Beiträge von flatty

    Wichtig ist, das hat sich bei der letzten Aktion gezeigt, sind folgende Punkte:


    - am 23.12. irgendwann nicht all zu früh vor 12 Uhr bestellen
    - Screenshots von den Produkten und vom Warenkorb anfertigen
    - von Freunden/Bekannten Status der Waren ("Sofort Lieferbar" und "Wetten")im Netz am 23.12. 11:45 Uhr bestätigen lassen (per mail etc)
    - Online Bestellen
    - Mit Kreditkarte zahlen


    Alle Abweichungen geben Neckermann nur die Möglichkeit, zu Euren Ungunsten die spätere Gutschrift zu verweigern, wie es das ja auch im vergangenen Jahr nicht selten gab.


    Punkt 3 ist besonders wichtig, hat doch Neckermann im letzten Jahr die Gutschrift z.B. bei Produkten verweigert, die zwar "WETTEN" und "sofort lieferbar" aufführten, aber nicht "24 Stunden Service". Es genügt aber, wenn diese beiden Angaben vorhanden sind, z.B.
    http://awesomescreenshot.com/0a04vv0e4



    Grüße und viel Erfolg

    Zitat

    Original geschrieben von robert_69
    Insgesamt ein sehr chaotischer Laden...


    Diese These stelle ich mal für alle Unternehmen in den Raum, die mehr als 20 Mio EUR Jahresumsatz machen. Je größer, desto unübersichtlicher. Niemand ist zuständig, schlecht geplante Abwicklung von Sonderaktionen. Ob es Neckermann, Otto Quelle oder Telekom, Vodafone O2 sind: Alles eins ;-)


    Ich werde mein Glück bei der WETTEN Aktion mal probieren, die Rückmeldung, ob etwas witterungsbedingt verzögert geliefert wurde, sollte ja recht fix kommen, daher: Kein Risiko!


    Grüße

    Hallo,


    die 4 EUR enthalten bereits die Daten, alle SMS und alle Gespräche nach Deutschland.


    Zugegeben, AT&T hat das bessere Netz, der Preis ist aber so einfach super. Vor 2-3 Jahren gabs ja noch die tollen Flexifare Dinger bei T-Mobile: 1 monat all in für umgerechnet 18 EUR, ein Traum!


    Wenn man die 12,50 EUR abzieht, die ja nicht wirklich für's Telefonieren verbraucht werden, kommt man auch nur auf gut 3 EUR.


    Grüße
    Flatty

    Hallo,


    gerne!


    Die Simple mobile Sim muss einmalig gekauft werden (mit Versand nach .de bei Ebay.com für unter 8 EUR). Nach Erhalt wird Sie mit der ersten Aufladung aktiviert, diese Aufladung wird dann gleich einem bestimmten Pack zugeordnet. (z.B. 60 Dollar für "all in"). Das läuft ab Aufladung dann 1 Monat lang. Danach ist die karte noch wenige Tage aufladbar, meiner Erfahrung nach schaltet sie sich nach 1-2 Wochen aber ab und ist nicht reaktivierbar, das ist ein wenig der Haken an der Sache. Man muss also wieder eine neue Sim kaufen, wenn man sie nicht durch Packs am Leben hält, was sich aber ohne Nutzung nicht lohnt.



    Die Gespräche nach .de mache ich z.B. mit SMSLISTO, dort einmalig einen Account einrichten, mit 10 EUR (+ MwSt + Zahlungsgebühr, sind meist so zusammen 12,50 EUR) aufladen. Die 10 EUR kann man für günstige Gespräche per VoIP oder auch Callthrough nutzen, das auch aus .de (nutzt ein Bekannter im Büro für Gespräche zu mobil, sehr nett!).


    Der Clou an diesen "Betamax clonen" (Betamax ist der Betreiber von Smslisto und weiteren Brands) ist der Umstand, dass man in viele Länder sog. "Freedays" erhält, die Gespräche sind also (meist bis zu 5 Stunden pro Woche) kostenfrei.


    Ich wähle in den USA kostenfrei eine Einwahlnummer (NYC, LAX oder MIA) an, erhalte (wg. vorheriger Freischaltung) sofort ein Freizeichen und telefoniere für lau nach .de
    So spare ich mir sogar noch die 0,0x ct/Min, die's sonst mit den gängigen calling cards kostet.


    Gesprächsqualität ist 2-, aber das kann man bei dem Preis wohl in Kauf nehmen. Habe so schon diverse Aufenthalte drastisch vergünstigt, in 2 Wochen Aufenthalt komme ich so auf Kommunikationskosten von (alles zusammengerechnet) gut 4 EUR pro Tag für:


    - Internet
    - Telefon (auch nach .de)
    - SMS


    ohne über weitere Kosten nachzudenken.


    Das verbrauchen manche Leute mit Ihre Roaminggurke schon für eine MMS mit 300kb oder einem 2,5 minütigen Telefonat nach .de.


    Grüße

    Ich denke schon, dass das gewollt ist, um Leute für den AvD zu begeistern (wäre sonst nie auf die Idee gekommen), dann ist es doch umso besser, das man nicht einmal die Mitgliedschaft kündigen muss.


    Doof nur, dass ich selbst bisher noch keine Gewinnmail habe :-(


    EDIT: These: Wenn man die Adressdaten kjomplett angibt, gewinnt man nicht! Habe soeben auch innerhalb 1 Minute die Anmeldemail erhalten.



    Und praktisch für alle Werbe-Hasser:
    http://www.marc-neumann.com/mail/spambremse.htm


    Grüße

    Hallo,


    sehe ich - selbstverständlich - nicht so.


    Ich bin überzeugt davon, dass die Änderung der Meilenwerte wettbewerbswidrig ist, zudem auch die M&M Nutzer einen Anspruch auf Einlösung zu alten Meilenwerten im Rahmen der regelmäßigen Verjährungsfrist haben, dies ein Gericht das auch so anerkennen würde.


    Wie oben bereits beschrieben, wird es wohl aber nicht zu einer gerichtlichen Klärung kommen.


    Grüße
    Flatty

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wo wir wieder bei äpfel und birnen wären, ... welche auch in der "rechtswissenschaft" nicht verglichen werden können.


    Doch, genau dann, wenn es um "Obst" geht. Hier sogar Kernobst. Um mal bildlich zu sprechen.


    Vergleichbar ist: Meilen verfallen nicht, Konditionen ändern sich für die Einlösung der Meilen.
    Nicht vergleichbar ist: Hier wird ein Vertragspartner neuen Namens eingesetzt.



    Der nicht-vergleichbare Teil des BGH-Falls ist aber völlig unbedeutend, es geht um die Auswirkungen für den Vertragspartner, der sich nun einer Änderung ausgesetzt sieht: Dieser konnte vorher für 90.000 Meilen in die USA, jetzt sind seine Meilen plötzlich um
    ca. 15% entwertet. Genau diese Entwertung fand auch im LTU-Fall statt.


    Zugegeben: Kern des Ganzen bei der LTU-Geschichte war der Meilenverfall. Airberlin trug jedoch zusätzlich vor, man könnte die Meilen ja aber weiter nutzen, das sei für den Kunden doch problemlos. Der BGH äußerte sich natürlich hauptsächlich zum Meilenverfall, dann aber auch(!) zur Einlösbarkeit zu geänderten Bedingungen.Ggenau das ist Kern der Diskussion um neue M&M Meilenwerte. Ein Weiternutzen ohne Unnanehmlichkeiten für den Kunden ist nicht gewährleistet, wenn die Meilen einen anderen Wert haben. Genau dieser abweichende Meilenwert tritt auch durch die neuen Prämienbedingungen bei M&M ein.



    Deine bisherigen Argumente sind daher hier nicht anwendbar, diese waren m.E.n.:
    - "Aber beim BGH ging es doch um LTU, nicht M&M" (keine weitere Diskussion)
    - "Aber beim BGH sollten Meilen verfallen" (Nein, es ging AUCH um die Nutzung zu geänderten Bedingungen bei Air Berlin, was damals angeboten wurde)
    - "Aber Meilen sind eine freiwillige Leistung, es besteht keine Rechtsbindung" (Hat der BGH verneint)


    Sollte es weitere Argumente geben, die wir noch nicht diskutiert haben, die mir zugleich aber auch nicht aufgefallen sind, so könnte sich das Blatt noch wenden.


    Grüße

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt


    man kann nicht einfach aus einem urteil die paar sätze rausnehmen und sich das so zusammenstricken, dass es überall gültigkeit hat...


    Hallo,


    Das habe ich in den letzten Beiträgen auf Deinen Wunsch hin nicht mehr getan, wenn auch der Fall vergleichbar ist, insofern man auf die "Übernahmemöglichkeit zu schlechteren Bedingungen" abstellt, die der BGH dort ausdrücklich angesprochen hat.


    Du hast die These in den Raum gestellt, dass bei Meilenerwerb keine rechtliche Bindung zwischen M&M und dem Nutzer vorliegt. Das habe ich mit dem BGH-Urteil widerlegt. Es ist für das Recht egal, ob LTU oder M&M draufsteht.


    Das Ableiten von verallgemeinerungsfähigen Erkenntnissen aus Normen sowie deren Anwendung in Urteilen (wie hier geschehen) ist Basis der Rechtswissenschaft. Wir wollen hier nicht die Glaskugel schütteln, sondern das Recht diskutieren.


    Grüße