Beiträge von skyrimimi
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Und offenkundig wieder ein Richter, der es sich einfach macht, in dem er die Beteiligten fast schon nötigt einen Vergleich einzugehen, damit er ja kein Urteil fällen muss...
Das ist die Aufgabe eine Richters und dazu ist er sogar gesetzlich angehalten (vgl. § 278 Abs. 1 ZPO).
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Beim Videoident der Telekom sollte es gehen.
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Es geht aber darum Uniformierte "Staatsgewalt" zu demonstrieren und nicht zivile (Staats) Anwälte. Und wenn du jetzt mit der Robe kommst -das ist auch Quatsch, so läuft kein Staatsanwalt in der Öffentlichkeit rum. Und ich weiß nicht was du mir oder dir mit solchen Beispielen beweisen willst? Der Inbegriff von "Stärke", "Schutz" und "Staatsgewalt" ist nun mal Bundeswehr und Polizei.
Und dafür muss man kostenlos mit der Bahn fahren? Dann könnten wir auch einfach jeden Mittag ein paar Soldaten durch die Fußgängerzone marschieren lassen, um uniformierte "Staatsgewalt" zu demonstrieren.
Was glaubst du denn, was so ein Soldat während einer Bahnfahrt "beschützen" wird? Er wohl auch regelmäßig unbewaffnet reisen, so dass er auch nicht mehr ausrichten kann als jeder andere Fahrgast.
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Das ist Quatsch. Bundeswehr & Polizei hat schon laut GG eine Schutz-Funktion -also die Exekutive. Staatsanwälte und Strafrichter setzen nur die Legislative um -sind selbst also nur die Judikative.
Die Staatsanwaltschaft ist sehr wohl ein Organ der Exekutive.Dann eben freie Fahrt für Staatsanwälte

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Also ich wäre dafür, dass Soldaten kostenlos fahren dürfen und finde das eine gute Idee. Uniformierte sorgen immer für ein besseres Sicherheitsgefühl und zum anderen finde ich dass allein ihre Präsenz Kriminelle abschreckt.
Staatsanwälte und Strafrichter in Robe sollten auch gratis fahren. Das schreckt die Kriminellen auch ab

Achja und auch jeder "Security"-Mitarbeiter. Der könnte bei Problemen am Bahnsteig auch helfen.
Sanitäter, Ärzte und Feuerwehrleute bitte auch. Sehr hilfreich in Notfällen.
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Also ich sehe die 2-Wege-Authentefizierung weiterhin nicht erfüllt. Würdest du aber recht haben -bräuchte man ja die ganzen mTAN-, PhotoTAN-, ChipTAN-Verfahren usw nicht.
Ohne die Verfahren könntest du keine Überweisung über das Online-Banking am PC vornehmen.
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...und insofern denke ich, dass die ab 14.09. angeordnete 2-Wege-Authentifizierung bei der IngDiba de facto nicht existiert. Ich verstehe die neue Regelung so, dass man ab 14.09. stets über 2 Wege mit Wissen & Besitz authentifizieren muss.
Dann versteht du die Regelung falsch.
Wie gesagt, bei der ING wird sich nicht ändern, wenn man das Smartphone nutzt.
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Dann müsste PC und PIN (wie bisher) eigentlich auch reichen.
Nein, weil der PC ein beliebiger PC sein kann. Das Smartphone hingegen ist mit der App gekoppelt und als solches bei der ING registriert.
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Ich frage mich aber bei deiner IngDiba -wie nun die 2-Wege-Authentifizierung nach dem 14.09.2019 denn aussehen soll, wenn die alles jetzt schon in einer einzigen App gepackt haben....?:D
Es wird sich nichts ändern, da man auch jetzt schon zwei Wege hat. Besitz= Handy und Wissen=PIN.