Beiträge von skyrimimi

    Gibt es irgendwo eine Übersicht welches Paket wie freigeschaltet werden kann?


    Am besten du kaufst das kleinste Paket. Damit lassen sich dann auch alle größeren Pakete direkt aktivieren und zwar zu den gleichen Konditionen zu denen auch die größeren Pakete direkt aktiviert worden wären (d.h. auch in Bezug auf das höhere Startguthaben). Umgekeht lässt sich mit dem Starterpaket eines größeren Tarifs allerdings kein kleineres Paket aktivieren.

    Tarifwechsel wäre es ja nicht. Ich kündige den Tarif zu Ablauf der 28 Tage. Danach brauche ich den Tarif für längere Zeit nicht. Dann buche ich den Tarif wieder. Wird er direkt freigeschaltet, oder muss ich 3 Tage warten?


    Entweder du kündigst den gesamten (Prepaid)Vertrag, dann brauchst du immer wieder eine neue SIM und musst diese aktivieren, oder du wechselst den Tarif in eine Variante ohne Grundgebühr und bei Bedarf wieder zurück. Im letzteren Fall hast du immer einen Tarifwechsel mit der genannten Frist. Eine Kündigung des Tarifs in der Art wie du es beschreibst, gibt es nicht.


    Das Zauberwort heißt "nach der Übergabe an den Versanddienstleister"
    Der Händler haftet daher nicht für Ware die bei Übergabe an den Versanddienstleister nicht im Paket drin war.


    Genau. Was anderes habe ich ja auch nie geschrieben und wäre auch falsch.





    scaleon: Auch bei Retouren hab ich bisher immer einen Einlieferungsbeleg bekommen, ich nehme auch mal an diesen meint skyrimimi mit Retourenschein, und die Sendung ist dann üblicherweise auch im Trackingsystem des Versanddienstleisters.


    Das mit dem Retourenschein kam von scaleon.


    Ein letztes Mal: Wenn der Verbraucher nach einem Widerruf die entsprechende Ware ordnungsgemäß verpackt an den Transportdienstleister übergeben hat, haftet der Unternehmer dafür was auf dem Rückversand passiert. Das ergibt sich auch ganz klar aus dem Gesetz.


    Sollte dann nach Übergabe an den Versanddienstleister etwas "schieflaufen" und es später zum Streit kommen, stellt sich die Frage wer was beweisen muss. Gelingt dem Verbraucher der Beweis die Ware ordnungsgemäß versandt zu haben, bleibt der Verkäufer auf dem Schaden sitzen, wenn er sich nicht beispielsweise beim Versanddienstleister Ersatz beschaffen kann.


    Ich bin schon gespannt was du jetzt wieder in meinen Text hineininterpretierst, was letztlich dort aber überhaupt nicht steht. :top:


    Es macht einfach keinen Sinn. Entweder liest du nicht was ich schreibe oder du hast Null Leseverständnis. Mit keinem Wort habe ich geschrieben, dass mit Ausdruck eines Retourenscheins die Haftung irgendwo übergeht. Und noch dazu verwechselst du ständig die materielle Rechtslage mit der Frage der Darlegungs- und Beweislast im Streitfall.