Ups, sorry
Beiträge von flatty
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Stimmt.
aber: Der Anbieter kann noch so toll sein, wenn der Laden zu groß ist. Versuche mal mit einem Hotliner bei T-Mobile eine Vereinbarung zu finden, dass dein Vertrag wg. eines doch verlorengegangenen Faxes nun zum Ende der MVLZ enden soll, obwohl die KFrist abgelaufen ist.
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Volle Zustimmung.
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Ich glaube, die ganzen Umleitungen funktionieren nicht

O2 Kostenairbag gilt auch zu Ring (schon getestet)
Flatty -
Nein, noch anders:
Gültigkeit < als gesetzliche Verjährung (3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem "Kauf" erfolgte=
Auszahlung nach Ablauf der Gültigkeit, vorher nichtGültigkeit > als gesetzliche Verjährung (3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem "Kauf" erfolgte=
Keine Auszahlung. -
Fakemeldung! 4.000 iPhones für Belgien? Hatten die nieee!

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Schaut einfach in die AGB, so manche der Handlungen, die ihr hier beschreibt, werden in den AGB (möglicherweise unzulässig) als Mißbrauch bezeichnet.
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ZED und Jamba gehen auch nicht. Das ist ein Schrottteil.
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Dann würde ich mal sagen, sind die 200 EUR die Differenz, die beachtlich ist. Nur weil ich im Supermarkt für 500 EUR Sachen wegschleppe, heißt es ja nicht, dass dies auch Einkünfte sind.
Die 200 EUR Grenze sind aber wohl eher eine interne Verwaltungsanweisung, hm?