Und so ist die Sache ausgegangen:
Nachdem ich rd. 8 Emails geschrieben habe samt Nennung Paragraph § 46 TKG Abs. 8 (thx @ Nokia 6233), in Sozialen Netzwerken gepostet habe, bin ich schließlich zum Anwalt - das war wohl so eine Prinzipiensache, weil ich Unitymedia ohnehin nicht wirklich mag 
Der Anwalt riet aufgrund §TKG: Ich solle nicht zahlen. Nachdem ich Unitymedia die Meinung meines Rechtsanwaltes kundgetan habe, habe ich abschließend folgende Antwort erhalten:
"Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Auffassung der Angelegenheitnicht teilen.Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, lediglich zur friedlichen Beilegung der Sache, haben wirIhrem Kundenkonto dennoch die Umzugsgebühr in Höhe von 39,90 € gutgeschrieben und werden diese mit derFebruar-Rechnung verrechnen. EEin eventuell daraus resultierendes Restguthaben werden wir danach auf dieuns bekannte Bankverbindung erstatten."
Übersetzung ins Hochdeutsche:
"Scheiße, wir wissen, dass die Umzugsgebühr nicht gesetzeskonform ist, aber wir habens zumindest versucht
"
Wer also auch bei Unitymedia oder einem anderen Anbieter ist, bei dem bei Neuvertrag keine Anschlussgebühr oder ähnliche Entgelte zu zahlen sind, sollte diese auch bei Umzug nicht zahlen.
Jens