jetzt mal Ehrlich, damit hat doch hoffentlich jeder gerechnet. Ich habe mit Absicht noch nichts überwiesen, und hätte das auch erst heute Abend gemacht.
Beiträge von suschi
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Zitat
Sehr geehrte Kunden, uns ist ein Tippfehler unterlaufen, der Stick kostet uns im Einkauf 59,00EUR, gerne geben wir Ihnen den Stick zum Einkaufspreis + Versand. Sollten Sie damit einverstanden sein, verkaufen wir es Ihnen für 59,00 + 5,90 Versand. Summe: 64,90EUR Wir bitte Sie uns keine nigative Bewertung zu gebebn und entschuldigen uns vielmals bei Ihnen. -- Mit freundlichen Grüßen, Blue Phone GmbH Geschäftsführer: Ismaiel Saydam WWW-Shop: http://www.bluephoneversand.de Tel.-Nr.: 0531 / 480 39 606 Fax.-Nr.: 0531 / 480 39 608
Eben gekommen
Schade -
Ganz ehrlich, du findest tausend informationen zu diesem Thema im Netz. Selbst die Bild hat eine FAQ zur Finanzkriese. Suche dir selber die Informationen zusammen und wenn du alles verstanden hast. Dann leg das Geld an. Das war nämlich das Hauptproblem der Anleger die jetzt ihrem Geld hinterher trauern. Sie wollten/konnten sich nicht selber darum kümmern und haben sich blind auf die Meinung anderer verlassen. So, das führt aber eigentlich schon alles zu weit.
Ja, du kannst dein Geld dort anlegen.
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Na Merlin behauptet ja das Gegenteil. Ich kenne es auch so, dass dem Partner nichts gezahlt wird. Müsste es aber auch nochmal genau nachlesen in den Bedingungen. Kann auch sein, dass es mittlerweile Versicherungen gibt die dies nicht mehr ausschließen.
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Genau, so ist es. Diese ist zu 99,9% überflüssig, da die Ansprüche durch die KFZ bzw. Privat-Haftpflicht abgedeckt sind. Gibt aber wohl Fälle in denen keine der beiden zahlt, dann springt die Insassenunfall ein. Ob es einem das Wert ist, muss jeder selber entscheiden.
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Was für eine Versicherung? Die Insassenunfallversicherung? Die musst du separat abschließen. Machst du i.d.R. als Zusatzversicherung bei deiner Kfz.-Haftpflichtversicherung.
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Ich bin der Meinung, dass bei den meisten HV eine Klausel drin ist, dass Schäden an Personen im gleichen Hausstand nicht abgedeckt sind. Aber wie schon gesagt, das kann nur die Versicherung bzw. die Versicherungsbedingungen beantworten
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Kann man so nicht mit einem einfachem Ja oder Nein beantworten.
Bei einer eheähnlichen Gemeinschaft oder grober Fahrlässigkeit nicht. Sonst denke ich schon. Kann dir aber am ehesten die Versicherung selber sagen, ob sie den Schaden bezahlen. -
Ich habe es auch noch nie gesehen oder selber verlangt, aber wenn er auf Nummer sicher gehen will dann kann er es verwenden.
Also ich bin der Meinung, dass eh entweder die Kfz-Haftpflicht oder die Privathaftpflicht für die Forderungen aufkommt.