Das neue "Anti-Terrorgesetz" soll nun morgen durch den Bundestag gehen.
Es sieht die neuen Auflagen für den Kauf/Verkauf von Prepaid-SIMs vor.
http://www.teltarif.de/antiter…sim-karte/news/64407.html
Folgende interessante Punkte:
- Regel: Nutzer müssen sich beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte immer durch ein geeignetes Identitätsdokument ausweisen.
- Ausnahme: Findet der Kauf der SIM-Karte nicht in einem lokalen Ladengeschäft statt, sind dennoch "Vorkehrungen" erforderlich, damit der Anschlussinhaber eindeutig identifiziert werden kann.
> also Tanke, Kiosk und auch online sind weiter möglich - die "Vorkehrungen" sind aber schwamming:
- "Vorkehrungen": Dazu schlägt der Gesetzentwurf beim Online-Kauf eine Überprüfung per Web-Ident- oder Post-Ident-Verfahren vor. Die Prüfung soll dabei bereits vor der "Freischaltung der vertraglich vereinbarten Mobilfunkdienstleistungen" stattfinden. Allerdings ist auch eine Identifikation durch die erworbene SIM-Karte denkbar.
> Der letzte Satz macht nun überhaupt keinen Sinn: Eine SIM-Karte durch die SIM identifizieren? Post-Ident wäre sehr teuer und aufwändig. Die Post AG würde es freuen. Kaum zu glauben, dass Anbieter für "Freikarten" 5-10€ Registrierungsgebühr zahlen werden. Web-Ident bedeutet ja nur, dass die Daten eingesammelt werden und dann z.B. ein Scan des Ausweises zusätzlich mitgeschickt und gespeichert wird. Denke, darauf läuft es hinaus.
- Speicherung: Die beim Kauf erhobenen Daten sollen gespeichert werden. Konkret sind die Bezeichnung, Nummer und die ausstellende Behörde des Identitätsdokumentes des Anschlussinhabers zu sichern, damit Behörden ein "Anknüpfungspunkt für weitere Ermittlungen zur Feststellung des Anschlussinhabers" bereitsteht.
> Also ist die "Adresse" nicht mehr dabei?
- Ort der Speicherung: Verifizierung und die Speicherung der Daten soll allerdings nicht von dem Vertriebspartner oder Händler vorgenommen werden, stattdessen wird die Aufgabe in die Hände der Provider gelegt. Die Dienstanbieter müssten dafür ein zentrales System zur Verifikation der Daten bereitstellen.
> Hier können wohl Datenschützer eingreifen, da dann die Daten bei privaten Diensteanbietern liegen. Wie lange wird eigentlich gespeichert? Wie ist die Löschung geregelt usw. usf....?
Also vieles scheint mir noch sehr fraglich und unausgegoren. Auch die
- Umsetzungsfrist: Es ist unklar, wann die neue Regelung für die Datenerhebung und Speicherung von Prepaid-SIMs in Kraft treten würde. So sieht der Gesetzentwurf nur vor, dass den Dienstanbieter dann von der "Bundesnetzagentur ein angemessener zeitlicher Rahmen für die Entwicklung der Vorgaben eingeräumt" werden solle.
=== Ergo: Das Entwurft ist zu schwamming formuliert, hat zu viele Ausnahmen, Optionen usw. um wirklich zu greifen, wenn das überhaupt möglich ist. Die Schlupflöcher werden wohl schnell gefunden werden. Eigentlich könnte man das Geld sinnvoller einsetzen.