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Die Nummern zufällig zu generieren ist unfug. Das ist nur das, was man den Mitarbeitern sagt.
Also: Auffordern zur Auskunft.
ZitatAlles anzeigen
Ihr Anruf auf meiner Rufnummer xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl keine Einwilligung zur Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken erteilt wurde, habe ich einen Anruf Ihres Unternehmens (Rufnummer xxxx) erhalten. Ich darf Sie bitten, dies zukünftig zu unterlassen und eine entsprechende Erklärung abzugeben. Auf eine solche Unterlassungserklärung besteht nach Erstbegehung zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr ein Anspruch gem. §§ 1004, 823 I BGB.
Das Vertragsstrafeversprechen ist zur Verringerung einer Wiederholungsgefahr durchweg anerkannt, an der hier angenommen Höhe der zu zahlenden Vertragsstrafe besteht bezüglich der Angemessenheit kein Zweifel . Auch ist unerheblich, dass hier offenbar ein Drittunternehmen in Ihrem Auftrag gehandelt hat. Ich darf Sie auffordern, mir bis zum xxx eingehend eine ausreichend strafbewehrte und handschriftlich unterzeichnete Unterlassungserklärung zukommen zu lassen, wobei Sie sich gerne der beigefügten Vorlage bedienen können. Alternativ können Sie mir auch eine angeblich Ihnen vorliegende Einwilligung in die Nutzung meiner Daten nachweisen. Außerdem darf ich Sie gem. § 34 BDSG in gleicher Frist zur Auskunft auffordern, welche Daten Sie über mich gespeichert haben und woher diese stammen. Nach der Auskunft darf ich zur Löschung auffordern.
---------------
Unterlassungserklärung
Die
xxxx
vertreten durch
xxx
verpflichtet sich gegenüber
Herrn xxxx
bei Meidung einer für jeden Einzelfall einer Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe i.H.v. EUR 150,00 es zu unterlassen, ohne vorherige Einwilligung Werbung per E-Mail, Telefon (insbesondere die Rufnummer xxxx) oder Post zu übermitteln oder diese Kontaktwege für Marktforschungsvorhaben zu verwenden.
xxx, ____________________
_____________________
Unterschrift
Die Vertragsstrafe ist sicher lächerlich, aber es geht hier auch nur darum, ein Zeichen zu setzen, dass soetwas total nervig ist und sich nicht gehört. Danach gehe ruhig zum RA, die Sache ist sehr eindeutig.
Bei Fragen gerne auch per Mail (s.u.)
Flatty
ZitatOriginal geschrieben von marck
ok ...danke euch...dummerweise habe ich kein iphone sondern ein Nokia e52....und ich frage mich echt wo diese Penner meine Nummer herhaben....bin nirgends gemeldet , nur meine Family hat meine Nummer.....
Fordere sie doch zur Auskunft auf. Das sollte ja kein Problem sein, der Anspruch ergibt sich aus § 34 I BDSG. Kurz ein Schreiben aufsetzen, hinfaxen und abwarten.
Faxnummer scheint die (0521) 9257333 zu sein.
Habe hier schon 75 Minuten versucht. Erfolglos.
Auf 4 Karten kostenlose umleitungen ins FN, aber KEIN Bonus...
ZitatOriginal geschrieben von tellyman
aus DE raus und dann muß Handy aus, das ist ja ne tolle Perspektive. Super Vorschlag, also wie früher ohne Mobilfunk???
Klar, PP im Ausland hilft, das ist das Spiel. Aber es hilft nur bei abgehenden Anrufen. Was ist mit dem anderen Teil?
Mailbox + zurückrufen. oder Umleitung auf VoIP-Nummer die günstig ins ausland umgeleitet wird.
ZitatOriginal geschrieben von flatty
PA8987PD bringt 5 EUR Extraguthaben
Nachtrag: Der Code kostet die Provision bei Affili/Zanox
Stimmt auch wieder.
Re: wann wird telebonus gutgeschrieben ?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von merlion
Wird es da eine Obergrenze geben ??
Ist doch so ähnlich wie dieses Switch & Profit von Telekom. Wurde das nicht verboten?? Dürfen die das so anbieten ?? Was sagt die Bundestnetzagentur dazu ?
1. Frage:
Nein, es wird keine Obergrenze geben, habe ich von Ring.de schriftlich.
2. Frage:
Nein, es besteht ein entscheidender Unterschied zu Switch&Profit. Switch&Profit führte dazu, dass Anrufe, die eigentlich ins Mobilnetz gehen sollte, DIREKT im Festnetz der T-Com blieben. Den Anbietern wurde damit also ihr incoming interconnect abgegraben, den sie EIGENTLICH für den Weg FN-Mobil->FN bekommen hätten. Das war wettbewerbswidrig (zu Recht).
Hier entscheidet jedoch das Unternehmen, welches den IC kassiert, selbst über den Verlauf des Gespräches.
Probleme gibts viel mehr bei den Verträgen, von denen Du dich anrufen lässt, diese enthalten alle(!) klauseln, die dir eine solche Nutzung verbietet. Sicherlich wird aber erst gehandelt, wenn du es übertreibst.
Flatty
Nein, es geht auch eine Newsletter-Anmeldung.
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