Ach so, dann habe ich das falsch verstanden, es geht nur um E-Mails, nicht um VoIP.
Zu den E-Mails: Als T-Online Kunde kann man auch nach Wechsel des Telfon/DSL Anbieters weiterhin über Hotspots oder Modemeinwahl E-Mails versenden und empfangen, dass du T-Online E-Mails mit zugehöriger Telekom/T-Online IP von ihm bekommen hast heißt also nicht zwangsläufig dass er noch Telefon/DSL-Kunde bei der Telekom ist.
Wenn du bzw. dein Anwalt berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des Fangschaltungsprotokolls hast sollte dein Anwalt bei Arcor wegen Klärung des Vertragsverhältnisses und dem Zustandekommen der Fangschaltung anfragen und und wenn möglich den bzw. die betreffeneden Mitarbeiter von Arcor der die Protokolle erstellt bzw. ausgewertet hat als Zeugen vorladen lassen, ich denke aber die Richtigkeit der Protokolle kann am Ende wenn überhaupt nur ein Sachverständiger bewerten.
Ich denke der sicherere Weg für dich ist zu versuchen Zeitpunkte zu finden zu denen du nachweisbar kein Telefongespräch von deinem Telefonanschluss aus geführt haben kannst.
Und was steht eigentlich in deinen Telefonrechnungen zu den Zeiten wo die fraglichen Anrufen stattgefunden haben?
Beiträge von NoIdea
-
-
Zitat
Original geschrieben von Moni-Maus
Dann eine erweiterte Frage.Man kann ja auch zu Arcor wechseln wenn diese in der Gegend noch gar keine Leitungen hat, dabei wird dann der Anschluss der Telekom behalten.
Wie sieht es dann mit der IP aus?
Auch dann. Die eigentliche Anmeldung geht auch dann über Arcor.ZitatEs gibt einen Fangschaltungsbericht von Arcor gegen mich. Diese Anrufe habe ich (auch sonst niemand) aber definitiv NICHT gemacht.
Ich habe E-Mails von dem "angeblichen" Auftraggeber der Fangschaltung bis zu einem halben Jahr nach der Fangschaltung in denen er noch eine IP von der Telekom hatte. Erst nach diesem halben Jahr danach hatte er IPs von Arcor.
Meines Wissens gibt es einen direkten Anschluss von Arcor dort auch erst seit diesem halben Jahr nach der Fangschaltung.
:confused: Um wessen IPs geht es? Seine oder Deine?
Und wieso eigentlich IP? Ich verstehe dich zumindest so dass es Anrufe geht. Selbst bei VoIP kriegt der Angerufene ja zunächst auch nur die Rufnummer des Anrufers mitgeteilt, wenn es um Stalking o.ä. geht und das deine Nummer war bist du in einer ungünstigen Lage, ganz unabhängig von der IP.
Ich weiß nicht wie die Authentifizierung bei Arcor genau funktioniert, aber prinzipiell kann man VoIP über jeden beliebigen DSL Anschluss nutzen und damit nützt dir selbst der Beweis dass dein DSL Anschluss nicht dafür genutzt wurde wenig, höchstens wenn die Anrufe von einem Ort aus getätigt wurden an dem du zur fraglichen Zeit nachweislich nicht warst. -
Zitat
Original geschrieben von amori12
...
Auch in Deutschland gibt es ein Verwertungsverbot, das strenger als 'fruit of the poisonous tree' der USA sein dürfte.Die Frage hier dürfte sein, wie und wo man die Informationen erhalten hat. Aber ob man das je erfährt...
Strenger? "Das Beweisverwertungsverbot untersagt, dass ein Strafurteil auf fehlerhafte Beweise gestützt wird. Eine rechtswidrige Beweisgewinnung begründet aber nicht per se ein Verwertungsverbot, nur der Verstoß gegen ein Beweisthemaverbot begründet stets ein Verwertungsverbot. Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass ein Verwertungsverbot gesetzlich explizit angeordnet sein muss oder sich aus einer Abwägung zwischen öffentlichem Verfolgungsinteresse und Rechtsgütern des Angeklagten ergeben muss"
->Solange kein Beweisthemaverbot vorliegt (eine etwas andere Baustelle) gibts also praktisch keinen Grund für ein Verwertungsverbot.
Dazu unterliegen Beweise die bei einer aufgrund von illegal beschafften Beweisen basierenden Durchsuchungen gefunden werden eben keinem Verwertungsverbot da sie ja nicht rechtswidrig beschafft wurden.Vergleich zu den USA:
"Im Rechtssystem der USA gibt es zudem die sog. fruit-of-the-poisonous-tree-Doktrin, wonach aufgrund eines Verfahrensverstoßes indirekt erlangte Beweisergebnisse auch stets einem Verwertungsverbot unterliegen, weil sonst der Zweck der Beweisverwertungsverbote unterlaufen werden könnte"
->Verbietet alle Beweise die sich als Folge der rechtswidrigen Beweisbeschaffung ergeben, man braucht in den USA nur einen guten Anwalt um auch Recht zu bekommen. -
Zitat
Original geschrieben von Info9
...
Hallo? Rechtsstaat? Gesetze?Mich würde es nciht wundern, wenn zufällig jemand auf die Idee kommt und einen Eilantrag stellt und es bis zur entgültigen Feststellung der Rechtmässigkeit den Behörden untersagt wird die Informationen auf der CD zu verwerten...
Du vergisst, wir sind hier in Deutschland, nicht in den USA.
In den USA sind auch Beweise die durch eine auf illegalen Beweisen basierende Durchsuchung gefunden werden unzulässig (wenn man einen guten Anwalt hat), in Deutschland hingegen können alle Beweismittlel (ggf. auch für vom Durchsuchungsgrung völlig unabhängige Delikte) der Durchsuchungen uneingeschränkt verwendet werden.
Allerdings denke ich auch dass die Daten wesentlich weniger umfangreich sind als behauptet, sonst hätte man die Sache nicht schon lange vor dem Abschluss der (angekündigten) Durchsuchungen so medienwirksam inszeniert, deshalb vermute ich dass man ein paar wenige Datensätze bekommen hat und nun versucht zusätzlich ein paar Selbstanzeigen zu bekommen. -
Was wurde umgestellt? Die Übertragungsgeschwindigkeit, Wechsel des DSL Anbieters, Fastpath? Bei Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit oder Aktivierung von Fastpath kann es bei grenzwertiger Leitungsqualität oder -Entfernung zur Vermittlungsstelle zu Problemen kommen, das sollten die Techniker aber feststellen können und entsprechend entweder Übertragungsgeschwindigkeit verringern oder die Fehlerkorrektur anpassen.
Was es mit den von dir erwähnten 20m auf sich hat weiß ich nicht, eigentlich sollten die Techniker die die Messungen machen die entsprechenden Schlüsse aus ihren Messergebnissen ziehen und dann Abhilfe schaffen und nicht den Kunden um Rat bitten :confused: -
Zitat
Original geschrieben von werksstudent
war früher so... jetzt haben sich die zeiten geändert. 1&1 ist der traffic egal!
Sie schmeißen Vielsauger zwar nicht mehr raus, aber unter der Voraussetzung dass der Vertrag gekündigt ist könnte es vielleicht helfen dass denen die Option weiterkassieren zu können ohne eine Leistung erbringen zu müssen interessant genug erscheint.
Bei einer normalen DSL Flatrate kommen ja anders als bei einem Mobilfunkvertrag keine nutzungsabhängigen Einnahmen dazu, von daher verstehe ich eh nicht warum die das Angebot nicht annehmen. -
Zitat
Original geschrieben von lk2
Auch dann nicht, wenn man 1&1 die Grundgebühr für die restlichen 9 Monate bezahlt?
Technisch könnte 1&1 kann den Anschluss natürlich jederzeit der Telekom übergeben, aber wenn sie nicht wollen gehts nicht.
Da du ja geschrieben hast dass sich 1&1 stur stellt sieht es schlecht aus, die Telekom kann da nichts machen.
Wenn keine Einigung mit 1&1 über eine vorzeitige Portfreigabe zu erzielen ist besteht keine Chance da früher raus zu kommen. -
1&1 muss den Port freigeben bevor die Telekom den übernehmen darf.
Das werden die bei 1&1 vermutlich nicht vorzeitig machen.
Man könnte versuchen mit einem monatlichen Traffic im gut 3 stelligen Gigabyte Bereich 1&1 weichzuklopfen, aber ohne den Willen von 1&1 darf die Telekom nichts machen.
Man könnte nur unabhängig von dem bestehenden Anschluss einen Neuanschluss bei der Telekom beantragen, dann kriegt man allerdings auch eine neue Telefonnummer (bzw. bei ISDN mehrere) und muss zusätzliche Anschlusskosten und ggf. Installationskosten bezahlen. -
Zitat
Original geschrieben von Fockx
..."Es ist praktisch unmöglich, sich innerhalb der Branche europaweit bis Ende Juni auf neue Preise zu verständigen und diese umzusetzen. Reding weiß das", sagte ein Manager eines kleineren Netzbetreibers...
Wieso verständigen? Und ich dachte doch immer es gibt keine Preisabsprachen im Mobilfunkmarkt
Außerdem ist eine Regulierung der Datenpreise seit fast einem Jahr akut im Gespräch, von daher sollten die Mobilfunkbetreiber nicht so überrascht tun.
Aber statt einen ggf. "zu günstigen" Preis zu machen lässt man sich lieber regulieren, zockt dann wie bei den Roamingpreisen für Telefonie an anderer Stelle ab und schiebt die Schuld auf die EU :flop: -
Zitat
Original geschrieben von Handydoctor
Nur so aus Interesse? Kann man mit den genannten Programmen auch Audiodateien auf den PC laden?
Wenn die Audiodatei in Flash eingebettet ist, ja.
Das mit Abstand beste kostenlose Programm was ich bisher gefunden habe: atube catcher
Konvertiert in guter Qualität direkt in diverse Video oder Audioformate und bietet umfangreiche Einstellmöglichkeiten