann/sollte man die Einkünfte angeben und bekommt die zuviel bezahlte Abgeltungssteuer zurück. Ich glaube das nennt sich die "Besser-Prüfung".
Ist das soweit noch richtig?
Richtig.
Zitat
Wenn der persönliche Steuersatz höher ist, dann bleibt es bei den 25 Prozent.
Nicht umsonst heißt das Ding heute Abgeltungssteuer, sprich wenn die Bank abführt, dann ist die Steuerschuld abgegolten und keiner kann mir was, auch wenn mein persönlicher Steuersatz höher liegt als die 25 Prozent
Richtig (zzgl. Als-Soli-Verstecker-ESt-Erhöhungs-Zuschlag und etwaige Kirchensteuer), sofern Deine etwaige Kirchensteuerschuld korrekt abgerechnet wurde.
Zitat
Wie ist das eigentlich heute mit der Angabe in der Steuererklärung?
- Muss ich Zinseinkünfte angeben, auch wenn Abgeltungssteuer abgeführt worden ist?
- wenn ich Verluste habe und diese mit Gewinnen verrechnen möchte, muss ich dann auch Zinseinkünfte angeben?
- Muss ich dann ALLES angeben oder reicht auch nur eine "Kleinigkeit"?
Wenn alles so bleiben soll, wie es ist und korrekt berechnet und abgeführt wurde, brauchst Du nichts anzugeben. Falls Du aber etwas verrechnen oder neuberechnen möchtest (z.B. Freistellungsbeträge nicht sinnvoll aufgeteilt und unnötig KESt gezahlt), so musst Du diese Einkunftsart vollständig darstellen, sonst fehlt die Vollständigkeit zur korrekten Veranlagung. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Banken/Brokern. Verluste bei einem und Gewinne bei einem anderen können verrechnet werden.
Zitat
Diese Frage einer Angabe von Einkünften stellt sich ja noch heute bei verschiedenen Anlässen:
- man hat vergessen einen Freistellungsauftrag einzureichen
- Die Bank hat einen Fehler gemacht und zuviel Steuern abgeführt
- Man hat WP nach einem Übertrag verkauft, ohne dass die Anschaffungsdaten vorliegen (--> pauschale Versteuerung wurde durchgeführt)
- man hat Zinseinkünfte im Ausland, die im Ausland höher versteuert werden (--> Quellensteuer)
1. Richtig, s.o. Dann musst Du alle Zinseinkünfte angeben, um die KESt richtig berechnen zu können
2. Dann sollte die [zensiert] Bank das bitteschön auch korrigieren. Hatte ich mit einer ABCD Bank schonmal erlebt...
3. Richtig - wobei die Daten ab 2009 immer vorliegen sollten und die Versteuerung bei Veräußerung vor Informationsübertragung nachträglich korrigiert werden sollte
4. Hier gilt es zunächst zu prüfen, ob ggf. eine Erstattung im Ausland in Frage kommt. Der verbleibende Betrag wird grundsätzlich (aber für den Einzelfall u.a. per DBA zu prüfen) auf die dt. KESt-Schuld angerechnet. Aus dem Stegreif weiss ich aber nicht, wie es sich gestaltet, wenn die ausl. Quellensteuer letztendlich höher als 25% (+SolZ/KirchenSt) verbleibt - tendenziell würde ich annehmen, dass max. die dt. Steuerschuld berücksichtigt würde. Gibt es solche Fälle überhaupt? Spontan fällt mir hier CH mit 35% Verrechnungssteuer ein, welche jedoch Erstattungsmöglichkeiten vorsieht.
sparfux: Wichtiger Hinweis! Die einjährige Spekulationsfrist vor 2009 hatte ich ganz vergessen...
Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewehr und Pistole...