Dann würde ich mir den Stress mit Gerichtsvollzieher sparen.
Hattest du den Widerruf zunächst auf anderem Weg versucht, oder direkt per Einschreiben?
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Dann würde ich mir den Stress mit Gerichtsvollzieher sparen.
Hattest du den Widerruf zunächst auf anderem Weg versucht, oder direkt per Einschreiben?
ZitatOriginal geschrieben von Applied
... da mein bereits letzten Montag verschicktes Einschreiben noch nicht abgeholt wurde.
...
Reicht das dann zeitlich überhaupt noch innerhalb der Frist?
ZitatOriginal geschrieben von 200prokdzufriedh
@skyrimini
Der Hinweis auf den RBStV mag ja durchaus zutreffend sein. Bleibt allerdings die – m.W. noch nicht letztinstanzlich geklärte – Frage, ob überhaupt BUNDesweit geltende Normen durch einen von den LÄNDERN geschlossenen StV wirksam gesetzt werden können?
Es mag zwar Staatsvertrag draufstehen, es handelt sich aber trotzdem um ein von den Ländern erlassenes Gesetz.
ZitatOriginal geschrieben von HP-owner
...
Jedoch WO bitte steht im betreffenden Gesetzestext, dass ich NICHT monatlich zahlen darf ?
...!
§ 7 III S. 2 RBStV
Das hättest du aber auch selbst herausfinden können
ZitatOriginal geschrieben von artoni
... Auch, weil es in den letzten 50-60 Jahren in allen Bereichen einen SB-Trend zu sehen gibt.
Meiner Meinung nach entspricht das aber nicht dem Wunsch der Kunden, sondern wird diesen aufgezwungen. Wenn es um Bequemlichkeit und Komfort für den Kunden geht ist dies der falsche Weg. Sinn des ganzen ist nur die Gewinnmaximierung der Unternehmen.
ZitatOriginal geschrieben von artoni
Auch SB-Kassen haben sich im Ausland besser etabliert als in Deutschland.
Ich halte irgendwie nicht viel von den SB-Kassen. Spart man dabei wirklich Zeit? Es dauert doch eher länger. Beim SB-Kassiervorgang selbst kommt es einem wahrscheinlich nicht so lange vor, da man eben beschäftigt ist. Objektiv gesehen dauert es aber wohl deutlich länger...
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Er zahlt doch auch brav seinen Beitrag so wie ich das verstanden habe.
...
Aber das Gesetz sieht nun mal eine Zahlung in der Mitte eines Dreimonatszeitraum für drei Monate vor. Kann man von halten was man will, aber wenn man sich eben nicht an die Vorgaben hält braucht man sich auch nicht über diesbezügliche Mitteilungen zu beschweren.
ZitatOriginal geschrieben von HP-owner
...
Seitdem ich zwangsverpflichtet wurde, steht auf meinen Überweisungsträgern DREIFACH "Zahlung nur unter Vorbehalt". ...
Na hoffentlich hast du auch gegen den Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt, sonst kannst du dir das ganze "unter Vorbehalt" auch sparen...