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Herrliches Maklerbashing.
Ich halte die Einschaltung eines Maklers für sinnvoll. Frage mal im Bekanntenkreis, wer jemanden empfehlen kann.
Ein guter Makler sorgt für AGG- und mietrechtskonforme Auswahl eines geeigneten Nachmieters, der trotzdem (!) deinen Vermieter glücklich macht.
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Was nicht bedeutet, dass der Händler unterschriebene Verträge eingereicht hat.
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Re: Urkundenfälschung seitens HandyAgent24 ?!
Zitat
Original geschrieben von MachaneGuy
Wie kann es bitte schön sein, daß wenn ich am Mittwoch den Bestellvorgang zwei Mal ausführe, Ihr also meine kompletten Adress & Zahlungsdaten habt, ich aber keinerlei Unterlagen zurückschicke, Ihr trotzdem die Verträge aktiviert?
Noch ein Mal:
-es wurde von mir nichts unterschrieben
-ich habe keinerlei Unterlagen zurück gesandt
Du weißt aber schon, wie Verträge zustandekommen?
Zitat
-laut Vodafone Hotline ist der Vertrag heute aktiviert worden mit vorhanden Zahlungsdaten, Unterschriften & allen anderen Formalitäten
Das hingegen wäre der OBERKNALLER. Bleib da dran und fordere bei VF die Kopien der Verträge an. Meine Vermutung: Der Hotliner hat sich das nur ausgedacht, wäre ja nicht das erste Mal. Sollten da tatsächlich Unterschriften gefälscht worden sein, so halte uns auf dem Laufenden. Sicher ist der Händler dann bei TT raus, mit VF gibt es mächtig Ärger und eine Strafanzeige wäre da wohl auch fällig.
Schaden um die möglichen Auswirkungen auf die Schufa durch den ungewollten Vertrag.
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Bitte auch ein Auszahlungsangebot
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Vattenfall macht das bei mir recht fix
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Mach' doch selbst Deine Abrechnung und verlange von Flexstrom die Erstattung des zu viel bezahlten Betrages (wohl wg. Bonus der Fall). Nachweisbar an Flexstrom mit üppiger Frist von 2-3 Wochen setzen, danach einen RA mandatieren oder selbst (gleich) klagen
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Das übermitteln ist etwas bloed, da stimmt.
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Erfüllungsort mobilfunkleistung != erfullungsort Rückzahlung von guthaben
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Ja, müsste.
Du hast dem neuen Versorger eine Vollmacht zur Kündigung erteilt. Nicht jedoch die vollmacht zur "Rücknahme" der Kündigung (was es ja eigentlich ohnehin nicht gibt: Da müssen sich Kunde und alter Versorger drüber einigen). Ohne Vollmacht keine Einigung.
OB das tatsächlich auch so gehandhabt wird...
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Dummheit ist wohl etwas krass, vlt. eher mangelnde ERfahrung.