Beiträge von flatty

    Irrglaube (-) Das haben LTU/Airberlin auch vorgetragen, ist also nicht fernliegend, aber überzeugt nicht:
    Zur Untermauerung:



    "Der Einwand der Revisionserwiderung, es werde durch die Teilnahmebedingungen nicht in eine Rechtsposition des Kunden eingegriffen, die dieser bereits anderweit in umfassenderer Form erworben hätte, geht fehl. Die Bekl. hat ihren Kunden mit dem „…”-Programm, wie die Revision zutreffend geltend macht, einen Rabatt oder eine Rückvergütung versprochen, die jedoch nicht in bar auszahlbar, sondern nur auf den Flugpreis für künftige Flüge anrechenbar sein sollte. Die Bedingungen für die Geltendmachung dieses Rabatts werden durch die streitigen Klauseln eingeschränkt; solche Einschränkungen eines vertraglichen Leistungsversprechens unterliegen der Inhaltskontrolle"


    Aus dem aktuellen BGH Urteil ( NJW 2010, 2046)


    Grüße

    Zitat

    Original geschrieben von zardi77
    Wie kommst du denn zu dieser, in meinen Augen vollkommen abstrusen, Auffassung?


    Nur weil man sich in seiner eigenen Meinung nicht bestärkt fühlt, gleich persönlich werden?


    Ich stütze mich auf das Gesetz, da sollten keine Zweifel an der "Gültigkeit" bestehen.


    "Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt."


    § 305 I 1 BGB.


    Hinter jedes dieser TB-Merkmale kannst Du bei der Prüfung der Meilentabellen einen Haken setzen. Ich wiederhole mich: Nur weil nicht AGB drübersteht, können es dennoch AGB sein.


    Selbst wenn es keine AGB wären, erfordert eine Änderung der "Bedingungen" eine Einigung der Vertragsparteien.



    Die Diskussion ist aber bereits aus den o.g. tatsächlichen Gründen total Wumpe. Wer für jede Meile eine Ewigkeit braucht, der erreicht eh nie "relevante" Meilenzahlen, wer die Bonusprogramme kräftig nutzt, den jucken die paar Mehrmeilen nicht. Ich zähle mich zu Letzteren und freue mich eventuell nur über geringfügig bessere Awardverfügbarkeit (in homöopathischem Umfang). Wenn sich keine Verbraucherzentrale / Wettbewerbszentrale an diesem Thema versuchen sollte (was ich für abwegig halte, da es eben nur wenige Personen betrifft), wird die Frage wohl nicht gerichtlich geklärt.


    Grüße


    Grüße
    Flatty

    Statt des (H)2O kann man dann ja auch gleich 'ne Simple Mobile nehmen, hatte damit bereits 2x dieses Jahr sehr gute Erfahrungen machen können (Bis auf die Netzabdeckung, aber damit kann der Durchschnitts-USA-Besucher wohl leben)

    Hallo Stanglwirt,


    AGB sind nicht nur solche Worte, die mit dem Wort "AGB" überschrieben sind. Die Meilentabellen sind Vertragsbedingungen und daher "AGB". Selbst wenn es keine AGB wären, ist dies eine Anpassung der Vertragsbedingungen, die nur durch eine Einigung der Beteiligten zustandekommt.


    Da aber Hardcore-M&M-User sich wohl wegen der paar Tausend Mehrmeilen nicht in die Hose machen (und die Wenignutzer auch die 90.000 Meilen nie erreichen), wird soetwas wohl keiner gerichtlichen Kontrolle zugeführt.


    Der LTU Fall ist insofern vergleichbar, als eine Übernahme in das Airberlin Programm - zu schlechteren Bedingungen - möglich war, was als nicht zulässig angesehen wurde.


    Grüße

    http://www.focus.de/reisen/fli…er-rechte_aid_475116.html


    Die Vergleichbarkeit liegt darin, dass auch hier Punkte erhalten geblieben sind, diese aber zu schlechteren Konditionen eingelöst werden konnten.


    Das Supermarktbeispiel hinkt, die Punkte sind immer gleich viel EUR wert (je nachdem, welches Bonussystem du meinst), hier sinkt der EUR-Wert pro Meile jedoch.


    Wenn M&M AGB ändert, bedarf dies der Zustimmung der Nutzer. Wenn diese nicht zustimmen, muss zu alten Konditionen fortgeführt werden oder M&M kündigt. Die Meilen sind in dem Fall jedoch auszuzahlen.


    Grüße

    Tja, ich gebe in meinem Freundeskreis den Rat, es damit auf sich beruhen zu lassen. Die Mehrfachbestellungen sind zumindest so zweifelhaft, dass eine Rückforderung etwas... merkwürdig wäre. Außerdem sollte durch die erhaltenen Gutscheine + Rückzahlungen das Ganze zumindest kein Verlustgeschäft sein.


    Grüße