Ich verstehe nicht, was du MIR und DIR beweisen willst? Es bleibt dabei: Bis zur Übergabe bei der Post haftet der Kunde und im Zweifel musst du das alles nachweisen müssen. Ein reiner "Retourschein" entlastet dich nicht aus der Haftung. DARUM und nur darum geht es!
Du schilderst hier den Fall eines ehrlichen(!) Kunden. Nun spiel den Fall mit einem unehrlichen Kunden durch und dann wirst du merken was der feine Unterschied ist.
Du liest irgendwie immer Dinge, die ich nicht schreibe.
Wo habe ich denn geschrieben, dass ein Retourenschein irgendwen irgendwo entlastet? :confused: