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Habe heute meine erste Rechnung bekommen. Dort steht, dass man als Verwendungszweck seine 16-stellige Kartennummer angeben soll. Andererseits heißt es, dass mit der SEPA-Umstellung jeder Kunde seine persönliche IBAN hat.
Mich würde einmal interessieren, weshalb man im Verwendungszweck unbedingt seine Kartennummer angeben soll. Wenn es sich um eine persönliche IBAN handelt, müsste es doch unerheblich sein, was im Verwendungszweck steht. Was meint Ihr dazu?
Wünsche allen noch ein schönes Wochenende.
Damit die Systeme gleich Alarm schlagen wenn eine Fremdüberweisung eingeht.
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..., damit es im Fall der Fälle nicht unter die Insolvenzmasse des Vermieters fällt.
Und genau das gewährleistet das entsprechende Konto der DKB doch.
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Ausreizen ist nicht notwendig.
Beschleunigt das ganze aber.
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Habe seit ein paar Tagen daß keine Mobile Daten mehr gehen. Habe Vertrag über Mobilcom im D2 Netz. Woran kann es denn liegen? SIM Karte defekt?
Rechnung nicht bezahlt
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Ein "Stift" alleine reicht nicht, du benötigst auch ein Tablet mit Digitizer.
Welches Gerät hast du denn?
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Die Infos hier können nicht stimmen
Mein Limit wurde mit der Oktoberrechnung von 7.500 auf 10.000 erhöht.
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Warum sollte man eine deaktivierte Karte aufladen wollen? :confused:
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Nein, denn zum einen wird dadurch die Verjährung gestoppt. Zum anderen wird "das rausgeschmissene Geld" auf die Kosten des Zivilverfahrens angerechnet. Es stimmt natürlich, dass wenn man es eilig hat, man nicht den Weg über ein gerichtliches Mahnverfahren gehen muss. Es ist aber in jedem Fall empfehlenswert viel Geduld mitzubringen, denn so ein Gerichtsverfahren kann sich ganz schön in die Länge ziehen.
Wenn die Auszahlung 2018 erfolgen sollte, verjährt da so schnell erstmal gar nichts.
Und durch die Klage wird die Verjährung in gleicher Weise gehemmt. Die Hemmungswirkung des Mahnbescheids hilft auch nur wenn dann unmittelbar ins streitige Verfahren gewechselt wird.
Ich bleibe dabei. Der Mahnbescheid ist mehr als unnötig, wenn klar ist, dass dagegen Widerspruch eingelegt wird.
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Mein Gedanke dagegen ist "salonfähigER", zumal man niemanden schadet und lediglich den Anreiz neu positioniert.
Das ganze müsste dann aber auch mit Fahrverboten kombiniert werden. Denn selbst wenn der ÖPNV kostenlos ware würden wohl die wenigsten Pendler von außerhalb ihr Auto vor der Stadt parken, um dann in den Nahverkehr umzusteigen.
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Erst einmal willst du, dass deine ausstehende Gutschrift nicht verjährt. Dazu reicht es z.B. einen gerichtlichen Mahnbescheid einzureichen. Dieser wird allerdings dann von Mobilblitz abgelehnt. ...
Wenn klar ist, dass der Gegner dem Mahnbescheid widersprechen wird, ist das rausgeschmissenes Geld und verzögert das ganze Verfahren nur unnötig.